Rechtsberatung im Gewerberecht

GSSR Rechtsanwälte sind Ihre Anwälte für Gewerberecht in Köln und Nordrhein-Westfalen.

Wir beraten Sie in allen Fragen des Gewerberechts und des Verwaltungsrechts.

Sie haben Probleme mit einer Behörde oder dem Finanzamt wegen einer Untersagung Ihrer Gewerbetätigkeit und wollen die Gewerbeuntersagung aufheben oder umgehen. Oder wollen Sie einen Gewerbeuntersagungsbescheid durch Klage oder Widerspruch anfechten?

Dann vertreten wir Sie vor Behörden im Verwaltungsverfahren oder Gewerbeuntersagungsverfahren, z.B. in Widerspruchsverfahren oder Antragsverfahren und auch im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Ist in Ihrer Sache Eile geboten und durch eine drohende Gefahr oder durch die Anordnung behördlichen Sofortvollzuges umgehende Rechtsmaßnahmen erforderlich?

Dann kümmern wir uns um Ihren sofortigen Rechtsschutz und leiten die erforderlichen Schritte vor dem Verwaltungsgericht oder der Behörde durch einen Antrag auf einstweiligen Rechtschutzes ein. Neben notwendigen Anfechtungsklagen und Eilanträgen gegen behördliche Bescheide, Verwaltungsakte und Verfügungen sorgen wir uns für Sie um die aufschiebende Wirkung der Klage und die zumindest einstweilige Aussetzung des behördlichen Vollzugs.

Im Gewerberecht, welches einen Teilbereich des Verwaltungsrechts darstellt, geht es im Wesentlichen um die Abwehr von Gefahren, die sich aus dem Betreiben des Gewerbes ergeben und die Rechte und Pflichten des Gewerbebetreibenden und der Behörde. Die wesentlichen Vorschriften hierzu finden sich in der Gewerbeordnung (GewO).

In Deutschland gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit. Somit ist jedem Bürger oder Unternehmen der Betrieb eines Gewerbes gestattet, soweit nicht durch Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind. Es wird hierbei zwischen erlaubnispflichtigen und anzeigepflichtigen Gewerben unterschieden. Erlaubnispflichtige Beschränkungen finden sich insbesondere in den §§ 29 ff GewO und betreffen z.B. Spielbanken, Lotterien, Glücksspiele, Makler, Bauträger, Baubetreuer, Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Finanzanlagenvermittler, Bewachungsgewerbe, Spielhallen und ähnliche Unternehmen.

Gerne helfen wir Ihnen im Gewerberecht weiter, beispielsweise bei folgenden Fallkonstellationen:

  • Erlangung der Erlaubnis ein Gewerbe zu führen & Gewerbeerlaubnis
  • Entzug der Gewerbeerlaubnis & Gewerbeverbot
  • Untersagungsverfügung (Gewerbe)
  • Schließungsverfügung
  • Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit oder Steuerschulden
  • Reisegewerbekarte

Unsere Spezialisierung über Rechtsanwalt Gerd Fest als Fachanwalt für Verwaltungsrecht garantiert eine effiziente Bearbeitung der Mandate auf höchstem fachlichem Niveau. Rechtsanwalt Gerd Fest wurde im Jahr 2016 durch die Bundesrechtsanwaltskammer zudem das Fortbildungszertifikat „Qualität durch Fortbildung“ verliehen. Damit bürgt die Bundesrechtsanwaltskammer für die exzellente Qualität unserer Rechtsberatung im Verwaltungsrecht.

Wir verfügen über langjährige und umfangreiche Erfahrung auf dem Gebiet des gesamten Gewerbe- und Unternehmensrechts. Ihr Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät Sie in einem persönlichen Gespräch und gibt Ihnen eine zuverlässige Einschätzung darüber, ob es sich lohnt, rechtliche Schritte einzuleiten und welche Erfolgsaussichten Sie haben.

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sind für Sie im Gewerberecht nicht nur vor dem Verwaltungsgericht Köln tätig, sondern in ganz Nordrhein-Westfalen vor allen Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht.

Fachlicher Rat rund um das Thema Gewerberecht in Köln und Nordrhein-Westfalen:

GSSR Rechtsanwälte mit ihrer am Hohenzollernring im Herzen von Köln ansässigen Kanzlei haben sich neben anderen Rechtsgebieten auf Fragen des Gewerberechts spezialisiert. Wir bieten Ihnen fachlichen Rat und kompetente Rechtsberatung und Interessenvertretung rund um das Thema Gewerberecht und für Unternehmer, Handwerk und Handel.

Unterstützung gegen behördliches Handeln und staatliche Maßnahmen:

Sind Sie Adressat einer behördlichen Eingriffsmaßnahme oder wurde eine beantrage Genehmigung oder Erlaubnis durch ein Amt angelehnt? Dann sollen Sie eine kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht unbedingt in Erwägung ziehen. Behördliches Handeln ist ein Tätigkeitsschwerpunkt Ihrer GSSR Rechtsanwälte für Gewerberecht.

Widerspricht ein behördliches Handeln oder eine staatliche Maßnahme einer Kommunalbehörde, Landesbehörde oder Bundesbehörde gegen geltendes Recht, dann sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner auf dem gesamten Gebiet des Gewerberechts. Wir helfen Ihnen durch einen fachlich spezialisierten Rechtsanwalt, eine persönliche Betreuung und direkten Kontakt zu Ihrem Anwalt für Verwaltungsrecht.

Die umfassende und juristische Bewertung Ihres Falles sollte deswegen von einem fachlich spezialisierten Fachanwalt für Verwaltungsrecht übernommen werden: GSSR Rechtsanwälte für Gewerberecht in Köln und Nordrhein-Westfalen.

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