Asset Deal

Der Asset Deal ist eine Unterform des Unternehmenskaufs bzw. Unternehmensverkaufs und der Gegensatz zum Share Deal (Kauf der Geschäftsanteile).

Im Rahmen des Asset Deals wird nicht die Unternehmensbeteiligung, z.B. der GmbH Anteil, verkauft, sondern es werden die einzelne Wirtschaftsgüter (sog. Assets) separat übertragen.

Unter steuerlichen und haftungsrechtlichen Gesichtspunkten kann der Asset Deal bei einer Firmenübernahme sinnvoll sein.

Es ist dabei allerdings notwendig, dass alle Wirtschaftsgüter und Verträge einzeln übertragen werden. Dieses gilt sowohl für die Betriebseinrichtung, Grundstücke, die Kundenverträge und den Kundenstamm, aber auch für die einzelnen Arbeitsverträge.

Allerdings ist zu sehen, dass auch bei einem Asset Deal eine Haftung auf den Erwerber übergehen kann.

So besteht für den Erwerber insbesondere bei der Fortführung des Unternehmens nach § 25 HGB (Handelsgesetzbuch), der Betriebsübernahme nach § 75 AO (Abgabenordnung) oder bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB eine erweiterte Haftung.

Die Form des Unternehmenskaufs sollte von Anwälten bzw. Steuerberatern frühzeitig unter rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten geprüft werden.

Unserer Anwälte und Steuerberater aus Köln unterstützen Sie bei der Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen und beraten dabei auch über die richtige Form der Unternehmensübernahme unter rechtlichen und steuerlichen Aspekten.

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