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	<title>Mietrecht - GSSR.de</title>
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	<title>Mietrecht - GSSR.de</title>
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		<title>Makler</title>
		<link>https://www.gssr.de/mietrecht/makler/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wir beraten Sie als Makler gerne, wie Sie von vornherein jegliche rechtlichen Probleme in der Praxis vermeiden können, beispielsweise im Hinblick auf die Geltendmachung und Durchsetzung der Maklerprovision oder der Vermeidung von Verbraucherwiderrufe. Im Rahmen dessen prüfen wir nicht nur Ihre Verträge und AGB. Auch entwerfen wir gegebenenfalls fehlerfreie und verbesserte Klauseln und Vertragsunterlagen, soweit dies erforderlich sein sollte. Darüber hinaus [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/mietrecht/makler/">Makler</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wir beraten Sie als Makler gerne, wie Sie von vornherein jegliche rechtlichen Probleme in der Praxis vermeiden können, beispielsweise im Hinblick auf die Geltendmachung und Durchsetzung der Maklerprovision oder der Vermeidung von Verbraucherwiderrufe. Im Rahmen dessen prüfen wir nicht nur Ihre Verträge und AGB. Auch entwerfen wir gegebenenfalls fehlerfreie und verbesserte Klauseln und Vertragsunterlagen, soweit dies erforderlich sein sollte. Darüber hinaus geben wir Ihnen Tipps, wie Sie schon die Vertragsanbahnung dahingehend perfektionieren, dass Rechtsunsicherheiten von vornherein ausgeschlossen werden.</p>
<p>Sollte es dann doch zu Problemen im Hinblick auf die Maklerprovision oder zu einem Verbraucherwiderrufen kommen, unterstützen wir Sie, Ihre Interessen wirksam außergerichtlich zu vertreten und notfalls etwaige Ansprüche gerichtlich durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.</p>
<p>Wir verfügen in diesem Bereich über eine langjährige Expertise. Unsere Spezialisierung ermöglicht es uns, die Interessen unserer Mandanten effizient und zielorientiert zu vertreten. Dies gilt ebenfalls für die Bereiche des Miet-, Immobilien-, Bau- und Steuerrechts. Somit bieten wir in allen Bereichen, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Makler relevant sein könnten, eine umfassende Beratung aus einer Hand an. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Qualität, sondern auch auf die Effizienz der Beratung aus.</p>
<h2>Unserer besonderes Serviceangebot: Wir als Ihre &#8222;externe Rechtsabteilung&#8220;</h2>
<p>Als <span>besonderen Service </span>bieten wir Ihnen als <span>Makler an, Sie als Ihre ständige &#8222;externe Rechtsabteilung&#8220; bei Ihren rechtlichen Fragestellungen und Angelegenheiten unbürokratisch, zeitlich flexibel, problem- und zielorientiert zu unterstützen. Gerne können Sie sich hierzu unverbindlich bei uns informieren. </span></p>
<p><strong><span>Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individualisiertes und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.</span></strong></p>
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		<title>Maklercourtage / Maklerprovision</title>
		<link>https://www.gssr.de/mietrecht/maklercourtage-maklerprovision/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Im Maklerrecht ist die Maklerprovision, auch synonym als Maklercourtage bezeichnet, häufig ein Streitpunkt zwischen den Vertragsparteien. Umstritten ist dabei meistens, ob der Provisionsanspruch des Maklers wirksam entstanden ist. Das ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn der dem Maklervertrag zugrundeliegende sogenannter Hauptvertrag, also ein Kauf- oder Mietvertrag über eine Immobilie, durch den Makler nachgewiesen oder vermittelt wurde. An die Vermittlungs- [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Maklerrecht ist die Maklerprovision, auch synonym als Maklercourtage bezeichnet, häufig ein Streitpunkt zwischen den Vertragsparteien. Umstritten ist dabei meistens, ob der Provisionsanspruch des Maklers wirksam entstanden ist. Das ist nämlich nur dann zu bejahen, wenn der dem Maklervertrag zugrundeliegende sogenannter Hauptvertrag, also ein Kauf- oder Mietvertrag über eine Immobilie, durch den Makler nachgewiesen oder vermittelt wurde.</p>
