<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Zivil- und Privatrecht - GSSR.de</title>
	<atom:link href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Fri, 19 Sep 2025 12:01:54 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	

<image>
	<url>https://www.gssr.de/wp-content/uploads/favicon-150x150.png</url>
	<title>Zivil- und Privatrecht - GSSR.de</title>
	<link>https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Energierecht</title>
		<link>https://www.gssr.de/energierecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Alexander Bungart]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Sep 2025 08:12:46 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.gssr.de/?post_type=rechtsgebiet&#038;p=2741</guid>

					<description><![CDATA[<p>Energierecht – Kompetenz für eine komplexe Branche Das Energierecht ist ein vielschichtiges und dynamisches Rechtsgebiet, das Unternehmen, Versorger, Netzbetreiber sowie Verbraucher gleichermaßen betrifft. Es zählt dabei zu den komplexesten und zugleich zukunftsweisendsten Rechtsgebieten. Das Energierecht regelt die gesamte Wertschöpfungskette der Energieversorgung – von der Erzeugung über die Netzinfrastruktur bis hin zur Belieferung von Endverbrauchern. Warum [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/energierecht/">Energierecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1 data-start="280" data-end="336">Energierecht – Kompetenz für eine komplexe Branche</h1>
<p data-start="338" data-end="656">Das <strong>Energierecht</strong> ist ein vielschichtiges und dynamisches Rechtsgebiet, das Unternehmen, Versorger, Netzbetreiber sowie Verbraucher gleichermaßen betrifft. Es zählt dabei zu den komplexesten und zugleich zukunftsweisendsten Rechtsgebieten. Das Energierecht regelt die gesamte Wertschöpfungskette der Energieversorgung – von der Erzeugung über die Netzinfrastruktur bis hin zur Belieferung von Endverbrauchern.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="aligncenter wp-image-2748" src="https://www.gssr.de/wp-content/uploads/ChatGPT-Image-16.-Sept.-2025-10_02_46-300x200.png" alt="" width="958" height="638" srcset="https://www.gssr.de/wp-content/uploads/ChatGPT-Image-16.-Sept.-2025-10_02_46-300x200.png 300w, https://www.gssr.de/wp-content/uploads/ChatGPT-Image-16.-Sept.-2025-10_02_46-1024x683.png 1024w, https://www.gssr.de/wp-content/uploads/ChatGPT-Image-16.-Sept.-2025-10_02_46-768x512.png 768w, https://www.gssr.de/wp-content/uploads/ChatGPT-Image-16.-Sept.-2025-10_02_46.png 1536w" sizes="(max-width: 958px) 100vw, 958px" /></p>
<h2 data-start="338" data-end="656">Warum Energierecht kontinuierliche Beratung erfordert</h2>
<p data-start="338" data-end="656">Kaum ein anderer Rechtsbereich ist so stark von technischen Innovationen, politischen Weichenstellungen und europarechtlichen Vorgaben geprägt. Ob Strom, Gas, erneuerbare Energien oder Netzausbau – die rechtlichen Rahmenbedingungen sind stetigen Änderungen unterworfen und erfordern eine präzise Beratung. Nur wer die Entwicklungen im <strong data-start="1080" data-end="1096">Energierecht</strong> frühzeitig erkennt, kann Chancen nutzen und Risiken minimieren.</p>
<h2 data-start="1164" data-end="1204">Vielschichtigkeit des Energierechts</h2>
<p data-start="1206" data-end="1294">Das <strong data-start="1210" data-end="1226">Energierecht</strong> bewegt sich im Spannungsfeld von Politik, Technik und Wirtschaft:</p>
<ul data-start="1296" data-end="1675">
<li data-start="1296" data-end="1420">
<p data-start="1298" data-end="1420"><strong data-start="1298" data-end="1324">Politik &amp; Regulierung:</strong> Klimaschutzgesetze und europäische Energie- und Klimapolitik bestimmen die Rahmenbedingungen.</p>
</li>
<li data-start="1421" data-end="1551">
<p data-start="1423" data-end="1551"><strong data-start="1423" data-end="1452">Technologie &amp; Innovation:</strong> Smart Grids, Speicherlösungen und digitale Plattformen schaffen neue rechtliche Fragestellungen.</p>
</li>
<li data-start="1552" data-end="1675">
<p data-start="1554" data-end="1675"><strong data-start="1554" data-end="1577">Markt &amp; Wettbewerb:</strong> Netzzugang, Konzessionen und Marktorganisation erfordern präzise Expertise im <strong data-start="1656" data-end="1672">Energierecht</strong>.</p>
</li>
</ul>
<h2 data-start="729" data-end="779">Unsere Beratungsschwerpunkte im Energierecht</h2>
