<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Miet- und Wohnungseigentumsrecht - GSSR.de</title>
	<atom:link href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Wed, 01 Jul 2026 08:48:32 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	

<image>
	<url>https://www.gssr.de/wp-content/uploads/favicon-150x150.png</url>
	<title>Miet- und Wohnungseigentumsrecht - GSSR.de</title>
	<link>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Benutzungszwang</title>
		<link>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/benutzungszwang/</link>
					<comments>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/benutzungszwang/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/benutzungszwang/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ist das Objekt einer Wohnungseigentümergemeinschaft an die zentrale Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage der benachbarten Wohnungseigentümergemeinschaft angeschlossen, so kann sich ein Benutzungszwang nur aus der Gemeinschaftsordnung oder aus einem von ihr mit der benachbarten Wohnungseigentümergemeinschaft geschlossenen Versorgungsvertrag ergeben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/benutzungszwang/">Benutzungszwang</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ist das Objekt einer Wohnungseigentümergemeinschaft an die zentrale Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage der benachbarten Wohnungseigentümergemeinschaft angeschlossen, so kann sich ein Benutzungszwang nur aus der Gemeinschaftsordnung oder aus einem von ihr mit der benachbarten Wohnungseigentümergemeinschaft geschlossenen Versorgungsvertrag ergeben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/benutzungszwang/">Benutzungszwang</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/benutzungszwang/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Genossenschaft</title>
		<link>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/genossenschaft/</link>
					<comments>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/genossenschaft/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/genossenschaft/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wir verfügen in diesem Bereich über eine langjährige Expertise und ermöglichen es damit, die Interessen unserer Mandanten effizient und zielorientiert zu vertreten. Dies gilt ebenfalls für den Bereich des Genossenschaftsrechts. Wir bieten in allen Bereichen, die im Zusammenhang mit Genossenschaften relevant sein könnten, eine umfassende Beratung aus einer Hand an.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/genossenschaft/">Genossenschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wir verfügen in diesem Bereich über eine langjährige Expertise und ermöglichen es damit, die Interessen unserer Mandanten effizient und zielorientiert zu vertreten.</p>
<p>Dies gilt ebenfalls für den Bereich des Genossenschaftsrechts.</p>
<p>Wir bieten in allen Bereichen, die im Zusammenhang mit Genossenschaften relevant sein könnten, eine umfassende Beratung aus einer Hand an.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/genossenschaft/">Genossenschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/genossenschaft/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vertragsgestaltung und -prüfung</title>
		<link>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht-7/</link>
					<comments>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht-7/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/gewerbemietrecht-7/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Im Gewerbemietrecht besteht ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit in der Mitwirkung an der Vertragsgestaltung. Hierbei ist zunächst zu ermitteln, welche Vertragsinhalte für den Mandanten von besonderer Bedeutung sind (s. z.B. Laufzeit, Mietpreisentwicklung, Konkurrenzschutz etc.). Sodann sind Formulierungen zu entwickeln, die diese Sachverhalte vollständig berücksichtigen. Oftmals sind die Interessen der Vertragsparteien gegensätzlich, so dass gerade das [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht-7/">Vertragsgestaltung und -prüfung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Gewerbemietrecht besteht ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit in der Mitwirkung an der Vertragsgestaltung. Hierbei ist zunächst zu ermitteln, welche Vertragsinhalte für den Mandanten von besonderer Bedeutung sind (s. z.B. Laufzeit, Mietpreisentwicklung, Konkurrenzschutz etc.). Sodann sind Formulierungen zu entwickeln, die diese Sachverhalte vollständig berücksichtigen. Oftmals sind die Interessen der Vertragsparteien gegensätzlich, so dass gerade das Verhandeln vertraglicher Inhalte und deren rechts- und zukunftssichere Umsetzung im Fokus stehen. Besondere Beachtung verdient hierbei das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, da ein Großteil vertraglicher Regelungen als Formularklauseln der einen oder anderen Seite zu verstehen sind, die einer verschärften Wirksamkeitskontrolle unterliegen. Die vollständige juristische Umsetzung des vertraglich Vereinbarten ist auch wegen der weitrechenden Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Schriftform unerlässlich.</p>
