Privates Baurecht

Privates Baurecht ist die Rechtsmaterie, in der die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau Beteiligten geregelt ist. Neben gesetzlichen Vorgaben zählen hierzu insbesondere die Vertragsverhältnisse zwischen dem Bauherren, den von diesem beauftragten Bauunternehmen und Handwerksunternehmen und dem Architekten. Besonders relevant sind hierbei Vertragsverhältnisse zwischen Generalunternehmern zu deren Subunternehmern sowie zwischen Bauträgern und Käufern. Auch die Gewährleistungsansprüche bei einem Mangel sind erfasst.

Privates Baurecht

Auch die Rechtsbeziehungen zwischen allen den an der Planung und Bauüberwachung beteiligten Projektentwicklern, Architekten und Fachplanern sind mit umfasst. Hierfür ist aber auch der Begriff Architektenrecht gebräuchlich.

Hiervon abzugrenzen ist das sogenannte öffentliche Baurecht. Dies betrifft die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und dem Staat, beispielsweise zu der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Zu nennen sind beispielsweise Probleme im Zusammenhang mit Abstandsflächen oder einer Baugenehmigung.

In der Rechtsmaterie privates Baurecht sind nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen zum Werkvertragsrecht, sondern insbesondere die Reglungen der VOB/B, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und das Vergaberecht zu beachten.

Einen besonders hohen Stellenwert in der Praxis haben die Verträge zwischen den am Bau Beteiligten, beispielsweise Bauträgerverträge. Diese sind meist besonders problemträchtig. Leicht haben schlecht oder fehlerhaft gestaltete Verträge weitreichende negative und damit kostenträchtige Konsequenzen für die benachteiligte Partei. Deshalb ist eine interessengerechte und fehlerfreie Gestaltung von besonderem Interesse.

Weiterhin sind die Gewährleistungsansprüche bei einem Mangel ein großes Themengebiet.

Unsere Leistungen für Sie

Unser Beratungsspektrum umfasst unter anderem die individuelle und interessenorientierte Gestaltung von Werkverträgen, die Mitgestaltung und Prüfung von Bauträgerverträgen und die baubegleitende Rechtsberatung.

Im Streitfall, beispielsweise bei einem Mangel und der Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche, unterstützen wir unsere Mandanten bei der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Hierzu zählen auch die Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren und die Interessenwahrnehmung vor Schiedsgerichten.

Privates Baurecht gehört zu unseren Kernkompetenzen

Privates Baurecht gehört aufgrund unserer hohe Expertise und großen Praxiserfahrung zu unseren Kernkompetenzen. Da unsere Kanzlei daneben auch im Bereich des öffentlichen Baurechts, Denkmalschutzrechts, Mietrechts und Steuerrechts berät, ist es uns möglich, Sie interessengerecht aus einer Hand und damit effizient und ökonomisch in allen Phasen der Planung und Realisierung eines Bauvorhabens zu beraten und zu unterstützen. Unser Beratungsspektrum umfasst in diesem Zusammenhang beispielsweise die Prüfung der Realisierbarkeit des Bauvorhabens in öffentlich-rechtlicher Hinsicht, die individuelle und interessenorientierte Gestaltung von Werkverträgen und die baubegleitende Rechtsberatung.

Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren gerne ein Erstberatungsgespräch mit Ihnen. Bei uns sind kostenlose Parkmöglichkeiten vorhanden.

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