<p data-start="780" data-end="999">Wir begleiten Unternehmen, Versorger, Netzbetreiber, Projektentwickler sowie Investoren bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen rund um die Energieversorgung. Dabei decken wir insbesondere folgende Themenfelder ab:</p>
<ul data-start="1001" data-end="1936">
<li data-start="1001" data-end="1187">
<p data-start="1003" data-end="1187"><strong data-start="1003" data-end="1038">Vertragsgestaltung und -prüfung</strong><br data-start="1038" data-end="1041" />Erstellung und Überarbeitung von Liefer-, Einspeise- und Netzanschlussverträgen sowie <a href="https://www.gssr.de/immobilienrecht/">Pacht-</a> und <a href="https://www.gssr.de/unternehmensrecht/">Betriebsführungsverträgen</a> für Energieanlagen.</p>
</li>
<li data-start="1189" data-end="1391">
<p data-start="1191" data-end="1391"><strong data-start="1191" data-end="1229">Regulierungs- und Verwaltungsrecht</strong><br data-start="1229" data-end="1232" />Unterstützung bei <a href="https://www.gssr.de/verwaltungsrecht/bauantrag/">Antrags-</a>, <a href="https://www.gssr.de/verwaltungsrecht/baugenehmigung/">Genehmigungs</a>&#8211; und Anzeigeverfahren, Beratung zu regulatorischen Anforderungen der Bundesnetzagentur sowie Begleitung bei Ausschreibungen.</p>
</li>
<li data-start="1393" data-end="1531">
<p data-start="1395" data-end="1531"><strong data-start="1395" data-end="1421">Netz und Infrastruktur</strong><br data-start="1421" data-end="1424" />Fragen zu Netzentgelten, Netzzugang, Konzessionsvergaben oder zur <a href="https://www.gssr.de/unternehmensrecht/handels-und-vertragsrecht/">Gestaltung von Wegenutzungsverträgen</a>.</p>
</li>
<li data-start="1533" data-end="1748">
<p data-start="1535" data-end="1748"><strong data-start="1535" data-end="1576">Erneuerbare Energien und Energiewende</strong><br data-start="1576" data-end="1579" />Rechtliche Begleitung bei der Projektierung, Finanzierung und Realisierung von Wind-, Solar- oder Biomasseanlagen sowie Beratung zu Fördermodellen (z. B. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/">EEG</a>, <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/kwkg_2016/">KWKG</a>).</p>
</li>
<li data-start="1750" data-end="1936">
<p data-start="1752" data-end="1936"><strong data-start="1752" data-end="1793">Streitbeilegung und Prozessvertretung</strong><br data-start="1793" data-end="1796" />Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen gegenüber Vertragspartnern, Behörden oder Netzbetreibern – außergerichtlich wie auch vor Gericht.</p>
</li>
</ul>
<h2 data-start="1938" data-end="1979">Warum wir der richtige Partner sind</h2>
<p data-start="1980" data-end="2333">Unsere Stärke liegt in der Verbindung von tiefem juristischem Fachwissen und einem klaren Verständnis für die wirtschaftlichen, technischen und politischen Rahmenbedingungen der Energiebranche. Wir beobachten laufend aktuelle Gesetzesänderungen, Verordnungen und Entwicklungen auf europäischer Ebene, um Sie jederzeit auf dem neuesten Stand zu halten.</p>
<p data-start="2335" data-end="2527">Dabei verfolgen wir einen praxisorientierten Ansatz: Unser Ziel ist es nicht nur, rechtliche Risiken zu minimieren, sondern auch Chancen zu eröffnen und Ihre Projekte nachhaltig abzusichern.</p>
<h2 data-start="2529" data-end="2565">Ihr Vorteil – unsere Expertise</h2>
<p data-start="3148" data-end="3456">Unsere Beratung im <strong data-start="2470" data-end="2486">Energierecht</strong> kombiniert tiefgehendes juristisches Fachwissen mit praktischem Branchenverständnis. Wir schaffen rechtliche Sicherheit, eröffnen Chancen für Innovationen und unterstützen Sie bei der Umsetzung langfristiger Strategien.</p>
<p data-start="3458" data-end="3842">Gerade weil das <strong>Energierecht</strong> in so engem Zusammenhang mit den zentralen Zukunftsthemen <strong data-start="3545" data-end="3593">Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Energiewende</strong> steht, ist eine kompetente und vorausschauende rechtliche Begleitung von besonderer Bedeutung. Sie ermöglicht es, Projekte erfolgreich umzusetzen, Risiken zu minimieren und langfristige Strategien auf eine stabile rechtliche Grundlage zu stellen.</p>