<p>Wer eine vermietete Immobilie erwirbt, tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Voreigentümers in bestehende Mietverhältnisse als Vermieter ein. Er übernimmt dabei alle Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers.</p>
<p>Wurde die Vertragsinhalte dabei nicht vollständig in einer Urkunde oder einem förmlichen Nachtrag hierzu geregelt, ist der Vertrag wegen einer Verletzung der Schriftform vorzeitig kündbar. Der BGH hat zwischenzeitlich hierzu entschieden, dass jedenfalls der Erwerber einer Immobilie nicht an im Vertrag enthaltene Schriftformheilungsklauseln gebunden ist!</p>
<p>Da das Mietverhältnis vom Erwerber vollständig übernommen wird („Kauf bricht nicht Miete“), ist es für potenzielle Grundstückskäufer von besonderem Interesse, die Werthaltigkeit der Mietverträge, in die der Mandant eintritt, zu überprüfen. Im Rahmen der rechtlichen Due Diligence prüfen wir insbesondere, wie „zukunftssicher“ die übernommenen Verträge sind, z. B. in Hinblick auf die Mietpreisentwicklung und Instandhaltungspflichten. Oft sind Formularklauseln, die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch allgemein üblich waren, nach der heutigen Rechtsprechung unwirksam, und dies mit weitreichenden und wirtschaftlich relevanten Folgen für die Parteien.</p>
<p>Damit Investoren nicht die sprichwörtliche „Katze im Sack“ kaufen, empfiehlt es sich, die bestehenden Mietverträge vor dem Grundstückskauf einer intensiven Überprüfung zu unterziehen. Auf den ersten Blick werthaltige Mietverhältnisse können sich dabei schnell als riskant herausstellen.</p>
<p>Wir unterstützen Investoren bei ihrer Entscheidung, ob sie eine vermietete Immobilie erwerben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht-7/">Vertragsgestaltung und -prüfung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht-7/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Laufzeit und Kündigung</title>
		<link>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/laufzeit-von-mietvertraegen/</link>
					<comments>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/laufzeit-von-mietvertraegen/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/laufzeit-von-mietvertraegen/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Für die Beurteilung, ob die Begründung eines Mietverhältnisses profitabel ist, spielen Vereinbarungen zur Laufzeit des Vertrages eine ganz wesentliche Rolle. In der Regel sind Vermieter an einer langfristigen Bindung des Mieters bei gleichzeitiger Einbeziehung von Wertsicherungsklauseln interessiert. Mieter hingegen fürchten, durch eine zu lange Laufzeit unkalkulierbare Risiken einzugehen. Sie bevorzugen meist kürzere Laufzeiten, die dann [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/laufzeit-von-mietvertraegen/">Laufzeit und Kündigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Für die Beurteilung, ob die Begründung eines Mietverhältnisses profitabel ist, spielen Vereinbarungen zur Laufzeit des Vertrages eine ganz wesentliche Rolle. In der Regel sind Vermieter an einer langfristigen Bindung des Mieters bei gleichzeitiger Einbeziehung von Wertsicherungsklauseln interessiert.</p>
<p>Mieter hingegen fürchten, durch eine zu lange Laufzeit unkalkulierbare Risiken einzugehen. Sie bevorzugen meist kürzere Laufzeiten, die dann aber durch Ausübung vereinbarter Optionsrechte von ihnen einseitig verlängert werden können.</p>
<p>Soll die Laufzeit durch Optionsrechte verlängert werden können, sind bereits im ursprünglichen Vertrag klare und abschließende Regelungen zur Mietentwicklung zu vereinbaren. Sind über diese im Vorfeld einer Verlängerung der Laufzeit erst noch Verhandlungen zu führen, wird das Optionsrecht des Mieters entwertet. Umgekehrt kann der Vermieter ohne entsprechende Regelungen zur Mietanpassung gehalten sein, dem Mieter die Mietsache im Optionszeitraum zu gleichen (bzw. für ihn gleich schlechten) Konditionen zu überlassen. Beide Seiten sind daher gehalten, bereits bei Begründung des Mietverhältnisses auch für den Fall der Verlängerung der Laufzeit konkrete Regeln zu vereinbaren.</p>
