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	<title>Miet- und Wohnungseigentumsrecht - GSSR.de</title>
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	<title>Miet- und Wohnungseigentumsrecht - GSSR.de</title>
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		<title>Mobilfunksendeanlage</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Soll auf dem Dach des Hauses einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Mobilfunksendeanlage installiert werden, so bedarf dies der Zustimmung aller Miteigentümer.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/mobilfunksendeanlage/">Mobilfunksendeanlage</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Soll auf dem Dach des Hauses einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Mobilfunksendeanlage installiert werden, so bedarf dies der Zustimmung aller Miteigentümer.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/mobilfunksendeanlage/">Mobilfunksendeanlage</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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		<title>Nießbrauch</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Wohnungseigentümer, der an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch bestellt hat, kann grundsätzlich als mittelbarer Handlungsstörer von den übrigen Wohnungseigentümern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der Nießbraucher das Wohnungseigentum in einer Weise nutzt, die mit dem in der Teilungserklärung vereinbarten Zweck unvereinbar ist.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/niessbrauch/">Nießbrauch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Wohnungseigentümer, der an seinem Wohnungseigentum einen Nießbrauch bestellt hat, kann grundsätzlich als mittelbarer Handlungsstörer von den übrigen Wohnungseigentümern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn der Nießbraucher das Wohnungseigentum in einer Weise nutzt, die mit dem in der Teilungserklärung vereinbarten Zweck unvereinbar ist.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/niessbrauch/">Nießbrauch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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		<title>Rechtsanwalt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wird dem WEG-Verwalter die von einem Miteigentümer erhobene Anfechtungsklage vom Gericht zugestellt, so ist er aufgrund seiner gesetzlichen Vertretungsmacht berechtigt, die beklagten übrigen Wohnungseigentümer im Außenverhältnis umfassend zu vertreten und einen Rechtsanwalt mit der prozessualen Vertretung zu beauftragen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/rechtsanwalt/">Rechtsanwalt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wird dem WEG-Verwalter die von einem Miteigentümer erhobene Anfechtungsklage vom Gericht zugestellt, so ist er aufgrund seiner gesetzlichen Vertretungsmacht berechtigt, die beklagten übrigen Wohnungseigentümer im Außenverhältnis umfassend zu vertreten und einen Rechtsanwalt mit der prozessualen Vertretung zu beauftragen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/rechtsanwalt/">Rechtsanwalt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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		<title>Rückbau- / Wiederherstellungsanspruch</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Hat ein Wohnungseigentümer durch den Anbau einer Terrassenüberdachung an die Außenfassade eigenmächtig eine bauliche Maßnahme vorgenommen, so stellt diese einen Nachteil für alle Wohnungseigentümer dar, wenn sie die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erschwert. Eine von dem Eigentümer angebotene finanzielle Entschädigung lässt den Nachteil nicht entfallen, sondern soll die weiteren Miteigentümer lediglich zur Duldung bewegen. Die [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/rueckbau-wiederherstellungsanspruch/">Rückbau- / Wiederherstellungsanspruch</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Hat ein Wohnungseigentümer durch den Anbau einer Terrassenüberdachung an die Außenfassade eigenmächtig eine bauliche Maßnahme vorgenommen, so stellt diese einen Nachteil für alle Wohnungseigentümer dar, wenn sie die Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erschwert. Eine von dem Eigentümer angebotene finanzielle Entschädigung lässt den Nachteil nicht entfallen, sondern soll die weiteren Miteigentümer lediglich zur Duldung bewegen.</p>
<p>Die Rückbau- und Wiederherstellungs- sowie Schadensersatzansprüche sind im Interesse einer geordneten Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einheitlich von der Wohnungseigentümergemeinschaft geltend zu machen. Wenn Sie Fragen zum Thema „Rückbau- und Wiederherstellungsanspruch“ haben, so rufen Sie uns an oder nutzen hier unser Kontaktformular.</p>
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		<title>Versorgungssperre</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Seit der aktuellen Entscheidung des BGH v. 6. Mai 2009 (BGH, Urteil vom 6. Mai 2009 – XII ZR 137/07, MietRB 2009, 223) eröffnen sich Vermietern von Gewerbeflächen neue Möglichkeiten, den Druck auf säumige Mieter zu erhöhen: So kann mittels einer sog. Versorgungssperre die Zuführung von Wasser, Strom und Wärme unterbunden werden. Auf diese Weise [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/versorgungssperre/">Versorgungssperre</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit der aktuellen Entscheidung des BGH v. 6. Mai 2009 (BGH, Urteil vom 6. Mai 2009 – XII ZR 137/07, MietRB 2009, 223) eröffnen sich Vermietern von Gewerbeflächen neue Möglichkeiten, den Druck auf säumige Mieter zu erhöhen:</p>