<p data-start="2804" data-end="3003"><strong data-start="2804" data-end="3003">Setzen Sie auf unsere Expertise im Energierecht. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren individuellen Fragestellungen. <a class="decorated-link" href="https://www.gssr.de/kontakt/" rel="noopener" data-start="2928" data-end="2966">Kontaktieren Sie uns jetzt</a> – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/energierecht/">Energierecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bestmögliche Verwertung</title>
		<link>https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/bestmoegliche-verwertung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:36 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/bestmoegliche-verwertung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Den Leasinggeber trifft nach der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages die Pflicht, im Rahmen des ihm Zumutbaren den Schaden so gering wie möglich zu halten, um den Leasingnehmer von unnötigen finanziellen Belastungen frei zu halten. Deshalb hat der Leasinggeber sich mit der ihm zumutbaren Sorgfalt zu bemühen, das Leasingobjekt bestmöglich zu verwerten. Hat der Leasinggeber das [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/bestmoegliche-verwertung/">Bestmögliche Verwertung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Den Leasinggeber trifft nach der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages die Pflicht, im Rahmen des ihm Zumutbaren den Schaden so gering wie möglich zu halten, um den Leasingnehmer von unnötigen finanziellen Belastungen frei zu halten. Deshalb hat der Leasinggeber sich mit der ihm zumutbaren Sorgfalt zu bemühen, das Leasingobjekt bestmöglich zu verwerten. Hat der Leasinggeber das Leasingobjekt 30% unter dem derzeitigen Marktpreis veräußert, ohne dem Leasingnehmer Gelegenheit zu geben, das Leasingobjekt selbst innerhalb einer angemessenen Frist zum Schätzpreis zu übernehmen oder einen Kaufinteressenten zu benennen, der einen höheren Preis bietet, so ist dem Leasinggeber eine Verletzung der Schadensminderungspflicht anzulasten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/bestmoegliche-verwertung/">Bestmögliche Verwertung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Gewillkürte Prozessstandschaft des Leasingnehmers</title>
		<link>https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/gewillkuerte-prozessstandschaft-leasingnehmer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:36 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/gewillkuerte-prozessstandschaft-leasingnehmer/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein Leasingnehmer kann vom Leasinggeber wirksam ermächtigt werden, die nicht an ihn abgetretenen, also dem Leasinggeber noch zustehenden kaufrechtlichen Gewährleistungs-ansprüche im Wege einer gewillkürten Prozessstandschaft im eigenen Namen mit dem Antrag auf Zahlung an den Leasinggeber geltend zu machen. Allerdings endet diese Befugnis des Leasingnehmers, den fremden Anspruch im eigenen Namen prozessual geltend zu machen, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/gewillkuerte-prozessstandschaft-leasingnehmer/">Gewillkürte Prozessstandschaft des Leasingnehmers</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Leasingnehmer kann vom Leasinggeber wirksam ermächtigt werden, die nicht an ihn abgetretenen, also dem Leasinggeber noch zustehenden kaufrechtlichen Gewährleistungs-ansprüche im Wege einer gewillkürten Prozessstandschaft im eigenen Namen mit dem Antrag auf Zahlung an den Leasinggeber geltend zu machen. Allerdings endet diese Befugnis des Leasingnehmers, den fremden Anspruch im eigenen Namen prozessual geltend zu machen, wenn der Leasinggeber die Forderung seinerseits an einen Dritten abgetreten hat und diese Abtretung z.B. in der an den Leasingnehmer gerichteten Kündigung des Leasingvertrages offen gelegt wird.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/gewillkuerte-prozessstandschaft-leasingnehmer/">Gewillkürte Prozessstandschaft des Leasingnehmers</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Haftung für das Verschulden Dritter</title>
