Versicherungsrecht

Startseite » Rechtsgebiete » Zivil- und Privatrecht » Versicherungsrecht

Das zivilrechtlich im Versicherungsvertragsgesetz geregelte Versicherungsrecht betrifft das Rechtverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen. Während der Versicherungsnehmer Beiträge zahlt, übernimmt das Versicherungs-unternehmen im Schadensfall dessen Regulierung bis zur Höhe des u.a. in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vereinbarten Betrages.

Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen Sach- (wie z.B. Fahrzeug-, Wohngebäude- und Hausratversicherungen) sowie Personenversicherungen (wie z.B. Kranken-, Unfall-, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen). Des Weiteren können z.B. Transport-, Kredit-, sonstige Haftplicht- oder Rechtsschutzversicherungen abgeschlossen werden.

Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherungen (wie z.B. Kranken-, Sozial- und Berufshaftpflichtversicherungen) sowie freiwillig abgeschlossene Versicherungen (wie z.B. eine Wohngebäudeversicherung, weil ein Kreditinstitut sonst keine Immobilienfinanzierung gewährt).

Man kann fremde Schäden (wie z.B. in der KFZ-Haftpflichtversicherung) und eigene Schäden (wie z.B. in der Kasko- oder Krankenversicherung) versichern.

Die Person des Versicherungsnehmers und die der versicherten Person, deren Personal- oder Sachrisiko vom Versicherungsschutz umfasst sind, können auseinanderfallen. Ferner gibt es mitversicherte Personen, wie z.B. Ehepartner oder Kinder.

In rechtlicher Hinsicht ist oftmals die Regulierungsverpflichtung einer Versicherung dem Grunde und der Höhe nach streitig. Es sind dann die Sachverhalte, wie z.B. der Schadensablauf, die Verantwortlichkeiten bis hin zu einem etwaigen Mitverschulden und das Schadensausmaß durch Zeugen und Sachverständigengutachten sowie die Rechtslage hinsichtlich der Regulierungsverpflichtung der Versicherung zu klären.

Hierbei sind wir Ihnen gerne kompetent behilflich.

Kontakt aufnehmen