Der Vermieter darf – auch bei einer entgegenstehenden Klausel im Mietvertrag – die Mietkaution während des laufenden Mietverhältnisses nicht vereinnahmen, wenn seine Forderung vom Mieter bestritten wird (weil dieser z.B. behauptet, zur Mietzinsminderung berechtigt gewesen zu sein).

Kontakt aufnehmen