		<link>https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/haftung-verschulden-dritter/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:36 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/haftung-verschulden-dritter/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Leasinggeber haftet dem Leasingnehmer gegenüber auf Zahlung von Schadensersatz, wenn der Lieferant bzw. Verkäufer des Leasingobjektes schuldhaft den Leasingvertrag betreffende Aufklärungs- oder Hinweispflichten verletzt hat und der Lieferant bzw. Verkäufer mit Wissen und Willen des Leasinggebers die Vorverhandlungen über den Abschluss des Leasingvertrages führt. Denn der Leasinggeber bedient sich dann im Interesse der Vereinfachung [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/haftung-verschulden-dritter/">Haftung für das Verschulden Dritter</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Leasinggeber haftet dem Leasingnehmer gegenüber auf Zahlung von Schadensersatz, wenn der Lieferant bzw. Verkäufer des Leasingobjektes schuldhaft den Leasingvertrag betreffende Aufklärungs- oder Hinweispflichten verletzt hat und der Lieferant bzw. Verkäufer mit Wissen und Willen des Leasinggebers die Vorverhandlungen über den Abschluss des Leasingvertrages führt. Denn der Leasinggeber bedient sich dann im Interesse der Vereinfachung der Vertragsverhandlungen und des Vertragsabschlusses des Dritten und betraut diesen mit Aufgaben, die eigentlich in seinen eigenen Verantwortungsbereich als Leasinggeber fallen. Dabei hängt die Zurechnung der Pflichtverletzung nicht von einer ständigen Geschäftsverbindung zwischen einerseits dem Lieferant bzw. Verkäufer und andererseits dem Leasinggeber ab, sondern von der Tatsache, dass sich der Leasinggeber zum Abschluss des Leasingvertrags der Hilfe des Dritten bedient. Für die Zurechnung des Fehlverhaltens des Dritten kann dann beispielsweise relevant sein, ob der Leasinggeber dem Dritten z.B. die Leasingvertragsformulare und die für die Bemessung der Höhe der Leasingraten notwendigen Daten und Unterlagen zur Verfügung gestellt hat.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/haftung-verschulden-dritter/">Haftung für das Verschulden Dritter</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Keine Gewinnbeteiligung</title>
		<link>https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/keine-gewinnbeteiligung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:36 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/keine-gewinnbeteiligung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein PKW-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung bezweckte die Vollamortisation des Aufwands des Leasinggebers und baut somit nicht auf einer Restwertabrechnung auf. Das Verwertungsrisiko und die Verwertungschance liegen allein bei dem Leasinggeber. Dieser trägt bei der Rückgabe des Fahrzeugs in einem vertragsgemäßen Zustand das Risiko, dass er bei dessen Veräußerung die volle Amortisation des zum Erwerb des Fahrzeugs [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/keine-gewinnbeteiligung/">Keine Gewinnbeteiligung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein PKW-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung bezweckte die Vollamortisation des Aufwands des Leasinggebers und baut somit nicht auf einer Restwertabrechnung auf. Das Verwertungsrisiko und die Verwertungschance liegen allein bei dem Leasinggeber. Dieser trägt bei der Rückgabe des Fahrzeugs in einem vertragsgemäßen Zustand das Risiko, dass er bei dessen Veräußerung die volle Amortisation des zum Erwerb des Fahrzeugs eingesetzten Kapitals einschließlich des kalkulierten Gewinns erzielt. Andererseits ist er nicht verpflichtet, den Leasingnehmer an einem durch Veräußerung des Fahrzeugs nach Vertragsablauf erzielten Gewinn zu beteiligen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/keine-gewinnbeteiligung/">Keine Gewinnbeteiligung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Minderwertausgleich</title>
		<link>https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/minderwertausgleich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:36 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/minderwertausgleich/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein solcher Anspruch ist auf Zahlung des Betrages gerichtet, um den der Wert des Leasingfahrzeugs bei Vertragsablauf wegen der vorhandenen Schäden oder Mängel hinter dem Wert zurückbleibt, den das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand hätte. Somit haben einerseits der Zeitwert des zurückgegebenen Leasingfahrzeugs und andererseits der Minder-wertausgleich eine leasingtypische Amortisationsfunktion. Demzufolge