<p>So kann mittels einer sog. Versorgungssperre die Zuführung von Wasser, Strom und Wärme unterbunden werden. Auf diese Weise muss der Vermieter nicht mehr sehenden Auges hinnehmen, dass der der Mieter vom Vermieter vorfinanzierte Energie verbraucht, aber nicht vergütet.</p>
<p>Bislang nahmen Gerichte – mit Ausnahme des Berliner Kammergerichts – stets an, dass in der Versorgungssperre eine Verletzung der Besitzrechte des Mieters und somit eine verbotene Eigenmacht zu sehen sei. Die Folge war stets, dass dem Vermieter im Wege einer einstweiligen Verfügung auf Antrag des Mieters untersagt wurde, die Versorgungssperre aufrecht zu erhalten.</p>
<p>Der BGH hat jedoch nun entschieden, dass eine Besitzrechtsverletzung ausscheide, da der Besitz des Mieters durch die Versorgungssperre nicht beeinträchtigt werde. Die Zulässigkeit einer solchen Maßnahme sei stattdessen rein schuldrechtlich zu beurteilen. Ist der Mietvertrag bereits durch Kündigung des Vermieters wegen Zahlungsverzug beendet, zwingen den Vermieter in der Regel auch keine nachvertraglichen Treuepflichten zur Aufrechterhaltung der Versorgung.</p>
<p>Von nun an wird es für Vermieter deutlich einfacher als zuvor werden, dem nicht zahlenden Mieter den Verbleib in den angemieteten Räumen zu erschweren.</p>
<p>Nähere Informationen hierzu enthält der Aufsatz von RA Jochen Hoffmann „Die Versorgungssperre nach Beendigung des gewerblichen Mietverhältnisses“ in Heft 11/2009 des Mietrechtsberaters (Otto-Schmidt-Verlag)</p>
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		<title>Stimmverbot</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Wohnungseigentümer unterliegt einem Stimmverbot, wenn er einen Rechtsstreit gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft führt und verfahrensbezogene Maßnahmen Gegen-stand der Beschlussfassung sind.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/stimmverbot/">Stimmverbot</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Wohnungseigentümer unterliegt einem Stimmverbot, wenn er einen Rechtsstreit gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft führt und verfahrensbezogene Maßnahmen Gegen-stand der Beschlussfassung sind.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/stimmverbot/">Stimmverbot</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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		<title>Genossenschaft</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wir verfügen in diesem Bereich über eine langjährige Expertise und ermöglichen es damit, die Interessen unserer Mandanten effizient und zielorientiert zu vertreten. Dies gilt ebenfalls für den Bereich des Genossenschaftsrechts. Wir bieten in allen Bereichen, die im Zusammenhang mit Genossenschaften relevant sein könnten, eine umfassende Beratung aus einer Hand an.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/genossenschaft/">Genossenschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wir verfügen in diesem Bereich über eine langjährige Expertise und ermöglichen es damit, die Interessen unserer Mandanten effizient und zielorientiert zu vertreten.</p>
<p>Dies gilt ebenfalls für den Bereich des Genossenschaftsrechts.</p>
<p>Wir bieten in allen Bereichen, die im Zusammenhang mit Genossenschaften relevant sein könnten, eine umfassende Beratung aus einer Hand an.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/genossenschaft/">Genossenschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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		<title>Verjährung</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Haben die Miteigentümer beschlossen, einen Miteigentümer zum Rückbau der eigenmächtig am Gemeinschaftseigentum vorgenommenen Veränderungen aufzufordern, so kommt es hinsichtlich der von dem Miteigentümer erhobenen Verjährungseinrede nicht auf die Kenntnis des WEG-Verwalters von der erstmaligen Veränderung an.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/verjaehrung/">Verjährung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Haben die Miteigentümer beschlossen, einen Miteigentümer zum Rückbau der eigenmächtig am Gemeinschaftseigentum vorgenommenen Veränderungen aufzufordern, so kommt es hinsichtlich der von dem Miteigentümer erhobenen Verjährungseinrede nicht auf die Kenntnis des WEG-Verwalters von der erstmaligen Veränderung an.