Immobilien / Steuern.

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1. Immobilien und Grunderwerbsteuer

Wir beraten Sie bei Fragen zur Grunderwerbsteuer, insbesondere im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen und der Rückforderung der Steuer bei Minderungen des Kaufpreises bzw. Ansprüchen auf Schadensersatz. Im Zusammenhang mit Veräußerungen oder Übertragungen von Unternehmen prüfen wir für Sie Gestaltungen, um den Anfall der Grunderwerbsteuer zu vermeiden.

2. Immobilien und Umsatzsteuer

Im Bereich Umsatzsteuer tauchen immer wieder Probleme bei der Option nach § 9 UStG und der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken auf. Hier beraten wir Sie gerne, insbesondere im Vorfeld.

3. Immobilien im Privatvermögen

a. Bei Umbauten von privaten Immobilien sollte die Frage, ob die Bauabzugsteuer fällig wird, vor der Beauftragung der Arbeiten geprüft werden.
b. Wir beraten Sie im Zusammenhang mit den geltenden Abschreibungsätzen nach § 7 EStG und Spekulationsfristen nach § 23 EStG. Aber auch zu Fragen der Gewinnerzielungsabsicht bzw. der Liebhaberei, insbesondere bei Ferienwohnungen.
c. Ein besonderer Streitpunkt mit den Finanzämtern ist die Abgrenzung Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. Erhaltungsaufwendungen. Dabei spielt eine wichtige Rolle die 15% Grenze nach § 6 Abs. 1 Nr. 6a EStG.

4. Nachträgliche Werbungskosten bei Immobilien

Im Rahmen der Veräußerung von Immobilien und der damit verbundenen Aufgabe der Vermietungsabsicht stellt sich immer die Frage, inwieweit Schuldzinsen oder Maklerkosten steuerlich geltend gemacht werden können. Hier beraten wir Sie im Vorfeld der Veräußerung.

5. Erbschaftssteuer und Immobilien

Im Rahmen der Schenkung bzw. Vererbung lauern steuerliche Gefahren, die durch eine vorausschauende Gestaltung minimiert bzw. vermeiden werden können. So kann die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungssteuer optimiert werden. Bei Streitigkeiten mit den Finanzbehörden über den Wert der geschenkten oder geerbten Immobilien stehen wir Ihnen zur Seite.

6. Immobilien im Betriebsvermögen

Unsere Kanzlei berät Sie und Ihr Unternehmen bei steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung und Auslagerung von Immobilien. In diesem Zusammenhang gestalten wir für Sie auch die steuerfreie Auslagerung von Immobilien.

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