Fahrerflucht / Unfallflucht

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Fahrerflucht / Unfallflucht

§ 315 StGB (Strafgesetzbuch)

Wird Ihnen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort vorgeworfen. Haben bereits Beamte der Polizei Ihren Pkw auf Unfallspuren hin untersucht oder gar schon den Führerschein beschlagnahmt und eingezogen?
Unsere im Bereich Verkehrsrecht tätigen Anwälte beraten Sie bei dem Vorwurf der Unfallflucht bzw. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.
Tätigen Sie gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft keine Aussagen, weder schriftlich noch mündlich, ohne mit Ihrem Anwalt gesprochen zu haben. Neben 7 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg droht eine erhebliche Geldstrafe und auch der Führerscheinentzug.

Schalten Sie unsere Kanzlei in Köln vor einer Aussage ein und lassen Sie sich über die Verteidigung und mögliche Strategien beraten.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei beantragt zunächst immer erst einmal Akteneinsicht. Erst danach kann die sinnvollste Verteidigungsstrategie gegenüber der Staatsanwaltschaft bei dem Vorwurf der Unfallflucht abgestimmt werden.

Unterschätzen Sie den Vorwurf der Unfallflucht nicht. Die Entziehung der Fahrerlaubnis kann gemäß § 69 und 69 a StGB (Strafgesetzbuch) durch die Sperre zwischen 6 Monaten und 5 Jahren betragen.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen (falls vorhanden) im Original oder in Kopie mit:
  • Beschluss des Amtsgerichtes
  • Aufforderungsschreiben bei der Polizei zu erscheinen
  • Unfallbericht
Falls Sie rechtschutzversichert sind, bringen Sie uns bitte die Versicherungsnummer (oder eine Kopie der letzten Rechnung oder Police) mit.


Nutzen Sie unser Kontaktformular Haben Sie noch Fragen zum Thema Unfallflucht?
Dann rufen Sie uns an oder nutzen hier unser Kontaktformular.

Ansprechpartner

Sven Schützler

Sven Schützler
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
E-Mail: schuetzler@gssr.de


Ina Zimmermann

Ina Zimmermann
Rechtsanwältin (kein Partner)
E-Mail: zimmermann@gssr.de



Garben, Schlüter, Schützler & Reiss
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Rechtsanwälte, Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer

Hohenzollernring 85/87
50672 Köln

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Telefax: 0221 - 39924 - 10
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