Rechtsberatung im Abfallrecht & Umweltrecht

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GSSR Rechtsanwälte sind Ihre Anwälte für Abfallrecht und Umweltrecht in Köln, Bonn und Nordrhein-Westfalen.

Insbesondere Entsorgungs- und Recyclingunternehmen haben es in ihrem Arbeitsalltag regelmäßig mit Vorschriften der Abfallgesetzgebung zu tun. Dies betrifft zum einen den Transport von Abfall über die Straßen und über das Schienennetz und zum anderen die Planung und Genehmigung von Abfallanlagen oder Deponien. Für diese Bauvorhaben benötigen die Unternehmen Genehmigungen oder ein Planfeststellungsverfahren.

Aber nicht nur die Entsorgungsbranche kommt in Berührung mit dem Abfallrecht, sondern auch der Bürger oder Unternehmen, wenn sie zum Beispiel Grundstücke erworben haben, auf denen Müll entsorgt wurde oder Altlasten vorhanden sind, für deren Beseitigung sie aufkommen jetzt aufkommen sollen. Wir beraten und vertreten Mandanten auch, wenn sie auf einem Grundstück umweltschädlichen Müll, wie z.B. Eternit, Asbest oder Schrottmetall deponiert haben und nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen illegaler Abfallentsorgung oder bei Ölunfällen und eine Umwelthaftung für Unternehmen und Privatpersonen droht. Wir verteidigen Sie auch bei staatsanwaltlichen Strafverfahren und beraten Sie in allen anderen Fragen des Umwelthaftungsrechts.

Aufgrund der komplexen Rechtsgrundlagen bedarf die Mandatsbearbeitung aus dem Umweltrecht und Abfallrecht deswegen eines Spezialistenwissens, über das nur der erfahrene Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht verfügt.

Deshalb wird unser Schwerpunkt Abfallrecht und Umweltrecht  durch Rechtsanwalt Gerd Fest als  Fachanwalt für Verwaltungsrecht betreut. Mit dieser Qualifikation von Rechtsanwalt Gerd Fest als Fachanwalt für Verwaltungsrecht können wir gewährleisten, die oft grundsätzliche Frage, ob und in welcher Form gegen eine Behörde rechtlich vorgegangen wird, mit besonderer Sorgfalt, Sachkunde und nachgewiesener fachlicher Expertise zu beantworten. Rechtsanwalt Gerd Fest wurde im Jahr 2016 zudem durch die Bundesrechtsanwaltskammer das Fortbildungszertifikat „Qualität durch Fortbildung“ verliehen. Damit bürgt die Bundesrechtsanwaltskammer für die herausragende Qualität unserer Rechtsberatung im Abfall- und Umweltrecht.

Das Abfallrecht als Teil des Umweltrechts ist ein breit differenziertes Rechtsgebiet und beschäftigt sich mit der Vermeidung, der Entsorgung, dem Transport und dem Umgang mit Abfällen. Das Abfallrecht wird durch europäische Rechtsakte, Bundesgesetze, Abfallgesetze der Länder und kommunale Satzungen und Verordnungen bestimmt.

Das Europarecht gibt hierbei mit der Abfallrahmenrichtlinie eine fünfstufige Abfallhierarchie vor, welche eine grundsätzliche Stufenfolge aus Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und sonstiger, u.a. energetischer Verwertung von Abfällen und schließlich der Abfallbeseitigung festlegt. Vorrang hat die jeweils beste Option aus Sicht des Umweltschutzes. Dabei sind neben den ökologischen Auswirkungen auch technische, wirtschaftliche und soziale Folgen zu berücksichtigen. Die Kreislaufwirtschaft wird somit konsequent auf die Abfallvermeidung und das Recycling ausgerichtet.

Die wichtigste bundesrechtliche Gesetzesgrundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), welches die europarechtlichen Vorgaben der Abfallrahmenrichtlinie national umsetzt. Kern des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist die neue fünfstufige Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) und ihre Umsetzung im bisherigen Grundpflichtenmodell (§§ 6 bis 8 KrWG).

Ergänzt wird das Kreislaufwirtschaftsgesetz auf Bundesebene durch Regelungen für spezifische Produktabfälle, wie z.B.

  • Batteriegesetz
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz
  • Nachweisverordnung
  • Altfahrzeugverordnung
  • Verpackungsverordnung
  • Bioabfallverordnung

Da der Bund die grundsätzliche Gesetzgebungszuständigkeit für die Abfallwirtschaft besitzt, betreffen die Landesgesetze zu diesem Themenbereich hauptsächlich Fragen des Entsorgungsvollzugs der öffentlichen Körperschaften oder Behörden. Daneben regeln kommunale Abfallsatzungen beispielsweise den Umgang mit Haushaltsabfällen, die Höhe der Abfallgebühren und den Anschluss- und Benutzungszwang.

Sie haben Probleme mit einer Behörde oder wollen einen Bescheid durch Klage oder Widerspruch anfechten?

Ist in Ihrer Sache Eile geboten und durch eine drohende Gefahr oder durch die Anordnung behördlichen Sofortvollzuges oder eine umgehende Rechtsmaßnahmen erforderlich?

Dann kümmern wir uns um Ihren sofortigen Rechtsschutz und leiten die erforderlichen Schritte vor dem Verwaltungsgericht oder der Behörde durch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutzes ein. Neben notwendigen Anfechtungsklagen und Eilanträgen gegen behördliche Bescheide, Verwaltungsakte und Verfügungen sorgen wir uns für Sie um die aufschiebende Wirkung der Klage und die zumindest einstweilige Aussetzung des behördlichen Vollzugs.

Wir beraten und vertreten Sie zudem bei der Vorbereitung von behördlichen Antragsverfahren und deren wunschgemäßer Verbescheidung und Durchsetzung, erforderlichenfalls mit verwaltungsgerichtlicher Hilfe. Oftmals gelingt es einem erfahrenen Fachanwalt die Rechtslage zu Ihren Gunsten zu verbessern.

Wir verfügen über langjährige und umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des gesamten Abfall- und Umweltrechts. Ihr Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät Sie in einem persönlichen Gespräch und gibt Ihnen eine zuverlässige Einschätzung darüber, ob es sich lohnt, rechtliche Schritte einzuleiten und welche Erfolgsaussichten Sie haben.

Fachlicher Rat rund um das Thema Abfallrecht und Umweltrecht in Köln, Bonn und Nordrhein-Westfalen:

GSSR Rechtsanwälte mit ihrer am Hohenzollernring im Herzen von Köln ansässigen Kanzlei haben sich neben anderen Rechtsgebieten auf Fragen des Verwaltungsrechts spezialisiert. Wir bieten Ihnen fachlichen Rat und kompetente Rechtsberatung und Interessenvertretung.

Unterstützung gegen behördliches Handeln in Köln, Bonn und Nordrhein-Westfalen:

Sind Sie Adressat einer Eingriffsmaßnahme durch eine Behörde oder wurde eine beantrage Genehmigung oder Erlaubnis durch ein Amt angelehnt? Dann sollen Sie eine kompetente Beratung durch einen Fachanwalt  Verwaltungsrecht unbedingt in Erwägung ziehen. Anfallsrecht und Umweltrecht ist ein Tätigkeitsschwerpunkt Ihrer GSSR Rechtsanwälte in Köln.

GSSR Rechtsanwälte: Ihr Anwalt für Abfallrecht und Umweltrecht in Köln, Bonn und Nordrhein-Westfalen.

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