Mietsicherheit.

Im Gewerbemietrecht sind die Parteien frei, ob und welche Mietsicherheiten vereinbart werden.

In Betracht kommt zunächst die Barkaution, die der Höhe nach nicht gesetzlich begrenzt ist. Da bei einer Insolvenz des Mieters ganz beträchtliche Kosten auf den Vermieter zukommen (z. B. Mietforderungen, Nebenkosten, Schadensersatz wegen Leerstands, Kosten für Gerichtsverfahren und Zwangsvollstreckung), ist die Stellung einer Mietsicherheit ebenso wichtig wie eine richtige Mieterauswahl und die Solvenzprüfung.

Gerade dann, wenn Mietflächen nicht nur zum Bürobetrieb, sondern als Produktionsstätten vermietet werden, sind ausreichende Mietsicherheiten unverzichtbar. Die Räumung von gewerblich genutzten Flächen im Wege der Zwangsvollstreckung kann für den Vermieter existenzbedrohliche Kosten verursachen.

Zu den beliebtesten Mietsicherheiten im Bereich der gewerblichen Vermietung zählt die Bankbürgschaft. Aber auch hier sind hinsichtlich Höhe und Ausgestaltung („Bürgschaft auf erstes Anfordern“) zahlreiche Konstellationen denkbar. Eine sorgfältige vertragliche Regelung ist unabdingbar.

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