Kündigungsverfahren / Abmahnungen

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© Corgarashu - Fotolia.com Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Abmahnungen und Kündigungen. Eine Abmahnung geht im Regelfall einer Kündigung voraus, wenn das Arbeitsverhältnis aus verhaltensbedingten Gründen beendet werden soll. Wir beraten Arbeitgeber vor Aussprache von Kündigungen und vertreten in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir gehen für Arbeitnehmer gegen Abmahnungen und Kündigungen vor. Wir beraten dabei, welche gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsmöglichkeiten sinnvoll sind, welche Abfindungshöhe zu erzielen ist und auf welche Weise Nachteile beim Arbeitslosengeld (Stichwort: Sperrzeit) vermieden werden können. Auch die steuerliche Behandlung der Abfindung wird stets nach aktueller Steuerrechtslage eingehend erläutert. Die Beratung umfasst u.A.:
  • Gestaltung von Abmahnungen/Widerspruch gegen Abmahnungen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Abfindungsregelungen / Aufhebungsverträge (siehe unten)
  • Besonderheiten bei leitenden Angestellten
  • Durchführung der Sozialauswahl
  • Betriebsratsanhörung
  • besonderer Kündigungsschutz (Mutterschutz, Schwerbehindertenschutz)
  • Kündigung älterer Mitarbeiter
  • Betriebs(teil)stilllegung
  • Massenentlassungen
  • Kündigung und Insolvenz
  • Altersteilzeitverträge
  • Besonderheiten nach TVöD


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