<p>An die Vermittlungs- und Nachweisleistung des Maklers sind jedoch strenge Voraussetzungen geknüpft. Erschwerend kommt hinzu, dass es dem Makler als Anspruchsinhaber obliegt, darzulegen und nachzuweisen, dass die Voraussetzungen seines Zahlungsanspruchs erfüllt sind. Insbesondere muss er nachweisen, dass die Maklerprovision wirksam zwischen ihm und dem Käufer und/oder Verkäufer vereinbart wurde.</p>
<p>Dass ein wirksamer Maklervertrag zwischen dem Makler und den Beteiligten des vermittelten Hauptvertrags zustande kam, wird aber häufig bestritten &#8211; und das zu Recht! Denn oft ist der Vertragspartner des Maklers nicht ausreichend über die einzelnen Vertragsbedingungen informiert worden. Ausgerechnet die Maklerprovision wird häufig nicht ausreichend deutlich mitgeteilt. Sie wird dann nicht Gegenstand des Maklervertrags. Den Makler trifft dann die Beweislast.</p>
<p>Insbesondere ist in der Praxis zu beachten, dass Maklerverträge in der Regel als Allgemeine Geschäftsbedingungen zu bewerten sind und deshalb einer verschärften Wirksamkeitskontrolle unterliegen.</p>
<p>Zudem kommt es in der Praxis immer häufiger vor, dass der Maklervertrag zwar wirksam zustande kam, er dann nachträglich aber von dem Vertragspartner des Maklers widerrufen wird. Dadurch verliert der Makler seinen Anspruch auf Zahlung der Maklerprovision. Wurde die Maklerprovision bereits gezahlt, hat der Vertragspartner einen Rückzahlungsanspruch gegen den Makler.</p>
</div>
<h2>Haben Sie einen Makler beauftragt?</h2>
<p>Dann prüfen wir für Sie gerne, ob der Makler einen wirksamen Anspruch auf Zahlung der Maklerprovision gegen Sie hat. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir Sie bei der Abwehr des unberechtigten Provisionsanspruchs des Maklers beraten, außergerichtlich vertreten und notfalls dies auch gerichtlich durchsetzen.</p>
<p>Wir verfügen in diesem Bereich über eine langjährige Expertise und ermöglichen es damit, die Interessen unserer Mandanten effektiv und zielorientiert zu vertreten. Dies gilt ebenfalls für die Bereiche des Miet-, Immobilien-, Bau- und Steuerrechts. Somit bieten wir in allen Bereichen, die im Zusammenhang mit Maklerverträgen relevant sein könnten, eine umfassende Beratung aus einer Hand an. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Qualität, sondern auch auf die Effizienz der Beratung aus.</p>
<h2>Sind Sie Makler?</h2>
<p>Dann beraten wir Sie gerne, wie Sie Probleme im Hinblick auf die Geltendmachung und Durchsetzung der Maklerprovision von vornherein vermeiden können. Im Rahmen dessen prüfen wir nicht nur Ihre Verträge und AGB. Auch entwerfen wir gegebenenfalls fehlerfreie und verbesserte Klauseln und Vertragsunterlagen, soweit dies erforderlich sein sollte. Darüber hinaus geben wir Ihnen Tipps, wie Sie schon die Vertragsanbahnung dahingehend perfektionieren, dass Rechtsunsicherheiten von vornherein ausgeschlossen werden.</p>
<p>Sollte es dann doch Problemen im Hinblick auf die Maklerprovision kommen, unterstützen wir Sie, Ihre Interessen wirksam zu vertreten und notfalls den Maklerprovisionsanspruch gerichtlich durchzusetzen.</p>
<div class="text text_default">
<p> Verkäufer, Käufer, Vermieter und Mieter, die sich zu Unrecht einem Courtageanspruch ausgesetzt sehen, unterstützen wir bei dessen Abwehr. Bei mit Verbrauchern abgeschlossenen Vermittlungsverträgen treten wegen des verbesserten gesetzlichen Verbraucherschutzes zahlreiche Besonderheiten auf.</p>
<p>Wir verfügen in diesem Bereich über eine langjährige Expertise und ermöglichen es damit, die Interessen unserer Mandanten effizient und zielorientiert zu vertreten. Dies gilt ebenfalls für die Bereiche des Miet-, Immobilien-, Bau- und Steuerrechts. Somit bieten wir in allen Bereichen, die im Zusammenhang mit Maklerverträgen zu Immobilien relevant sein könnten, eine umfassende Beratung aus einer Hand an. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Qualität, sondern auch auf die Effizienz der Beratung aus.</p>
<h3>Unserer besonderes Serviceangebot für Makler: Wir als Ihre &#8222;externe Rechtsabteilung&#8220;</h3>
