Exklusivität

Vor dem notariellen Abschluss von Firmenkaufverträgen oder Immobilienkaufverträgen fallen in der Regel hohe Beratungskosten an.

Die Kosten entstehen unter anderem durch die Hinzuziehung von externen Beratern (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer).

Auch die Durchführung der due diligence unter Beauftragung von Experten (Ingenieure, Architekten, Sachverständige) führt zu hohen Aufwendungen.

Aus diesem Grunde sollte auf eine Exklusivität bei den Vertragsverhandlungen bestanden werden.

Die Exklusivität kann in einem Letter of Intent (LOI) oder im Rahmen eines Non Disclosure Agreements (NDA) bzw. einer Geheimhaltungsvereinbarung geregelt werden.

Zur Absicherung der Exklusivität sollte eine Vertragsstrafe vereinbart werden.

So ist sichergestellt, dass, wenn die Gegenseite entgegen der Zusicherung mit Dritten über den Kaufgegenstand verhandelt, dieser Vertragsbruch sanktioniert wird.

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