Unternehmenskauf

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Sie beabsichtigen eine Firma, d.h. ein Einzelunternehmen, einen GmbH Anteil oder einen Teilbetrieb zu kaufen oder zu verkaufen? Sie suchen einen Anwalt für einen Unternehmenskauf in Köln?

Unternehmenskauf – Branchen

Unsere Kanzlei in Köln berät Sie bei dem Kauf oder Verkauf eines Unternehmens u.a. in den Branchen: Ärzte/Architekten/Ingenieure/Steuerberater; Baugewerbe; Dienstleistungen; Franchise / Systemgastronomie; Handel, Groß- und Einzelhandel; Handwerk (Heizung, Sanitär, Schreiner, Elektro); Immobilien; Industrie (u.a. Elektroindustrie, Automotive, Zulieferer); Software / Applikation (Apps); Vertragshändler (u.a. Autohändler, Autohäuser / Werkstätten); Zeitarbeit.

Unternehmenskauf – Due Diligence

Vor der Offenlegung von Firmeninterna oder gar von Betriebsgeheimnissen müssen Sie Ihre Informationen vor einem Missbrauch schützen, sollte der Unternehmensverkauf scheitern. Hier benötigen Sie frühzeitig Beratung durch einen Anwalt und eine Geheimhaltungsvereinbarung, die verhindert, dass Firmeninformationen genutzt bzw. Mitarbeiter, Kunden oder Zulieferer abgeworben werden.

Als Käufer müssen Sie die erhaltenen finanziellen und rechtlichen Informationen bewerten und damit verbundene Risiken einordnen und wirtschaftlich, insbesondere im Hinblick auf den geforderten Kaufpreis, einschätzen. Im Rahmen einer Due Diligence erhalten Sie Einblick in die Risiken und Chancen des zu erwerbenden Unternehmens.

Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater prüfen das von Ihnen ausgewählte Unternehmen im Hinblick auf rechtliche und steuerliche Fragen und damit verbundener Risiken, insbesondere im Bereich Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Steuerverbindlichkeiten und Gesellschaftsrecht.

Unternehmenskauf – Steuern

Den Verkäufer beraten wir dahin, dass der Veräußerungserlös einer möglichst keiner bzw. nur einer geringen Steuer unterliegt. Für den Käufer ist es wichtig, dass er seinen Aufwand für den Kaufpreis, z.B. durch Abschreibung, steuerlich geltend machen kann.

Wir prüfen für Sie vor der Übernahme die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen aufgrund von Arbeitsverträgen, betrieblichen Übungen oder betrieblichen Altersvorsorgezusagen. Wir analysieren für Sie eventuell bestehende Risiken bei zukünftigen Betriebsprüfungen für Steuernachzahlungen. Wir klären für Sie, ob das Stammkapital eingezahlt wurde und ob eine Ablösung von Pensionszusagen an Geschäftsführer möglich ist.

Unternehmenskauf – Finanzierung

Unsere Kanzlei unterstützt sich auch bei der Auswahl der richtigen Finanzierung. Es muss insbesondere sichergestellt werden, dass Sie die zu zahlenden Finanzierungskosten, z.B. Zinsen, als Betriebsausgabe absetzen können. Wenn das Eigenkapital des übernehmenden Unternehmens gestärkt werde soll oder muss, ist es sinnvoll, dieses bereits im Rahmen des Finanzierungskonzeptes zu berücksichtigen.

Unternehmenskauf – Vertrag

Nach Durchführung der Due Diligence und Abschluss der Verhandlungen über die Konditionen müssen die bestehende Vereinbarungen in einem Unternehmenskaufvertrag zusammengefasst werden. Im Rahmen der Erstellung des Unternehmenskaufvertrages ist neben den Zahlungsmodalitäten, die Gewährleistungs- und Garantieregelungen, auch die Haftungszeit und ein mögliches Wettbewerbsverbot von besonderer Bedeutung.

Unsere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte unterstützen Sie auf dem Weg zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss in den steuerlichen und rechtlichen Fragen.

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