<p>Gerne formulieren wir für Sie sachgerechte vertragliche Regelungen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/laufzeit-von-mietvertraegen/">Laufzeit und Kündigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/laufzeit-von-mietvertraegen/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Untervermietung</title>
		<link>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/untervermietung/</link>
					<comments>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/untervermietung/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/untervermietung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Mieter kann von dem Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung beanspruchen, wenn er sich beruflich für mehrere Jahre im Ausland aufhalten muss. Erteilt der Vermieter dem Mieter die Erlaubnis zur Untervermietung, so kann der Mieter in der Regel nicht davon ausgehen, dass die Erlaubnis auch eine tageweise Vermietung an Touristen umfasst.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/untervermietung/">Untervermietung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Mieter kann von dem Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung eines Teils der Wohnung beanspruchen, wenn er sich beruflich für mehrere Jahre im Ausland aufhalten muss.</p>
<p>Erteilt der Vermieter dem Mieter die Erlaubnis zur Untervermietung, so kann der Mieter in der Regel nicht davon ausgehen, dass die Erlaubnis auch eine tageweise Vermietung an Touristen umfasst.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/untervermietung/">Untervermietung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/untervermietung/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schriftform</title>
		<link>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht-8/</link>
					<comments>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht-8/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/gewerbemietrecht-8/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Parteien eines Gewerbemietvertrages zeigen nicht selten Vertragsreue. Lange Laufzeiten des Vertrages hindern sie dabei aber am raschen Ausstieg aus dem Mietverhältnis. Mieter versuchen, das Vertragsverhältnis dann vorzeitig zu beenden, wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und der angemietete Standort keine Gewinne abwirft. Vermieter suchen vor allem dann Möglichkeiten einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages, wenn sich [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht-8/">Schriftform</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Parteien eines Gewerbemietvertrages zeigen nicht selten Vertragsreue. Lange Laufzeiten des Vertrages hindern sie dabei aber am raschen Ausstieg aus dem Mietverhältnis. Mieter versuchen, das Vertragsverhältnis dann vorzeitig zu beenden, wenn sie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und der angemietete Standort keine Gewinne abwirft. Vermieter suchen vor allem dann Möglichkeiten einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages, wenn sich im Wege einer Neuvermietung ein höherer Ertrag erzielen lässt. Bei befristeten Verträgen kommt eine vorzeitige Vertragsbeendigung in der Regel deshalb nicht in Betracht, weil die ordentliche Kündigung des Vertrages für die Dauer der Laufzeit ausgeschlossen ist.</p>
<p>Eine im Gewerbemietrecht sehr praxisrelevante Ausnahme von diesem Grundsatz stellen aber die Fälle dar, in denen das Mietverhältnis wegen Verstößen gegen die gesetzliche Schriftform entgegen der vertraglichen Vereinbarung auf unbestimmte Zeit läuft. Dann nämlich ist der Vertrag von beiden Seiten mit gesetzlicher Frist kündbar. Die Partei, die an einer Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht interessiert ist, wird intensiv nach solchen Schriftformfehlern suchen.</p>
<p>Ob ein solcher Schriftformverstoß vorliegt, der zur vorzeitigen Vertragsbeendigung berechtigt, ist nicht immer leicht feststellbar. Die Rechtsprechung hatte bereits über unzählige Fallkonstellationen zu entscheiden. Eine Verletzung der Schriftform liegt vor allem dann vor, wenn wesentliche Vertragsinhalte, betreffend die</p>
<ul>
<li>Vertragsparteien</li>
<li>die Mietsache</li>
<li>die Mietdauer oder</li>
<li>die Miethöhe</li>
</ul>
<p>nicht in derselben Urkunde zweifelsfrei vereinbart wurden. Je weniger Sorgfalt die Parteien bei der Vertragsgestaltung anwenden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ihnen Schriftformfehler unterlaufen, die zur frühzeitigen Kündbarkeit des Vertrages führen. Dies kann bereits dann der Fall sein, wenn den Vertrag nicht alle Gesellschafter einer mietenden oder vermietenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts unterzeichnen (<em>vgl. hierzu den Fachaufsatz „Vertragsschluss unter Mitwirkung von Vertretern einer GbR“ von RA Jochen Hoffmann, MietRB 2005, 54</em>).</p>
