Fahrverbot
Droht Ihnen ein Fahrverbot und Sie sind beruflich auf dem Führerschein dringend angewiesen?Unsere Kölner Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie bundesweit bei der Abwehr eines Fahrverbotes.
Je nach Schwere des Vorwurfs kann gemäß § 25 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ein Fahrverbot für die Dauer von einem bis zu drei Monaten verhangen werden.
Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens droht die Verhängung eines Fahrverbotes insbesondere bei
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- zweiter Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres
- mangelnden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Vordermann
- qualifiziertem Rotlichtverstoß, das heißt das Rotlicht dauerte bereits mehr als 1 Sekunde
Bereits vor Erlass des Bußgeldbescheides sollten Sie mit Ihrem Anwalt eine Strategie zur Abwendung des Fahrverbotes besprechen. Insbesondere bei Existenzgefährdung, z.B bei einem Arbeitsplatzverlust, und einem erstmaligen Verstoß besteht die Möglichkeit das Fahrverbot durch unsere Kölner Rechtsanwälte abzuwenden.
Sollte eine Abwendung, insbesondere bei erheblichen Voreinträgen von Verkehrsverstößen, nicht möglich sein, besteht für den Rechtsanwalt gegebenenfalls die Möglichkeit das Fahrverbot erst später wirksam werden zu lassen, so dass dann das Fahrverbot erst im Zeitpunkt Ihres Jahresurlaubs wirksam wird.
Lassen Sie sich durch unsere Rechtsanwaltskanzlei beraten und bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Anhörungsbogen
- Bußgeldbescheid
- Ihr Schriftverkehr mit der Straßenverkehrsbehörde oder Amtsgericht
Haben Sie Fragen zum Thema Fahrverbot? Dann rufen Sie uns an oder nutzen hier unser Kontaktformular.
Ansprechpartner

Sven Schützler
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
E-Mail: schuetzler@gssr.de

Ina Zimmermann
Rechtsanwältin (kein Partner)
E-Mail: zimmermann@gssr.de
Garben, Schlüter, Schützler & Reiss
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Wirtschaftsprüfer
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