<p>Als <span>besonderen Service </span>bieten wir Ihnen als <span>Makler an, Sie als Ihre ständige &#8222;externe Rechtsabteilung&#8220; bei Ihren rechtlichen Fragestellungen und Angelegenheiten unbürokratisch, zeitlich flexibel, problem- und zielorientiert zu unterstützen. Gerne können Sie sich hierzu unverbindlich bei uns informieren. </span><span>Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individualisiertes und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.</span></p>
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		<title>Auftraggeber</title>
		<link>https://www.gssr.de/mietrecht/auftraggeber/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wir beraten Sie als Makler gerne, wie Sie von vornherein jegliche rechtlichen Probleme in der Praxis vermeiden können, beispielsweise im Hinblick auf die Geltendmachung und Durchsetzung der Maklerprovision oder der Vermeidung von Verbraucherwiderrufe. Im Rahmen dessen prüfen wir nicht nur Ihre Verträge und AGB. Auch entwerfen wir gegebenenfalls fehlerfreie und verbesserte Klauseln und Vertragsunterlagen, soweit dies erforderlich sein sollte. Darüber hinaus [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/mietrecht/auftraggeber/">Auftraggeber</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wir beraten Sie als Makler gerne, wie Sie von vornherein jegliche rechtlichen Probleme in der Praxis vermeiden können, beispielsweise im Hinblick auf die Geltendmachung und Durchsetzung der Maklerprovision oder der Vermeidung von Verbraucherwiderrufe. Im Rahmen dessen prüfen wir nicht nur Ihre Verträge und AGB. Auch entwerfen wir gegebenenfalls fehlerfreie und verbesserte Klauseln und Vertragsunterlagen, soweit dies erforderlich sein sollte. Darüber hinaus geben wir Ihnen Tipps, wie Sie schon die Vertragsanbahnung dahingehend perfektionieren, dass Rechtsunsicherheiten von vornherein ausgeschlossen werden.</p>
<p>Sollte es dann doch zu Problemen im Hinblick auf die Maklerprovision oder zu einem Verbraucherwiderrufen kommen, unterstützen wir Sie, Ihre Interessen wirksam außergerichtlich zu vertreten und notfalls etwaige Ansprüche gerichtlich durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren.</p>
<p>Wir verfügen in diesem Bereich über eine langjährige Expertise. Unsere Spezialisierung ermöglicht es uns, die Interessen unserer Mandanten effizient und zielorientiert zu vertreten. Dies gilt ebenfalls für die Bereiche des Miet-, Immobilien-, Bau- und Steuerrechts. Somit bieten wir in allen Bereichen, die im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit als Makler relevant sein könnten, eine umfassende Beratung aus einer Hand an. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Qualität, sondern auch auf die Effizienz der Beratung aus.</p>
<h2>Unserer besonderes Serviceangebot: Wir als Ihre &#8222;externe Rechtsabteilung&#8220;</h2>
<p>Als <span>besonderen Service </span>bieten wir Ihnen als <span>Makler an, Sie als Ihre ständige &#8222;externe Rechtsabteilung&#8220; bei Ihren rechtlichen Fragestellungen und Angelegenheiten unbürokratisch, zeitlich flexibel, problem- und zielorientiert zu unterstützen. Gerne können Sie sich hierzu unverbindlich bei uns informieren. </span></p>
<p><strong><span>Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individualisiertes und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.</span></strong>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/mietrecht/auftraggeber/">Auftraggeber</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Widerruf Maklervertrag</title>
		<link>https://www.gssr.de/mietrecht/widerruf-maklervertrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Maklervertrag und Widerruf? Jeder kennt den Widerruf eines Kaufvertrags: Passen die über das Internet erworbenen Kleidungsstücke nicht oder ist die Qualität nicht zufriedenstellend? – Kein Problem. Dank des Widerrufsrechts ist es dem Verbraucher möglich, die Sachen an den Unternehmer zurückzuschicken und sein Geld zurückzuerhalten, also den Kaufvertrag einseitig zu widerrufen. Auch bei Verbraucherdarlehensverträgen ist dank häufiger [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Maklervertrag und Widerruf?</strong></h2>