<p>Oft wird der Mietvertrag selbst noch unter Beachtung der gesetzlichen Form geschlossen, hingegen die Schriftform bei nachträglichen Abreden vergessen. Deshalb sollten die Vertragsparteien tunlichst darauf achten, alle späteren Vereinbarungen in Wege eines förmlichen Nachtrags zu treffen. Dies betrifft vor allem folgende Regelungsinhalte:</p>
<p>&#8211; Änderung der Miethöhe</p>
<p>&#8211; Veränderung der Mietflächen</p>
<p>&#8211; Bauliche Maßnahmen zur Umgestaltung der Mietsache</p>
<p>&#8211; Wechsel von Vertragsparteien</p>
<p>&#8211; Erlaubnis der Untervermietung</p>
<p>All diese Vereinbarungen sollten im Wege förmlicher Nachträge getroffen werden, die wiederum mit dem Original des jeweiligen Mietvertrages fest zu verbinden sind. Sinnvollerweise werden die Nachträge durchnummeriert und von allen Vertragsparteien unterzeichnet. Im Nachtrag sollte zudem unbedingt festgehalten werden, dass es hinsichtlich aller übrigen Punkte bei den Vereinbarungen im Hauptmietvertrag verbleiben soll.</p>
<p>Wird die gesetzliche Schriftform nicht beachtet, hat das in der Regel zur Folge, dass der Mietvertrag ungeachtet der Laufzeitvereinbarung von jeder Vertragspartei vorzeitig mit gesetzlicher Frist beendet werden kann!</p>
<p>Werden Schriftformfehler erkannt, kann es geboten sein, auf eine Heilung des Formverstoßes durch Abschluss eines Nachtrags zum Mietvertrag zu berufen. Ob die Parteien sich allerdings für solche Fälle bereits im Mietvertrag selbst zur Heilung gegenseitig verpflichten können (sog. Schriftformheilungsklauseln), ist umstritten und höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt.</p>
<p>Zur Schriftform siehe auch KG Berlin MietRB 05, 256; OLG Rostock MietRB 05, 317; BGH MietRB 05, 228; LG Köln MietRB 06, 63; OLG Düsseldorf MietRB 06, 162; OLG Düsseldorf MietRB 07, 261; BGH MietRB 08, 7, OLG Düsseldorf MietRB 08,40; OLG Rostock Info M 10, 336; BGH MietRB 10, 36; OLG Düsseldorf 10, 226; OLG Stuttgart MietRB 10, 359; OLG Koblenz MietRB 11, 43; OLG Koblenz MietRB 11, 43; OLG Zweibrücken Info M 11, 68; OLG Hamm Info M 11,380; OLG Düsseldorf MietRB 12, 137; OLG Koblenz MietRB 12, 353; OLG Düsseldorf Info M 13, 234; BGH MietRB 13, 318; OLG Brandenburg MietRB 13, 42; OLG Düsseldorf MietRB 13, 262; OLG Koblenz MietRB 14, 326; BGH MietRB 15, 263; und 15, 264, <em>sämtlich mit Anmerkung RA Jochen Hoffmann.</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht-8/">Schriftform</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/gewerbemietrecht-8/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kündigung</title>
		<link>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/kuendigung-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/kuendigung-2/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Verschmilzt die zur Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage bestellte juristische Person mit einer anderen juristischen Person, so gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über. Der Verwaltervertrag erlischt nach den im Umwandlungsgesetz enthaltenen Spezialvorschriften nicht. Die Verschmelzung stellt zwar keinen wichtigen Kündigungsgrund dar, der eine vorzeitige Kündigung eines Verwaltervertrags rechtfertigt; [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/kuendigung-2/">Kündigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Verschmilzt die zur Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage bestellte juristische Person mit einer anderen juristischen Person, so gehen die Organstellung und der Verwaltervertrag im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Rechtsträger über. Der Verwaltervertrag erlischt nach den im Umwandlungsgesetz enthaltenen Spezialvorschriften nicht. Die Verschmelzung stellt zwar keinen wichtigen Kündigungsgrund dar, der eine vorzeitige Kündigung eines Verwaltervertrags rechtfertigt; aber an die erforderlichen besonderen Umstände, die den Wohnungseigentümern die Fortführung der Verwaltung mit dem neuen Rechtsträger unzumutbar machen, sind keine hohen Anforderungen zu stellen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/kuendigung-2/">Kündigung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Instandhaltung</title>
		<link>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/instandhaltung/</link>
