Aktuell bei der GSSR

Diese Seite drucken

Verdachtskündigung und Anhörung

Geschrieben am 26. September 2010 um 14:09 Uhr von Jörg Garben in Arbeitsrecht

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung nicht vorher anhören. In Betrieben mit Betriebsrat muss allerdings der Betriebsrat angehört werden.
 
Anders verhält es sich bei der sogenannten „Verdachtskündigung“. Die “Verdachskündigung” ist ausnahmsweise zulässig, wenn die schuldhafte Pflichtverletzung bzw. Straftat des Arbeitnehmers zwar nicht nachgewiesen werden kann, es jedoch gerade der Verdacht ist, der das notwendige Vertrauen des Arbeitgebers in die Redlichkeit des Arbeitnehmers zerstört hat.
 
Die Anforderungen an eine solche Verdachtskündigung sind streng. So verlangt die Rechtssprechung u.a., dass der Arbeitgeber zuvor alle Möglichkeiten ausschöpfen muss, um den Sachverhalt aufzuklären. Hierzu zählt im Regelfall auch die Anhörung des Arbeitnehmers.
 
Diese Rechtssprechung hat das BAG mit Urteil vom 13.03.2008 (2 AZR 961/06) nochmals bestätigt. Das BAG führte u.a. aus, dass eine Anhörung des Arbeitnehmers nur dann nicht erforderlich ist, wenn dieser von vornherein nicht zur Aufklärung bereit ist. Darüber hinaus hat das BAG in diesem Urteil erstmalig entschieden, dass der Arbeitnehmer bei der Anhörung ein Recht auf Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes hat.
 
Praxistipp:
 
Eine „Verdachtskündigdung” ohne vorherige Anhörung des Arbeitnehmers kann allein aus diesem Grunde unwirksam sein. Gleiches gilt, wenn zwar eine Anhörung durchgeführt wurde, dem Arbeitnehmer jedoch die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes vom Arbeitgeber verweigert wurde. In der Anhörung selbst sind dem Arbeitnehmer übrigens sämtliche Verdachtsmomente mitzuteilen, damit dieser ausreichend Gelegenheit hat, hierzu Stellung zu nehmen.

Ähnliche Artikel

Kein Rücktritt von einem Aufhebungsvertrag im Insolvenzfall

Geschrieben am 24. Februar 2012 um 19:02 Uhr von Katharina Kierdorf in Arbeitsrecht

Der Fall:   Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer haben eine Aufhebungsvereinbarung geschlossen, die neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch die Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber vorsieht.   Über das … mehr

Klagefrist Kündigungsschutzklage – ordentliche Kündigung mit zu kurzer Frist (BAG, 01.09.2010, 5 AZR 700/09)

Geschrieben am 14. April 2011 um 11:04 Uhr von Jörg Garben in Arbeitsrecht

Der Fall:   Das zwischen den Parteien seit August 1995 bestehende Arbeitsverhältnis kündigte der Arbeitgeber mit Schreiben vom 22.04.2008 ordentlich zum 31.07.2008. Die Kündigungsfrist wurde durch den Arbeitgeber falsch berechnet. … mehr

Nutzung des Internets durch Arbeitnehmer

Geschrieben am 21. Januar 2008 um 18:01 Uhr von Jörg Garben in Arbeitsrecht

Auch wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Internets nicht ausdrücklich verboten hat, verletzt der Arbeitnehmer mit einer zeitlich intensiven Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine … mehr

Autoren Arbeitsrecht


Garben, Schlüter, Schützler & Reiss
Partnerschaftsgesellschaft
Rechtsanwälte, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer

Hohenzollernring 85/87
50672 Köln

Telefon: 0221 - 39924 - 0
Telefax: 0221 - 39924 - 10
E-Mail: info@gssr.de