Geheimhaltungsvereinbarung

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Beabsichtigen Sie ein Unternehmen zu kaufen oder zu verkaufen? Dann werden Sie um den Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung bzw. eines Non-disclosure-agreements oder eine Vertraulichkeitsvereinbarung nicht herumkommen.

Gründe für den Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung

Der Unternehmer, der z.B. seinen GmbH Anteil verkaufen will, muss sich vor dem Beginn der Vertragsverhandlungen vor einer möglichen Ausforschung seines Unternehmens schützen. So ist es für den potentiellen Käufer zur Ermittlung des Unternehmensewertes wichtig, sensible Unternehmensdaten (Know How, Umsatzzahlen, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Rendite etc.) zu erhalten. Nur so kann eine Abschätzung des Wertes und auch möglicher Risiken im Rahmen des Unternehmenskaufs durch den Käufer erfolgen.

Allerdings darf keine Nutzung der erteilten Auskünfte durch den potentiellen Käufer erfolgen, wenn der Abschluss eines Vertrages über den Unternehmenskauf scheitern sollte.

Mit der Vereinbarung sollte auch ein Schutz vor der Abwerbung Ihrer Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten erfolgen. Unabhängig von einer solchen Regelung raten wir konkrete Verträge oder detailierte Informationen mit allen Details erst nach einem gewissen Fortschritt bie den Verhandlungen offen zu legen.

Vor diesem Hintergrund ist der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung für den Verkäufer unverzichtbar.

Notwendige Inhalte

Im Folgenden eine kurze Checkliste für den Mindestinhalt, die bei Geheimhaltungsvereinbarungen im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen beachtet werden müssen:

  • Die Informationen, die der Geheimhaltungsvereinbarung unterliegen sollen, müssen möglichst genau zu bestimmen sein.
  • Legen Sie die Laufzeit der Geheimhaltungsverpflichtung fest. Bestimmen Sie, dass Dateien bzw. Unterlagen mit vertraulichen Informationen nach Vertragsende vernichtet oder zurückgegeben werden.
  • Da ein Verstoß gegen die Vereinbarung zwar einen Schadensersatzanspruch begründet, der konkrete Schaden aber in der Regel nur schwer zu beziffern ist, sollte eine Vertragsstrafe für den Fall eines Verstoßes festgelegt werden.
  • Eventuell ist eine Schiedsgerichtsvereinbarung sinnvoll. Wenn Sie im Falle eines Vertragsverstoßes vermeiden wollen, dass in einem Rechtsstreit der Inhalt Ihrer vertraulichen Unterlagen in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung diskutiert wird, kann eine Schiedsgerichtsklausel dieses verhindern.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie und Ihr Unternehmen bei der Verhandlung von Geheimhaltungsvereinbarungen bzw.  Non-disclosure-agreements oder von Vertraulichkeitsvereinbarungen.

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