Bauträgerrecht

Als Bauträgerrecht bezeichnet man sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien eines Bauträgervertrags. Verträge mit Bauträgern unterfallen dem Werkvertragsrecht. Meist sehen sie die – zumeist schlüsselfertige – Errichtung eines Bauwerks auf einem zu übereignenden Grundstück vor. Neben werkvertraglichen Aspekten sind hier auch Elemente des Kauf- und Architektenrechts betroffen. Die rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Vollzug von Bauträgerverträgen sind komplex. Bei dem Erwerb von zu errichtenden Eigentumswohnungen tritt der Käufer zudem in eine (werdende) Eigentümergemeinschaft ein. Dies führt insbesondere bei der Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsrechten häufig zu Komplikationen. Teilweise ist nicht der Käufer, sondern nur die Gemeinschaft berechtigt, solche Rechte durchzusetzen.

Für das Bauträgerrecht gelten einige gesetzliche Besonderheiten. So ist zum Beispiel in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt, welche Kaufpreisraten für welche Bauabschnitte vereinbart werden können. In der Regel werden die Verträge vom Bauträger inhaltlich vorgeben und gelten rechtlich als dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen. Hierdurch sind sie einer verschärften Wirksamkeitskontrolle unterzogen. Auch wenn Bauträgerverträge notariell beurkundet werden müssen, enthalten sie häufig unwirksame Bestimmungen. Oftmals ist es aber auch geboten, noch vor der Beurkundung Änderungen zu vereinbaren. Dies betrifft insbesondere spezielle Bedürfnisse des Käufers, die sich nach Vertragsschluss oft nur noch erschwert umsetzen lassen.

Bauträger

Wir unterstützen Bauträger bei der Erstellung von Vertragsmustern, der Begründung und Abwicklung von Vereinbarungen mit Erwerbern, Subunternehmern und Behörden. Hierbei übernehmen wir auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.

Erwerber

Ebenso beraten wir Erwerber bei ihrer Kaufentscheidung und prüfen die diesen vorgelegten Vertragsentwürfe, gegebenenfalls einschließlich Baubeschreibung, Teilungserklärung und sonstiger Vertragsbestandteile. In Zusammenarbeit mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beraten wir die Käufer auch nach Vertragsschluss im Rahmen der Abwicklung des Bauvorhabens und setzen für Käufer und Wohnungseigentumsgemeinschaften Mängelrechte und sonstige Erfüllungsansprüche durch.

Warum zum Spezialisten?

Das Bauträgerrecht gehört ebenso wie das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das private und das öffentliche Baurecht zu unseren Kernkompetenzen. Wir verfügen in diesen Bereichen über langjährige Erfahrungen und eine hohe Expertise. Hierdurch können wir die Interessen unserer Mandanten effizient und zielorientiert vertreten. Dies gilt ebenfalls für die Bereiche des Immobilien- und Steuerrechts. Somit bieten wir in allen Bereichen, die im Zusammenhang mit dem Bauträgerrecht relevant sein könnten, eine umfassende Beratung aus einer Hand an. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Qualität, sondern auch auf die Effizienz der Beratung aus.

Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren gerne ein unverbindliches Erstberatungsgespräch mit Ihnen. Bei uns sind kostenlose Parkmöglichkeiten vorhanden.

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