Rotlichtverstoß
Ihnen wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen und Ihnen wurde ein Fahrverbot angedroht? Wurde Ihr Verstoß von Polizeibeamten beobachtet oder wurden Sie geblitzt?Unsere Anwälte beraten Sie bei der Abwehr von Bußgeldbescheiden aufgrund von Rotlichtverstöße
Unsere im Bereich Verkehrsrecht tätige Kanzlei rät Ihnen umgehend einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten haben
Neben Bußgeldern droht bei einem Rotlichtverstoß, bei dem die Ampel bereits über 1 Sekunde rot zeigte, ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg und ggfs. der Führerscheinentzug.
Die Folgen eines Rotlichtverstoßes sind im Bußgeldkatalog festgelegt.
Wir raten Ihnen niemals ohne Akteneinsicht eine mündliche oder schriftliche Stellungnahme in laufenden Bußgeldverfahren gegenüber der Behörde abzugeben.
Es sollte vor einer Stellungnahme immer erst Akteneinsicht, die nur Anwälten gewährt wird, genommen werden.
Lassen Sie sich durch unsere Rechtsanwaltskanzlei beraten und bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Anhörungsbogen
- Bußgeldbescheid
- Ihr Schriftverkehr mit der Straßenverkehrsbehörde bzw. dem Amtsgericht
Haben Sie noch Fragen zum Thema Rotlichtverstoß? Dann rufen Sie uns an oder nutzen hier unser Kontaktformular.
Ansprechpartner

Sven Schützler
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
E-Mail: schuetzler@gssr.de

Ina Zimmermann
Rechtsanwältin (kein Partner)
E-Mail: zimmermann@gssr.de
Garben, Schlüter, Schützler & Reiss
Partnerschaftsgesellschaft
Rechtsanwälte, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer
Hohenzollernring 85/87
50672 Köln
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Telefax: 0221 - 39924 - 10
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