Abstandsverstoß

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Abstandsverstoß

Wird Ihnen in einem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid vorgeworfen, einen zu geringen Abstand zu dem vor Ihnen fahrenden Pkw eingehalten zu haben.

Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Abwehr von Bußgeldbescheiden aufgrund von fehlenden Abständen zum vorausfahrenden Fahrzeug, drohenden Fahrverboten bzw. Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg und Führerscheinentzug.

Im Bußgeldkatalog sind erhebliche Geldbußen, die Punkte und das Fahrverbot bei Abstandsverstößen aufgeführt.

Wenden Sie sich nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder eines Bußgeldbescheides unverzüglich an unsere Rechtsanwaltskanzlei in Köln, um eine optimale Verteidigung zu erhalten.
Unsere Anwaltskanzlei informiert Sie über mögliche Verteidigungsmöglichkeiten und Strategien, insbesondere bei drohenden Fahrverboten.

Bereits jetzt raten wir Ihnen dringend alle schriftlichen und mündlichen Aussagen zu unterlassen, bevor unseren Anwälten Akteneinsicht gewährt wurde.

Lassen Sie sich durch unsere Kanzlei beraten.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen (falls vorhanden) im Original oder in Kopie mit:
  • Anhörungsbogen
  • Bußgeldbescheid

Falls Sie rechtschutzversichert sind, bringen Sie uns bitte die Versicherungsnummer (oder eine Kopie der letzten Rechnung oder Police) mit.


Nutzen Sie unser Kontaktformular Haben Sie noch Fragen zum Thema Abstandsverstoß?
Dann rufen Sie uns an oder nutzen hier unser Kontaktformular.

Ansprechpartner

Sven Schützler

Sven Schützler
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
E-Mail: schuetzler@gssr.de


Ina Zimmermann

Ina Zimmermann
Rechtsanwältin (kein Partner)
E-Mail: zimmermann@gssr.de


Garben, Schlüter, Schützler & Reiss
Partnerschaftsgesellschaft
Rechtsanwälte, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer

Hohenzollernring 85/87
50672 Köln

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Telefax: 0221 - 39924 - 10
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