Selbstanzeige
Beabsichtigen Sie Kapitaleinkünfte oder sonstige Einkünfte gegenüber dem Finanzamt nach zu erklären, da Sie diese in Ihren früheren Erklärungen nicht angegeben bzw. vergessen haben?Unserer Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützen Sie, so dass Ihre Nacherklärung im Ergebnis in einer strafbefreienden Selbstanzeige im Sinne des § 371 Abgabenordnung (AO) führt.
Der Gesetzgeber hat strenge Voraussetzungen an eine Straffreiheit bei vorliegen der Vorraussetzungen einer Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 Abgabenordnung vorgeschrieben. Es sollte daher ein Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht hinzugezogen werden.
Im Rahmen der Selbstanzeige ist insbesondere zu beachten, dass neben der Nacherklärung auch die geschuldete Steuer in einer angemessenen Frist nachgezahlt wird.
Die Tätigkeit unserer Rechtsanwaltskanzlei erstreckt sich auf alle Bereiche des Steuerrechts und des Steuerstrafrecht. Lassen Sie sich rechtzeitig und kompetent beraten.
Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an oder nutzen hier unser Kontaktformular.
Ansprechpartner

Sven Schützler
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
E-Mail: schuetzler@gssr.de

Christiane Osthues
Steuerberaterin (kein Partner)
E-Mail: osthues@gssr.de

Dipl. Kaufmann Christian Reiss
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
E-Mail: reiss@gssr.de

Markus Schlüter
Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Arbeitsrecht
E-Mail: schlueter@gssr.de
Garben, Schlüter, Schützler & Reiss
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Wirtschaftsprüfer
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