Bußgeldverfahren

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Bußgeldverfahren

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten oder wurde Ihnen ein Anhörungsbogen zu geschickt?
Unsere im Bereich Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwälte beraten Sie hinsichtlich der Verteidigungsmöglichkeiten und Strategien in einem Bußgeldverfahren.
Ein Bußgeldverfahren läuft im Regelfall wie folgt ab:
Sie erhalten zunächst entweder einen Zeugenfragebogen, einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid.
Für den Fall, dass der Fahrer des Pkws noch nicht feststeht und nicht identisch ist mit dem Halter, erfolgt zunächst eine Befragung des Halters mittels Zeugenfragebogen.

I. Verhaltenshinweise bei Zeugenbefragung
Im Falle der Befragung als Zeuge sollte mit Ihrem Anwalt immer abgesprochen werden, ob Sie tatsächlich eine Aussage treffen müssen oder Ihnen gegebenenfalls - zum Beispiel als Ehemann/Ehefrau oder Angehöriger - ein Zeugnisverweigerungsrecht oder Aussageverweigerungsrecht zusteht.
Es ist aber immer zu beachten, dass die Fristen der Bußgeldstelle im Regelfall nur 1 Woche betragen. Es ist daher immer ein sofortiges Handeln und eventuell die Beauftragung einer Anwaltskanzlei notwendig.

II. Verhaltensweise bei Anhörungsbogen/Bußgeldbescheid
Sollten Sie im Bußgeldverfahren bereits als Beschuldigter geführt werden, raten wir dringend einen Rechtsanwalt, der im Bereich Verkehrsrecht tätig ist, einzuschalten. Nur so können Sie wirksam den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung, den Rotlichtlichtverstoß, den Abstandsverstoß oder die Trunkenheitsfahrt angreifen und das Bußgeld und das Fahrverbot abwenden.
Sie sollten keinesfalls ohne Rücksprache mit Ihren Rechtsanwälten Aussagen gegenüber der Bußgeldstelle erbringen.

III. Einspruchsverfahren gegen Bußgeldbescheid
Nach Erhalt des Bußgeldbescheides haben Sie lediglich zwei Wochen Zeit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Aufgrund der kurzen Frist sollte sofort eine Kanzlei für Verkehrsrecht eingeschaltet werden.
Über den Einspruch entscheidet aber dann nicht mehr die Straßenverkehrsbehörde, sondern das zuständige Amtsgericht.

Lassen Sie sich durch unsere Rechtsanwaltskanzlei beraten und bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
  • Anhörungsbogen
  • Bußgeldbescheid
  • Ihr Schriftverkehr mit der Straßenverkehrsbehörde oder dem Amtsgericht

Falls Sie rechtschutzversichert sind, bringen Sie uns bitte die Versicherungsnummer (oder eine Kopie der letzten Rechnung oder Police) mit.


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Dann rufen Sie uns an oder nutzen hier unser Kontaktformular.

Ansprechpartner

Sven Schützler

Sven Schützler
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
E-Mail: schuetzler@gssr.de


Ina Zimmermann

Ina Zimmermann
Rechtsanwältin (kein Partner)
E-Mail: zimmermann@gssr.de


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