Führerscheinentzug

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Führerscheinentzug

Der Führerscheinentzug kann in einem Strafverfahren (z.B. wegen Trunkenheitsfahrt oder Fahrerflucht) aufgrund von Verkehrsstraftaten oder in einem Verwaltungsverfahren (z.B. Führerscheinstelle der Stadt oder des Kreises) drohen. Der Entzug des Führerscheins kann auch bei einer zu hohen Anzahl von Punkten in Flensburg drohen.

I. Führerscheinentzug im Strafverfahren
Die Entziehung der Fahrerlaubnis droht insbesondere bei Verkehrsverstößen bei denen Alkohol und Drogen eine Rolle spielen und der Fahrer ohne sich um die Folgen zu kümmern, sich vom Unfallort entfernt.
Der Gesetzgeber hat die Entziehung der Fahrerlaubnis an folgende Taten geknüpft:
Neben der Entziehung der Fahrerlaubnis wird auch regelmäßig eine Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis ausgesprochen. Diese Sperre kann für die Dauer von sechs Monaten bis zu 5 Jahren ausgesprochen werden. In dieser Zeit darf die Verwaltungsbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen.
Es ist daher ratsam, einen Anwalt bei Fällen drohenden Führerscheinentzugs hinzuzuziehen.

II. Führerscheinentzug durch die Führerscheinbehörde
Auch die Straßenverkehrsbehörden können den Führerschein entziehen und veranlassen dieses auch, insbesondere bei Fahrten unter dem Einfluss von Drogen.
Die Behörde ist auch berechtigt, eine MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) anzuordnen, auch wenn die Sperrfrist aus dem Strafverfahren bereits abgelaufen ist.

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Sven Schützler
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