ist der Anspruch auf Minderwertausgleich [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/minderwertausgleich/">Minderwertausgleich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein solcher Anspruch ist auf Zahlung des Betrages gerichtet, um den der Wert des Leasingfahrzeugs bei Vertragsablauf wegen der vorhandenen Schäden oder Mängel hinter dem Wert zurückbleibt, den das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand hätte. Somit haben einerseits der Zeitwert des zurückgegebenen Leasingfahrzeugs und andererseits der Minder-wertausgleich eine leasingtypische Amortisationsfunktion. Demzufolge ist der Anspruch auf Minderwertausgleich wirtschaftlich und rechtlich als vertraglicher Erfüllungs- und nicht als Schadensersatzanspruch zu charakterisieren.</p>
<p>Die in einem vom Leasinggeber vorformulierten PKW-Leasingvertrag mit Kilometer-abrechnung enthaltene Klausel, dass der Leasingnehmer den Minderwert auszugleichen hat, wenn er das Leasingfahrzeug nicht in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher an den Leasinggeber zurückgibt, ist wirksam. Die Klausel muss dem Leasingnehmer kein Recht zur Nacherfüllung einräumen oder die Pflicht zum Minderwertausgleich von einer zuvor erfolglos verstrichenen Mängelbeseitigungsfrist abhängig machen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/minderwertausgleich/">Minderwertausgleich</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rückabtretung</title>
		<link>https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/rueckabtretung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:36 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/rueckabtretung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Eine Klausel, die die die Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte an den Leasingnehmer auflösend bedingt an den Fortbestand des Leasingvertrages knüpft oder im Falle der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages eine aufschiebend bedingte Rück-abtretung der Ansprüche und Rechte an den Leasinggeber vorsieht, ist wirksam.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/rueckabtretung/">Rückabtretung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Klausel, die die die Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsrechte an den Leasingnehmer auflösend bedingt an den Fortbestand des Leasingvertrages knüpft oder im Falle der vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages eine aufschiebend bedingte Rück-abtretung der Ansprüche und Rechte an den Leasinggeber vorsieht, ist wirksam.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/rueckabtretung/">Rückabtretung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Versicherungsleistung</title>
		<link>https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/versicherungsleistung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:36 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/versicherungsleistung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wird der PKW-Leasingvertrag mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung vorzeitig beendet, so steht eine Versicherungsentschädigung, die aufgrund eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls vom Haftpflichtversicherer des Schädigers wegen der Beschädigung des Leasingfahrzeugs gezahlt wird, dem Leasinggeber insoweit zu, wie sie der Leasingnehmer nicht für die Reparatur des Leasingfahrzeugs verwendet. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherungsentschädigung den zum Zeitpunkt [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/versicherungsleistung/">Versicherungsleistung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wird der PKW-Leasingvertrag mit Andienungsrecht und ohne Mehrerlösbeteiligung vorzeitig beendet, so steht eine Versicherungsentschädigung, die aufgrund eines fremdverschuldeten Verkehrsunfalls vom Haftpflichtversicherer des Schädigers wegen der Beschädigung des Leasingfahrzeugs gezahlt wird, dem Leasinggeber insoweit zu, wie sie der Leasingnehmer nicht für die Reparatur des Leasingfahrzeugs verwendet. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherungsentschädigung den zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung des Leasing-vertrages noch nicht amortisierten Gesamtaufwand des Leasinggebers einschließlich des kalkulierten Gewinns übersteigt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/versicherungsleistung/">Versicherungsleistung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zahlungseinstellung</title>
