Vertretung vor dem Finanzgericht und Bundesfinanzhof.

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Hat das Finanzamt einen steuerlichen Sachverhalt zu Ihren Lasten ausgelegt und Ihrem Einspruch nicht abgeholfen? Für den Fall, dass eine Einigung mit dem Finanzamt nicht erzielt werden kann oder nachteilige Einspruchsentscheidungen ergangen sind, vertreten unsere Rechtsanwälte bzw. Steuerberater Sie vor dem Finanzgericht oder vor dem Bundesfinanzhof und führen für Sie Verfahren um die Entscheidungen des Finanzamtes zu überprüfen.
Lassen die Ihren Steuerbescheid von einem Fachanwalt für Steuerrecht überprüfen. Unserer Anwälte beantragen für Sie die Aussetzung der Vollziehung vor dem Finanzgericht, da die festgesetzten Steuern aus den Steuerbescheiden in der Regel sofort fällig und zu bezahlen sind.

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  • Prozessvertretung vor dem Bundesfinanzhof
  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
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