Strafrecht

Ihnen wird eine Straftat im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme am Straßenverkehr vorgeworfen? Wenn Sie eine Vorladung zur Vernehmung oder die Aufforderung zur Stellungnahme erhalten haben sollten, raten wir einen Rechtsanwalt einzuschalten. Vermeiden Sie Aussagen oder Stellungnahmen bevor Sie sich haben rechtlich beraten lassen.

Eine Stellungnahme zu den Vorwürfen sollte erst nach einer Akteneinsicht erfolgen.

Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie in Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, insbesondere bei Vorwürfen der Nötigung nach § 240 StGB, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gemäß § 313b StGB oder der Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss nach § 313c StGB.

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