<p>Jeder kennt den Widerruf eines Kaufvertrags: Passen die über das Internet erworbenen Kleidungsstücke nicht oder ist die Qualität nicht zufriedenstellend? – Kein Problem. Dank des Widerrufsrechts ist es dem Verbraucher möglich, die Sachen an den Unternehmer zurückzuschicken und sein Geld zurückzuerhalten, also den Kaufvertrag einseitig zu widerrufen.</p>
<p>Auch bei Verbraucherdarlehensverträgen ist dank häufiger medialer Berichterstattung weitgehend bekannt, dass viele Darlehensvertrag häufig aufgrund des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ auch noch viele Jahre nach dem Vertragsabschluss widerrufen werden können. Dies ermöglicht dem Verbraucher, hohe Summen zu sparen.</p>
<p>Weniger bekannt ist jedoch, dass es auch im Maklerrecht, nämlich bei Verträgen zwischen einem Makler und einem Verbraucher, häufig ein Widerrufsrecht besteht und deshalb in dem Maklervertrag über das Widerrufsrecht belehrt werden muss. Insbesondere gilt das dann, wenn der Vertrag</p>
<ul>
<li><strong>außerhalb der Geschäftsräume</strong> des Maklers <strong>oder</strong></li>
<li><strong>ohne persönlichen Kontakt zwischen Makler und Verbraucher</strong> geschlossen wird.</li>
</ul>
<p>In der Praxis besonders relevant ist dies Thema bei Verträgen zwischen einem Verbraucher und einem Makler im Zusammenhang mit</p>
<ul>
<li>der <strong>Vermietung oder</strong></li>
<li>dem <strong>Kauf oder Verkauf</strong> einer Immobilie.</li>
</ul>
<p>In diesem Bereich werden die Verträge nämlich regelmäßig über das Internet geschlossen. Denn bereits das Anschreiben eines Maklers durch den Interessenten über einschlägige Internetportale, wie beispielsweise „Immobilienscout24“ oder „ImmoWelt“, kann im Einzelfall als Abschluss eines Maklervertrags angesehen werden. Hierdurch werden fast immer auch Maklerprovisionen vereinbart. Später sehen sie sich viele Verbraucher dann mit einer hohen Rechnung des Maklers konfrontiert, obwohl ihnen nicht bewusst war, dass sie sich zu der Leistung verpflichtet haben. Ein Widerruf des Maklervertrags könnte dann Abhilfe schaffen.</p>
<h2><strong>Widerruf des Maklervertrags möglich?</strong></h2>
<p>Der Maklervertrag kann durch den Verbraucher innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Vertragsschluss gegenüber dem Makler widerruf werden. Ein Grund muss hierfür nicht angegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Widerrufsrecht jedoch. Dies ist meistes schon von dem Widerrufsrecht bei einem Kauf- oder Darlehensvertrag bekannt.</p>
<p>Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Makler den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Dann erlischt das Widerrufsrecht nicht nach 14 Tagen, sondern erst nach einem Jahr und 14 Tagen nach Vertragsabschluss. So lange behält der Verbraucher also die Möglichkeit, den Maklervertrag einseitig zu widerrufen.</p>
<p>Zwar kann der Verbraucher ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht verzichten, wenn eine entsprechende Klausel in dem Maklervertrag vorhanden ist. Doch ist dieser Verzicht nur dann wirksam, wenn der Verbraucher zunächst ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.</p>
<p>Da der Gesetzgeber jedoch hohe Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung gestellt hat, ist in der Praxis zu beobachten, dass in den meisten Maklerverträgen unzureichende Widerrufsbelehrungen vorhanden sind. Teilweise fehlen sie sogar vollständig.</p>
<h2><strong>Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß?</strong></h2>
<p>Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung setzt unter anderem voraus, dass der Verbraucher in dem Maklervertrag in der richtigen Form den gesetzlichen Anforderungen des BGB und des EGBGB entsprechend belehrt wird.</p>
<p>Regelmäßig werden die Widerrufsbelehrungen der Makler diesen Anforderungen nicht gerecht oder sie werden sogar vollständig vergessen. Auch dies führt dann dazu, dass eine Widerrufsfrist nicht von 14 Tagen, sondern von einem Jahr und 14 Tagen besteht.</p>
<p>Weil sich die gesetzlichen Regelungen und zudem auch die Rechtsprechung ständig wandeln, ist es in der Praxis schwierig, den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung gerecht zu werden. Zudem ist es für den Verbraucher kaum möglich, zu beurteilen, ob er ausreichend und zutreffend über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Um hier Gewissheit zu erlangen, bleibt deshalb regelmäßig nichts anders übrig, als die Meinung eines Experten, beispielsweise eines Rechtsbeistands, einzuholen.</p>
