Aufhebungs- und Abwicklungsverträge

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Aufhebungs- und Abwicklungsverträge - Arbeitsrecht Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Gestaltung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen. Letztere waren eine der häufigsten Vertragsgestaltungen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Spätestens seit dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.12.2003 (Az. B 11 AL 35/03) hat sich diese Praxis geändert. Um eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I zu vermeiden, werden Abwicklungsverträge mit Abfindungszahlungen seither außergerichtlich nur noch in Ausnahmefällen vereinbart. Im Regelfall erfolgt die Einigung nun durch einen gerichtlichen Vergleich nach Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ist eine sehr sorgfältige Gestaltung unabdingbar, um spätere finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die Beratung umfasst u.A.:
  • Gestaltung von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen
  • Besteuerung der Abfindung
  • Sozialversicherungspflichten bei Abfindung
  • Sperrzeit bzw. Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
  • Haftung des Arbeitgebers bei Entlassung älterer Arbeitnehmer
Rentenversicherungsrechtliches Umfeld des Aufhebungsvertrages
Aufhebungs- und Abwicklungsverträge mit GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorständen


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