Aktuell bei der GSSR

Diese Seite drucken

Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung – Zeitliche Beschränkung möglich

Geschrieben am 13. Januar 2012 um 15:01 Uhr von Katharina Kierdorf in Arbeitsrecht

Bisherige Rechtsprechung:

 

Mit Urteil vom 20.01.2009 (C-350/06 und C 520/06) hatte der EuGH entschieden, dass Arbeitnehmer, die ihren Urlaub aufgrund von Krankheit nicht nehmen konnten, Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben. Dies hatte das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 24.03.2009 (Az. 9 AZR 983/07) bestätigt.

 

Urteil des EuGH vom 22.11.2011, Rs. C-214/10

 

Dem EuGH wurde zuletzt folgender Fall zur Entscheidung vorgelegt:

 

Der Kläger war seit 2002 arbeitsunfähig. Er verlangte für die Jahre 2006 bis 2008 Urlaubsabgeltung, nachdem das Arbeitsverhältnis zum 31.08.2008 beendet wurde. Auf das Arbeitsverhältnis fand der EMTV-Metall NRW Anwendung, der in § 11 regelt, dass ein wegen Krankheit nicht genommener Jahresurlaub nach Ablauf einer Übertragungsfrist von 15 Monaten nach dem Urlaubsjahr (= Kalenderjahr) erlischt.

 

Der EuGH führt in seinem Urteil aus, dass eine zeitliche Beschränkung des Übertragungszeitraums von 15 Monaten rechtmäßig sei. Das Gericht argumentiert hier insbesondere mit Sinn und Zweck des Urlaubs:

 

Der Arbeitnehmer soll sich während seines Urlaubs von den ihm obliegenden Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erholen. Weiterhin soll der Urlaub für Entspannung und Freizeit sorgen.

 

Eine unbegrenzte Ansammlung von Urlaubsansprüchen – so der EuGH – kann den Urlaubszweck nicht erfüllen, da die positive Wirkung als Zeit für die Erholung fehle. Die Begrenzung des Übertragungszeitraums auf 15 Monaten gemäß § 11 EMTV-Metall NRW sei eine „vernünftigerweise als Übertragungszeitraum“ wirksame nationale Gepflogenheit.

 

 

Fazit:


Bislang bestand Unsicherheit, ob nach der Entscheidung des EuGH aus dem Jahre 2009 Ansammlungszeiträume für Urlaubsansprüche zeitlich begrenzbar sind. Jedenfalls für tarifvertraglich vereinbarte zeitliche Begrenzungen besteht nunmehr Rechtssicherheit.

 

Arbeitgeber sollten dennoch in ihre Arbeitsverträge zukünftig entsprechende Erlöschensvorschriften aufnehmen, auch wenn sich das Urteil des EuGH bislang nur zu „einzelstaatlichen Gepflogenheiten wie etwa Tarifverträge“ äußert. Zudem bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber eine klarstellende Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG aufnimmt.

 

Ähnliche Artikel

Zeugnis – verschlüsselte Formulierung

Geschrieben am 20. Januar 2012 um 17:01 Uhr von Katharina Kierdorf in Arbeitsrecht

Jeder Arbeitnehmer hat gemäß § 109 Abs. 1 GewO bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Grundsätzlich muss das Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert sein. Insbesondere darf gemäß … mehr

Kürzung von Urlaub in der Elternzeit

Geschrieben am 13. Dezember 2011 um 17:12 Uhr von Katharina Kierdorf in Arbeitsrecht

Der Fall:   In dem vorliegenden Rechtsstreit befand sich der Kläger zwei Monate in Elternzeit. Auf das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie des … mehr

Kündigung des Arbeitnehmers wegen Beleidigungen im Betrieb

Geschrieben am 30. November 2011 um 13:11 Uhr von Markus Karl Schlüter in Arbeitsrecht

Nach der Definition des Strafgesetzbuches ist eine Beleidigung die Kundgabe von Nichtachtung und Mißachtung. Dagegen sind allgemeine Unhöflichkeiten, Distanzlosigkeiten und Persönlichkeitsverletzungen keine Beleidigungen.   Ob eine Beleidigung eine außerordentliche oder … mehr

Freistellung des Arbeitnehmers während einer jahresübergreifenden Kündigungsfrist

Geschrieben am 25. November 2011 um 17:11 Uhr von Katharina Kierdorf in Arbeitsrecht

Der Fall:   Der Arbeitgeber kündigte das mit dem Arbeitnehmer bestehende Arbeitsverhältnis im Jahr 2006 zum 31.03.2007. Der Arbeitnehmer wurde mit dem Kündigungsschreiben „unter Anrechnung seiner Urlaubstage und Fortzahlung seiner … mehr

Kein Anspruch auf 400-Euro-Job während der Elternzeit

Geschrieben am 3. September 2011 um 17:09 Uhr von Markus Karl Schlüter in Arbeitsrecht

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat sich in einer aktuellen Entscheidung (LAG Schleswig-Holstein, 18.06.2008, 6 Sa 43/08) mit folgendem Sachverhalt beschäftigt:   Ein Arbeitnehmer ist im Jahre 2007 Vater geworden. Er hatte … mehr

Autoren Arbeitsrecht

Jörg Garben - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Jörg Garben
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
E-Mail: garben@gssr.de


Markus Karl Schlüter - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Markus Karl Schlüter
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
E-Mail: schlueter@gssr.de


Katharina Kierdorf - Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Köln

Katharina Kierdorf
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht
E-Mail: kierdorf@gssr.de


Garben, Schlüter, Schützler & Reiss
Partnerschaftsgesellschaft
Rechtsanwälte, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer

Hohenzollernring 85/87
50672 Köln

Telefon: 0221 - 39924 - 0
Telefax: 0221 - 39924 - 10
E-Mail: info@gssr.de