Inkasso

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei treiben für Sie offene Forderungen schnell und effizient ein.

Aufgrund der immer schlechteren Zahlungsmoral ist ein effektives Forderungsmanagement unverzichtbar geworden.

Bereits vor der Kunden- und Auftragsannahme sollten Sie einige Punkte beachten. Erfassen Sie Ihre Kunden mit richtiger Firmierung und vollständigen Namen, d.h. Vor- und Nachname. Es entstehen sonst bereits bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer berechtigten Forderung Probleme und zeitliche Verzögerungen.

Unsere Anwälte beraten Sie bei der Optimierung Ihres Forderungseinzuges.

Sollte Ihre Forderung dennoch nicht gezahlt werden, mahnt unsere Inkassoabteilung Ihre offenen Forderungen mit kurzen Fristen an und leitet dann unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren ein, um einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid zu wirken.

Nach der gerichtlichen Titulierung Ihrer Forderung leiten wir unverzüglich die Zwangsvollstreckung ein, beauftragen einen Gerichtsvollzieher bzw. pfänden das Bankkonto Ihres Schuldners.

Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen, gerne per Email,

  • Vertrag und Auftragsbestätigung
  • Allgemeine Geschäftsbediungungen (AGB)
  • Schriftverkehr mit der Gegenseite
  • Rechnung
  • Mahnung

Sven Schützler

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Bernhard C. Koch

Rechtsanwalt und Fachanwalt Miet-/ WEG-Recht + Familienrecht

Stefan Lamers

Rechtsanwalt

Ina Zimmermann

Rechtsanwältin

Anschrift
gssr Garben, Schlüter, Schützler & Reiss PartG mbB
Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Hohenzollernring 103 
50672 Köln
Telefon: 0221 39924-0 Telefax: 0221 39924-10 info@gssr.de

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Im Klapperhof (Ecke Hohenzollernring) • 50670 Köln

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