- Kündigungsverfahren / Abmahnungen
- Kündigungsschutz
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen
- Rationalisierung / Outsourcing, Betriebs(teil)schließungen
- Kollektives Arbeitsrecht, BetrVG, Einigungsstellenverfahren
- Arbeitnehmerüberlassung, Personalleasing, Zeitarbeit, Contracting
Rationalisierung / Outsourcing - Betriebs(teil)schließungen
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Bei geplanten Rationalisierungen sollte das Unternehmen sehr frühzeitig die Beratung eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.
Als Arbeitgeber nennen Sie uns die betrieblichen Änderungen, die Sie durchführen möchten. Wir beraten Sie, auf welche Weise Sie diese Änderungen
umsetzen können, ohne vermeidbare Auseinandersetzungen mit den Arbeitnehmern bzw. dem Betriebsrat zu provozieren. Bei geplanten Kündigungen zeigen
wir Ihnen auf, welche Mitarbeiter bei richtiger Durchführung der Sozialauswahl gekündigt werden müssen. Beachten Sie, dass die Sozialauswahl von
Seiten des Arbeitgebers flexibel gestaltet werden kann. So sollte z.B. bei größerem Arbeitsplatzabbau darauf geachtet werden, dass trotz der
vorzunehmenden Entlassungen eine ausgewogene Altersstruktur gewahrt bleibt. Die Informations- und Mitwirkungsrechte des Betriebsrates sind genauestens
zu beachten, da anderenfalls die Kündigungen bereits formunwirksam sein können. Dies gilt auch für Anzeigepflichten gegenüber der Bundesagentur für
Arbeit und Zustimmungserfordernisse bei Arbeitnehmern mit besonderem Kündigungsschutz (Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte, Schwangere,
Erziehungszeitler).
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an oder nutzen hier unser Kontaktformular
Ansprechpartner

Jörg Garben
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Arbeitsrecht
E-Mail: garben@gssr.de

Markus Schlüter
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Arbeitsrecht
E-Mail: schlueter@gssr.de

Katharina Kierdorf
Rechtsanwältin für Arbeitsrecht
E-Mail: kierdorf@gssr.de
Garben, Schlüter, Schützler & Reiss
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