Unternehmensnachfolge

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Sie beabsichtigen Ihre Unternehmen zu verkaufen oder an einen Nachfolger in mehreren Schritten zu übergeben. Die Dienstleistung unserer Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer umfasst die steuerliche und rechtliche Beratung kleiner und mittelständiger Unternehmen bei Nachfolgeregelungen.

Unabhängig von konkreten Nachfolgeplänen sollten Sie für den Notfall vorsorgen. Ist gewährleistet, dass bei einer Erkrankung von Ihnen oder Ihrem Todesfall, dass Unternehmen an einen Nachfolger übergeht oder ist in einem solchen Fall völlig offen, wer Gesellschafter und Geschäftsführer der Firma wird?

In einem solchen Fall, sollten Sie eine testamentarische Regelung aufsetzen, um das von Ihnen geführte Unternehmen nicht zu gefährden.

Unsere Kanzlei berät Sie in gesellschafts- und erbrechtlichen Fragen rund um die Unternehmensnachfolge.

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