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Arbeitnehmerüberlassung, Personalleasing, Zeitarbeit, Contracting
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Die Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland nimmt stetig zu. Sie schafft für das übernehmende Unternehmen Flexibilität, Kostensicherheit und Risikominimierung.Für die von uns betreuten Personaldienstleister beantragen wir die Erlaubnis gem. § 1 AÜG, erstellen spezielle auf den Personaldienstleister zugeschnittene Arbeitsverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen, informieren über die gewerberechtlichen Anforderungen und über die Rechtsfolgen illegaler Arbeitnehmerüberlassung.
Unternehmen, die Ihre Personalkosten reduzieren und die Personalauslastung erhöhen wollen, beraten wir bei der Gründung von konzerneigenen Personal-Service-Gesellschaften (PSG) unter Beachtung der besonderen rechtlichen Anforderungen an eine konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung und etwaiger arbeitsrechtlichen Risiken.
Eine Alternative zur Arbeitsnehmerüberlassung ist das sog. Contracting. Dort gestalten wir für Sie Rahmenverträge, Projekteinzelverträge und beraten Sie hinsichtlich möglicher arbeitsrechtlicher Fallen.
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an oder nutzen hier unser Kontaktformular
Ansprechpartner

Jörg Garben
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Arbeitsrecht
E-Mail: garben@gssr.de

Markus Schlüter
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Arbeitsrecht
E-Mail: schlueter@gssr.de

Katharina Kierdorf
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht
E-Mail: kierdorf@gssr.de
Garben, Schlüter, Schützler & Reiss
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