					<comments>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/instandhaltung/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/instandhaltung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ist gemäß der Teilungserklärung der einzelne Wohnungseigentümer zur Instandhaltung und Instandsetzung von zwingend im Gemeinschaftseigentum stehenden, im Bereich seines Sondereigentums befindlichen Außentüren und Fenstern verpflichtet, so erlaubt dies nicht den Schluss, dass auch die Erneuerung eines solchen Bauteils von dem Wohnungseigentümer zu finanzieren ist. Dies bleibt vielmehr eine Gemeinschaftsaufgabe. Den Miteigentümern steht auch keine Beschlusskompetenz [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/instandhaltung/">Instandhaltung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ist gemäß der Teilungserklärung der einzelne Wohnungseigentümer zur Instandhaltung und Instandsetzung von zwingend im Gemeinschaftseigentum stehenden, im Bereich seines Sondereigentums befindlichen Außentüren und Fenstern verpflichtet, so erlaubt dies nicht den Schluss, dass auch die Erneuerung eines solchen Bauteils von dem Wohnungseigentümer zu finanzieren ist. Dies bleibt vielmehr eine Gemeinschaftsaufgabe. Den Miteigentümern steht auch keine Beschlusskompetenz zu, den Wohnungseigentümer mit den Kosten der Erneuerung zu belasten. Nachträglich können die Wohnungseigentümer nur durch eine von allen Miteigentümern gemeinsam abzuschließende Vereinbarung die Pflicht zur Instandsetzung und Instandhaltung von Teilen des gemeinschaftlichen Eigentums und zur Tragung der damit verbundenen Kosten klar und eindeutig zu Lasten eines einzelnen Sondereigentümers regeln.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/instandhaltung/">Instandhaltung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/instandhaltung/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gesamtjahresabrechnung</title>
		<link>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/gesamtjahresabrechnung/</link>
					<comments>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/gesamtjahresabrechnung/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/gesamtjahresabrechnung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Gesamtabrechnung kann eine nähere Aufschlüsselung der in dem Abrechnungszeitraum eingegangenen Hausgeldzahlungen im Hinblick auf die Abrechnungszeiträume enthalten, für die sie geschuldet waren; weil die Jahresabrechnung eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung darstellt, sind solche Angaben aber nicht zwingend erforderlich.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/gesamtjahresabrechnung/">Gesamtjahresabrechnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Gesamtabrechnung kann eine nähere Aufschlüsselung der in dem Abrechnungszeitraum eingegangenen Hausgeldzahlungen im Hinblick auf die Abrechnungszeiträume enthalten, für die sie geschuldet waren; weil die Jahresabrechnung eine reine Einnahmen- und Ausgabenrechnung darstellt, sind solche Angaben aber nicht zwingend erforderlich.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/gesamtjahresabrechnung/">Gesamtjahresabrechnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/gesamtjahresabrechnung/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Baumängel</title>
		<link>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/baumaengel/</link>
					<comments>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/baumaengel/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:30 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/baumaengel/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch Beschluss die Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an der Bausubstanz an sich gezogen, ist die fristgebundene Aufforderung zur Beseitigung der betreffenden Mängel mit Ablehnungsandrohung seitens eines einzelnen Wohnungseigentümers unwirksam, wenn diese mit den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft kollidiert. Das kann der Fall sein, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft in dem Zeitpunkt, in dem der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/baumaengel/">Baumängel</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch Beschluss die Ausübung gemeinschaftsbezogener Gewährleistungsrechte wegen Mängeln an der Bausubstanz an sich gezogen, ist die fristgebundene Aufforderung zur Beseitigung der betreffenden Mängel mit Ablehnungsandrohung seitens eines einzelnen Wohnungseigentümers unwirksam, wenn diese mit den Interessen der Wohnungseigentümergemeinschaft kollidiert. Das kann der Fall sein, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft in dem Zeitpunkt, in dem der einzelne Wohnungs-eigentümer die Mängelbeseitigung verlangt, diese nicht zulässt, weil sie eine weitere Klärung der gebotenen Mängelbeseitigungsmaßnahmen für erforderlich hält.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/baumaengel/">Baumängel</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/baumaengel/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
