Baurecht - Immobilienrecht

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privates Baurecht

Im privaten Baurecht werden die Vertragsverhältnisse der Baubeteiligten geregelt. Hierzu zählen neben dem Bauherren die von diesem eingeschalteten Bau- und Handwerksunternehmen, vom Generalunternehmer bis zu dessen Subunternehmern, Bauträger sowie alle an der Planung und Bauüberwachung beteiligten Projektentwickler, Architekten und Fachplaner.

Unser Beratungsspektrum umfasst hierbei die individuelle und interessenorientierte Gestaltung von Werkverträgen und die baubegleitende Rechtsberatung.

Zu beachten sind dabei nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen zum Werkvertragsrecht, sondern insbesondere die Reglungen der VOB/B, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Vergaberecht.

Im Streitfall unterstützen wir unsere Mandanten bei der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Hierzu zählen auch die Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren und die Interessenwahrnehmung vor Schiedsgerichten.



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Ansprechpartner

Jochen Hoffmann

Jochen Hoffmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
E-Mail: hoffmann@gssr.de


Garben, Schlüter, Schützler & Reiss
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Wirtschaftsprüfer

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