Personalvertretungsrecht

Startseite » Rechtsgebiete » Verwaltungsrecht » Personalvertretungsrecht

Neben dem klassischen Beamtenrecht sind wir auch im Personalvertretungsrecht tätig.

Im Personalvertretungsrecht beraten und vertreten wir Personalräte nach den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen in verwaltungs- und auch arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren sowie in Einigungsstellenverfahren.

Aufgrund langjähriger Erfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht mit einem Schwerpunkt im Beamtenrecht sowie langjähriger Zusammenarbeit mit einer kommunalen Gewerkschaft auf dem Gebiet des Personalvertretungsrechts gewährleistet Rechtsanwalt Gerd Fest die kompetente und zielstrebige Beratung und Vertretung des Personalrats. Zudem wurde Rechtsanwalt Gerd Fest  im Jahr 2016 durch die Bundesrechtsanwaltskammer das Fortbildungszertifikat „Qualität durch Fortbildung“ verliehen.

Soweit ein Personalrat zur Wahrnehmung seiner Aufgaben und Befugnisse einen Anwalt zuzieht, sind die dafür entstehenden Kosten grundsätzlich von der Dienststelle zu tragen. Die Frage der Kostentragung einer anwaltlichen Vertretung des Personalrats im Beschluss- oder Einigungsstellenverfahren ist dabei gesetzlich geregelt. Zu den notwendigen Kosten, die der Dienststellenleiter nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz und den entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen zu tragen hat, gehören auch die Kosten einer anwaltlichen Rechtsvertretung in einem gerichtlichen Beschlussverfahren aus Anlass der Durchsetzung, Klärung und Wahrung der dem Personalrat zustehenden personalvertretungsrechtlichen Befugnisse und Rechte. Hiervon ist nur eine Ausnahme zumachen, wenn das Verfahren mutwillig oder aus haltlosen Gründen eingeleitet wurde. Haltlosigkeit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ist unter dem Gesichtspunkt der Erfolgsaussichten aber nur dann gegeben, wenn es an jeglichem rechtlich vertretbaren Ansatz zur Stützung des geltend gemachten Anspruchs fehlt und ein verantwortungsbewusster Rechtsanwalt deswegen die Erfolgsaussichten als evident negativ beurteilt sowie von der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abgeraten hätte.

Diese Voraussetzungen prüfen wir für Sie gerne vorab, um ein Kostenrisiko auszuschließen.

Kontakt aufnehmen