Wehr- und Soldatenrecht

Startseite » Rechtsgebiete » Verwaltungsrecht » Wehr- und Soldatenrecht

Mit der Aussetzung der Wehrpflicht und der wachsenden Zahl der Auslandseinsätze der Bundeswehr werden Fragen des Wehr- und Soldatenrechts für Zeit- und Berufssoldaten immer bedeutsamer. Wir helfen Ihnen mit unserem Fachanwaltsteam bei der Lösung von Problemen in allen Bereichen des Wehr- und Soldatenrechts.

Der Bereich des Soldatenrechts wie das Wehrrecht insgesamt ist ein besonderer Teil des Verwaltungsrechts. Gesetze des Wehrrechts sind u.a. das Wehrpflichtgesetz (WPflG), die Wehrpflichtverordnung (WPflVO), die Wehrdisziplinarordnung (WDO), das Wehrstrafgesetz (WStG) und das Soldatengesetz (SG) sowie das Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG).

Aufgrund dieser komplexen rechtlichen Regelungen ist für eine qualifizierte Tätigkeit im Bereich des Wehr- und Soldatenrechts sind daher besondere Kenntnisse und vor allem Erfahrung des beratenden Rechtsanwalts zwingend erforderlich.

Wir vertreten Sie bundesweit in allen Fragen rund um

  • Soldatenrecht
  • Dienst- und Wehrdisziplinarrecht (Entlassung, Dienstzeitverkürzung)
  • Wehrstrafrecht
  • Wehrdienstbeschädigung
  • Dienstunfähigkeit und Diensttauglichkeit
  • Rückforderung von Ausbildungs- und Studienkosten durch die Bundeswehr
  • Besoldungsrecht
  • Beförderung und Konkurrentenstreitverfahren
  • Dienstliche Beurteilung
  • Versetzung

Bei einem Auslandseinsatz erfolgt unsere Beratung gerne auch über E-Mail.

Kontakt aufnehmen