Drogen und Alkohol am Steuer
Wird Ihnen Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss vorgeworfen? Wurden Sie dabei in einen Unfall verwickelt?Wir raten Ihnen sofort einen Rechtanwalt einzuschalten. Der Grund ist, dass bei Drogen oder Alkohol am Steuer nach dem Bußgeldkatalog hohe Bußgelder bzw. Freiheitsstrafen / Geldstrafen und insbesondere der Führerscheinentzug drohen. Die Entziehung kann durch ein Gericht oder aber auch durch die Führerscheinstelle erfolgen.
Gegen Sie gegenüber den Behörden und Ermittlungsstellen keine Stellungnahmen ab, bevor Akteneinsicht gewährt wurde. Leicht können Sie sich in Widersprüche verstricken und das Ergebnis des Verfahrens negativ beeinflussen.
Unsere Kanzlei in Köln berät Sie auch bei Beschlagnahme des Führerscheins gemäß § 94 Strafprozessordnung (StPO) oder wenn eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a StPO vorliegt.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen (falls vorhanden) im Original oder in Kopie mit:
- Beschluss des Gerichtes
- Anhörungsschreiben
- Aufforderung bei der Polizei zu erscheinen
- Unfallbericht
Haben Sie Fragen zum Thema Drogen und Alkohol am Steuer? Dann rufen Sie uns an oder nutzen hier unser Kontaktformular.
Ansprechpartner

Sven Schützler
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
E-Mail: schuetzler@gssr.de

Ina Zimmermann
Rechtsanwältin (kein Partner)
E-Mail: zimmermann@gssr.de
Garben, Schlüter, Schützler & Reiss
Partnerschaftsgesellschaft
Rechtsanwälte, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer
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50672 Köln
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