Bernhard C. Koch Rechtsanwalt und Fachanwalt Miet-/ WEG-Recht + Familienrecht

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Bernhard C. Koch ist im Rheinland aufgewachsen, war von 1982 bis 1984 als Zeitsoldat in einer deutschen Kaserne in Budel/NL stationiert, studierte von 1984 bis 1990 an der Universität zu Würzburg und absolvierte dort sein 1. juristisches Staatsexamen. Nach dem Referendariat im Bezirk des OLG Düsseldorf legte er dort im März 1993 seine 2. juristische Staatsprüfung ab. Seitdem ist er als Rechtsanwalt in Köln tätig.

Er spezialisierte sich auf das Immobilienrecht sowie das Familienrecht und erfüllt jährlich die Voraussetzungen, um die Bezeichnung als „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ sowie als „Fachanwalt für Familienrecht“ führen zu dürfen. Im November 2014 wechselte Rechtsanwalt Koch in unsere Kanzlei GSSR, der er im Januar 2015 als Partner beitrat. Im November 2015 wurde Rechtsanwalt Koch vom FOCUS als TOP-ANWALT für Immobilienrecht ausgezeichnet.

Rechtsanwalt Koch ist Mitglied im Deutscher Mietgerichtstag e.V. und Kölner Anwaltsvereins e.V. Er ist als Referent bei Fortbildungs- und Fachveranstaltungen zum Immobilienrecht tätig, veröffentlicht Aufsätze und Urteilsbesprechungen in Fachzeitschriften und war Mitautor im Münchener Anwaltshandbuch zum „Wohnungsmietrecht“ im Beck-Verlag. Ferner beantwortet er Leserfragen im Immobilienmagazin „m²“ zum Kölner Stadtanzeiger.

Mitgliedschaften

Mitglied des Kölner Anwaltsvereins und des Deutschen Anwaltsvereins
Mitglied des Deutschen Mietgerichtstages