		<link>https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/zahlungseinstellung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:36 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/zahlungseinstellung/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Hat der Leasingnehmer wegen des Ausschlusses der mietrechtlichen Gewährleistung die vom Leasinggeber an ihn abgetretenen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche bei Mängeln des Leasingobjektes gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, so ist er erst dann zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten berechtigt, wenn er die ihm übertragenen Ansprüche und Rechte klageweise gegenüber dem Verkäufer bzw. bei dessen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/zahlungseinstellung/">Zahlungseinstellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Hat der Leasingnehmer wegen des Ausschlusses der mietrechtlichen Gewährleistung die vom Leasinggeber an ihn abgetretenen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche bei Mängeln des Leasingobjektes gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, so ist er erst dann zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten berechtigt, wenn er die ihm übertragenen Ansprüche und Rechte klageweise gegenüber dem Verkäufer bzw. bei dessen Insolvenz durch Anmeldung zur Insolvenztabelle und erforderlichenfalls Erhebung einer Klage auf Feststellung zur Tabelle geltend gemacht hat. Fällt der Leasingnehmer dann mit Kostenerstattungsansprüchen aus, kann er von dem Leasinggeber die Erstattung dieser Kosten beanspruchen.<br />
Auf dem Gebiet des Leasingrechtes vertreten wir insbesondere gewerbliche Leasinggeber.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/zahlungseinstellung/">Zahlungseinstellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Inkasso</title>
		<link>https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/inkasso/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:35 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://wordpress-935317-3914463.cloudwaysapps.com/rechtsgebiet/inkasso/</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei treiben für Sie offene Forderungen schnell und effizient ein. Aufgrund der immer schlechteren Zahlungsmoral ist ein effektives Forderungsmanagement unverzichtbar geworden. Bereits vor der Kunden- und Auftragsannahme sollten Sie einige Punkte beachten. Erfassen Sie Ihre Kunden mit richtiger Firmierung und vollständigen Namen, d.h. Vor- und Nachname. Es entstehen sonst bereits bei der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/inkasso/">Inkasso</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei treiben für Sie offene Forderungen schnell und effizient ein.</p>
<p>Aufgrund der immer schlechteren Zahlungsmoral ist ein effektives Forderungsmanagement unverzichtbar geworden.</p>
<p>Bereits vor der Kunden- und Auftragsannahme sollten Sie einige Punkte beachten. Erfassen Sie Ihre Kunden mit richtiger Firmierung und vollständigen Namen, d.h. Vor- und Nachname. Es entstehen sonst bereits bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer berechtigten Forderung Probleme und zeitliche Verzögerungen.</p>
<p>Unsere Anwälte beraten Sie bei der Optimierung Ihres Forderungseinzuges.</p>
<p>Sollte Ihre Forderung dennoch nicht gezahlt werden, mahnt unsere Inkassoabteilung Ihre offenen Forderungen mit kurzen Fristen an und leitet dann unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren ein, um einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid zu wirken.</p>
<p>Nach der gerichtlichen Titulierung Ihrer Forderung leiten wir unverzüglich die Zwangsvollstreckung ein, beauftragen einen Gerichtsvollzieher bzw. pfänden das Bankkonto Ihres Schuldners.</p>
<p>Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen, gerne per Email,</p>
<ul>
<li>Vertrag und Auftragsbestätigung</li>
<li>Allgemeine Geschäftsbediungungen (AGB)</li>
<li>Schriftverkehr mit der Gegenseite</li>
<li>Rechnung</li>
<li>Mahnung</li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/zivil-und-privatrecht/inkasso/">Inkasso</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