<h2><strong>Widerruf des Maklervertrags – was sind die Folgen?</strong></h2>
<p>Ist der Maklervertrag wirksam widerrufen worden, hat dies weiterreichende, für den Verbraucher erfreuliche, für den Makler allerdings schmerzhafte und unter Umständen geschäftsgefährdende Rechtsfolgen:</p>
<p>Hat der Verbraucher den Maklervertrag trotz erbrachter Maklerleistung widerrufen, also dann, wenn die Immobilie dank der Bemühungen des Maklers vermietet oder verkauft wurde, so wird von seiner Pflicht frei, die vereinbarte Maklercourtage zahlen zu müssen. Hat er bereits gezahlt, hat er gegen den Makler sogar einen Rückzahlungsanspruch.</p>
<p>Grundsätzlich hat der Makler zwar im Falle eines Widerrufs gegen den Verbraucher einen Anspruch auf Wertersatz für seine erbrachten Dienste. Dies gilt aber dann nicht, wenn keine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht erfolgte. Dann erhält der Makler also keinerlei Wertersatz oder Gegenleistung für seine Tätigkeiten.</p>
<h2><strong>Was bedeutet das für Sie?</strong></h2>
<h3>Haben Sie als Verbraucher einen Makler beauftragt?</h3>
<p>Dann prüfen wir gerne, ob Sie in dem Maklervertrag ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir Sie im Hinblick auf eine mögliche Ausübung des Widerrufsrechts beraten, insbesondere eine realistische Risikoeinschätzung abgeben, Ihre Interessen nach außen hin vertreten und notfalls gerichtlich durchsetzen.</p>
<p>Wir verfügen in diesem Bereich über eine langjährige Expertise und ermöglichen es damit, die Interessen unserer Mandanten effektiv und zielorientiert zu vertreten. Dies gilt ebenfalls für die Bereiche des Miet-, Immobilien-, Bau- und Steuerrechts. Somit bieten wir in allen Bereichen, die im Zusammenhang mit Maklerverträgen relevant sein könnten, eine umfassende Beratung aus einer Hand an. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Qualität, sondern auch auf die Effizienz der Beratung aus.</p>
<h3>Sind Sie Makler?</h3>
<p>Dann beraten wir Sie gerne, wie Sie ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehren und Verbraucherwiderrufe vermeiden können. Im Rahmen dessen prüfen wir Ihre Verträge und AGB und entwerfen gegebenenfalls fehlerfreie Klauseln und Vertragsunterlagen. Darüber hinaus geben wir Ihnen Tipps, wie Sie schon die Vertragsanbahnung dahingehend perfektionieren, dass Rechtsunsicherheiten von vornherein ausgeschlossen werden.</p>
<p>Sollte es dann doch zu einem Verbraucherwiderrufen kommen, unterstützen wir Sie, Ihre Interessen wirksam zu vertreten und notfalls etwaige unberechtigte Ansprüche gerichtlich durchzusetzen oder abzuwehren.</p>
<p>Wir verfügen in diesem Bereich über eine langjährige Expertise und ermöglichen es damit, die Interessen unserer Mandanten effizient und zielorientiert zu vertreten. Dies gilt ebenfalls für die Bereiche des Miet-, Immobilien-, Bau- und Steuerrechts. Somit bieten wir in allen Bereichen, die im Zusammenhang mit Maklerverträgen zu Immobilien relevant sein könnten, eine umfassende Beratung aus einer Hand an. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Qualität, sondern auch auf die Effizienz der Beratung aus.</p>
<h4>Unserer besonderes Serviceangebot für Makler: Wir als Ihre &#8222;externe Rechtsabteilung&#8220;</h4>
<p>Als <span>besonderen Service </span>bieten wir Ihnen als <span>Makler an, Sie als Ihre ständige &#8222;externe Rechtsabteilung&#8220; bei Ihren rechtlichen Fragestellungen und Angelegenheiten unbürokratisch, zeitlich flexibel, problem- und zielorientiert zu unterstützen. Gerne können Sie sich hierzu unverbindlich bei uns informieren. </span><span>Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individualisiertes und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.</span></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/mietrecht/widerruf-maklervertrag/">Widerruf Maklervertrag</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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