Rückabtretung

Eine Klausel, die die die Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte an den Leasingnehmer auflösend bedingt an den Fortbestand des Leasingvertrages knüpft oder im Falle der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages eine aufschiebend bedingte Rück-abtretung der Ansprüche und Rechte an den Leasinggeber vorsieht, ist wirksam.

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