Zahlungseinstellung

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Hat der Leasingnehmer wegen des Ausschlusses der mietrechtlichen Gewährleistung die vom Leasinggeber an ihn abgetretenen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche bei Mängeln des Leasingobjektes gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, so ist er erst dann zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten berechtigt, wenn er die ihm übertragenen Ansprüche und Rechte klageweise gegenüber dem Verkäufer bzw. bei dessen Insolvenz durch Anmeldung zur Insolvenztabelle und erforderlichenfalls Erhebung einer Klage auf Feststellung zur Tabelle geltend gemacht hat. Fällt der Leasingnehmer dann mit Kostenerstattungsansprüchen aus, kann er von dem Leasinggeber die Erstattung dieser Kosten beanspruchen.
Auf dem Gebiet des Leasingrechtes vertreten wir insbesondere gewerbliche Leasinggeber.

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