Es gehört zu den mietvertraglichen Nebenpflichten des Mieters, dem Vermieter anlässlich der Räumung und Herausgabe der Mietwohnung alle Schlüssel zurückzugeben. Anderenfalls haftet der Mieter wegen schuldhafter Verletzung seiner Obhutsverpflichtung auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten für die Erneuerung der Schließanlage.

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