Schul- und Prüfungsrecht

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Sie sind nicht einverstanden mit der Bewertung Ihrer Prüfungsleistung im Rahmen einer Hochschulprüfung? Oder Sie haben als Akademiker Probleme mit Ihrer berufsständigen Organisation wie zum Beispiel der Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer oder Architektenkammer? Fehlerhafte Prüfungs- und Zulassungsentscheidungen beeinflussen oft maßgeblich Ihren beruflichen Werdegang und stellen wichtige Weichen für Ihr Leben. Bei entsprechendem Beratungsbedarf stehen wir Ihnen deswegen mit Rat und Tat durch einen erfahrenen Anwalt für Verwaltungsrecht zur Seite.

Wir bearbeiten insbesondere Mandate im

  • Prüfungsrecht der Schulen, Hochschulen und Fachhochschulen
  • akademisches Berufsrecht
  • Lehrerdienstrecht

Auch wenn Prüfungsentscheidungen nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle hinsichtlich prüfungsspezifischer Wertungen unterliegen, leiden diese Entscheidungen häufig an Verfahrensfehlern, die nur ein dem Gebiet des Prüfungsrechts erfahrener Rechtsanwalt aufdecken kann. Wir überprüfen für Sie beispielsweise, ob der richtige Prüfer Sie geprüft hat und ob er über eine ordnungsgemäße Prüfereignung verfügte und insgesamt eine fehlerfreie Prüferbestellung erfolgte. Ebenso durchleuchten wir den Prüfungsgegenstand und den Prüfungsablauf. In vielen Fällen können Prüfungen um Rahmen einer Prüfungsanfechtung mit Erfolg vor Gericht angefochten werden. Dies gilt nicht nur bei Abitur-, Examens- oder Staatsprüfungen sondern grundsätzlich bei allen universitären und schulischen Prüfungen. Auch bei Fragen zu Prüfungsrücktritt, der Nichtversetzung oder des Bestehens von Modulprüfungen können wir weiterhelfen.

 

Akademisches Berufsrecht

Das akademische Berufsrecht umfasst Fallkonstellationen betreffend Approbationen, Erteilung, Rücknahme und Widerruf von Berufserlaubnissen ebenso wie Streit um die Zulassung von Rechtsanwälten und Steuerberatern. Ebenfalls umfasst werden Auseinandersetzungen mit Kollegen, Konkurrenten und Wettbewerbern. Wir verfügen über die notwendige Expertise, um unsere Mandanten wirksam vor Behörden und vor Gericht zu unterstützen.

 

Hochschulrecht

Der Bereich der Hochschule ist rechtlich durch eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Dabei umfasst das Hochschulrecht neben den besonderen Bereichen des Prüfungsrechts und des Lehrerdienstrechts als Teil des öffentlichen Dienstrechts insbesondere die Frage des Zugangs zum Studium, der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie der Promotion und Exmatrikulation.

 

Lehrerdienstrecht

Aufgrund unserer nachgewiesenen Kompetenz im Beamtenrecht und öffentlichen Dienstrecht gehört die Berufsgruppe der Lehrer zu unseren ständigen Mandanten. In sämtlichen Fragstellungen betreffen die Einstellung, die Beurteilung, die Beförderung sowie Versetzung und Dienstunfähigkeit stehen wir zur Verfügung. Ebenfalls von praktischer Relevanz sind sogenannte Kettenbefristungen nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz sowie Disziplinarverfahren von Lehrern. Die zunehmende Anzahl von Gesetzen sowie deren Intransparenz und Komplexität fordern eine kompetente Rechtsberatung. Auch dies leistet das GSSR-Rechtsanwaltsteam für Sie.

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