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/verjaehrung/">Verjährung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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		<title>Vertragsgestaltung und -prüfung</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Im Gewerbemietrecht besteht ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit in der Mitwirkung an der Vertragsgestaltung. Hierbei ist zunächst zu ermitteln, welche Vertragsinhalte für den Mandanten von besonderer Bedeutung sind (s. z.B. Laufzeit, Mietpreisentwicklung, Konkurrenzschutz etc.). Sodann sind Formulierungen zu entwickeln, die diese Sachverhalte vollständig berücksichtigen. Oftmals sind die Interessen der Vertragsparteien gegensätzlich, so dass gerade das [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht-7/">Vertragsgestaltung und -prüfung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Gewerbemietrecht besteht ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit in der Mitwirkung an der Vertragsgestaltung. Hierbei ist zunächst zu ermitteln, welche Vertragsinhalte für den Mandanten von besonderer Bedeutung sind (s. z.B. <a href="/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht/laufzeit-und-kuendigung/">Laufzeit</a>, <a href="/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht/mietpreisentwicklung/">Mietpreisentwicklung</a>, <a href="/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht/konkurrenzschutz/">Konkurrenzschutz</a> etc.). Sodann sind Formulierungen zu entwickeln, die diese Sachverhalte vollständig berücksichtigen. Oftmals sind die Interessen der Vertragsparteien gegensätzlich, so dass gerade das Verhandeln vertraglicher Inhalte und deren rechts- und zukunftssichere Umsetzung im Fokus stehen. Besondere Beachtung verdient hierbei das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, da ein Großteil vertraglicher Regelungen als Formularklauseln der einen oder anderen Seite zu verstehen sind, die einer verschärften Wirksamkeitskontrolle unterliegen. Die vollständige juristische Umsetzung des vertraglich Vereinbarten ist auch wegen der weitrechenden Folgen einer Verletzung der gesetzlichen <a href="/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht/schriftform/">Schriftform</a> unerlässlich.</p>
<p>Wer eine vermietete Immobilie erwirbt, tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Voreigentümers in bestehende Mietverhältnisse als Vermieter ein. Er übernimmt dabei alle Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers.</p>
<p>Wurde die Vertragsinhalte dabei nicht vollständig in einer Urkunde oder einem förmlichen Nachtrag hierzu geregelt, ist der Vertrag wegen einer Verletzung der <a href="/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht/schriftform/">Schriftform</a> vorzeitig kündbar. Der BGH hat zwischenzeitlich hierzu entschieden, dass jedenfalls der Erwerber einer Immobilie nicht an im Vertrag enthaltene Schriftformheilungsklauseln gebunden ist!</p>
<p>Da das Mietverhältnis vom Erwerber vollständig übernommen wird („Kauf bricht nicht Miete“), ist es für potenzielle Grundstückskäufer von besonderem Interesse, die Werthaltigkeit der Mietverträge, in die der Mandant eintritt, zu überprüfen. Im Rahmen der rechtlichen Due Diligence prüfen wir insbesondere, wie „zukunftssicher“ die übernommenen Verträge sind, z. B. in Hinblick auf die <a href="/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht/mietpreisentwicklung/">Mietpreisentwicklung</a> und <a href="/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht/instandhaltung-schoenheitsreparaturen/">Instandhaltungspflichten</a>. Oft sind Formularklauseln, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch allgemein üblich waren, nach der heutigen Rechtsprechung unwirksam, und dies mit weitreichenden und wirtschaftlich relevanten Folgen für die Parteien.</p>
<p>Damit Investoren nicht die sprichwörtliche „Katze im Sack“ kaufen, empfiehlt es sich, die bestehenden Mietverträge vor dem Grundstückskauf einer intensiven Überprüfung zu unterziehen. Auf den ersten Blick werthaltige Mietverhältnisse können sich dabei schnell als riskant herausstellen.</p>
<p>Wir unterstützen Investoren bei ihrer Entscheidung, ob sie eine vermietete Immobilie erwerben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht-7/">Vertragsgestaltung und -prüfung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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		<title>Ladung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Teilt ein Wohnungseigentümer dem WEG-Verwalter seine Privatanschrift nicht oder falsch mit und misslingt deshalb seine Ladung zu der Eigentümerversammlung, ohne dass den WEG-Verwalter ein Verschulden trifft, so muss der Wohnungseigentümer sich die unter-bliebene Ladung als Folge seiner Obliegenheitsverletzung zurechnen lassen. Er kann dann die in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse nicht wegen der unterbliebenen Ladung anfechten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/ladung/">Ladung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Teilt ein Wohnungseigentümer dem WEG-Verwalter seine Privatanschrift nicht oder falsch mit und misslingt deshalb seine Ladung zu der Eigentümerversammlung, ohne dass den WEG-Verwalter ein Verschulden trifft, so muss der Wohnungseigentümer sich die unter-bliebene Ladung als Folge seiner Obliegenheitsverletzung zurechnen lassen. Er kann dann die in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse nicht wegen der unterbliebenen Ladung anfechten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/ladung/">Ladung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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