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	<title>Steuerrecht - GSSR.de</title>
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	<title>Steuerrecht - GSSR.de</title>
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	<item>
		<title>Rechtsanwälte für Unternehmenskauf</title>
		<link>https://www.gssr.de/unternehmensrecht/unternehmenskauf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Sven Schützler]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:32 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwälte für Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe Sie suchen Rechtsanwälte, die Sie bei einem Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf beraten? Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Steuerrecht und für Miet-/WEG Recht und Bau- und Architektenrecht beraten Sie gerne. Wenn Sie beabsichtigen eine Firma, d.h. ein Einzelunternehmen, eine GmbH, eine GmbH &#38; Co. KG, eine KG, eine OHG oder einen Teil eines [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/unternehmensrecht/unternehmenskauf/">Rechtsanwälte für Unternehmenskauf</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1>Rechtsanwälte für Unternehmenskäufe und Unternehmensverkäufe</h1>
<p>Sie suchen Rechtsanwälte, die Sie bei einem Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf beraten? Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht, Steuerrecht und für Miet-/WEG Recht und Bau- und Architektenrecht beraten Sie gerne. Wenn Sie beabsichtigen eine Firma, d.h. ein Einzelunternehmen, eine GmbH, eine GmbH &amp; Co. KG, eine KG, eine OHG oder einen Teil eines Unternehmens, zu kaufen oder zu verkaufen, bieten wir eine umfassende rechtliche und steuerliche Beratung? Wir unterstützen Sie bereits vor Beginn der Verhandlungen beim Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung und nachfolgend beim Abschluss eines Letter of Intent. Im weiteren Prozeß entwerfen und prüfen wir den Unternehmenskaufvertrag und begleiten Sie bis zur notariellen Beurkundung des Vertrages zum Unternehmensverkauf.</p>
<p>Bei Fragen zum Unternehmenskauf melden Sie sich gerne.  Unsere Anwälte und Steuerberater aus Köln beraten und unterstützen Sie.</p>
<h3>Branchen</h3>
<p>Unsere Kanzlei in Köln berät Sie bei dem Kauf oder Verkauf Ihres Unternehmens, u.a. in den Branchen: Ärzte/Architekten/Ingenieure/Steuerberater; Baugewerbe; Dienstleistungen; Franchise / Systemgastronomie; Handel, Groß- und Einzelhandel; Handwerk (Heizung, Sanitär, Schreiner, Elektro); Immobilien und Immobilienunternehmen; Industrie (u.a. Elektroindustrie, Automotive, Zulieferer); Software / Applikation (Apps); Vertragshändler (u.a. Autohändler, Autohäuser / Werkstätten); Zeitarbeit.</p>
<h3>Geheimhaltungsvereinbarung</h3>
<p>Vor der Offenlegung von Firmeninterna oder gar von Betriebsgeheimnissen müssen Sie Ihre Informationen vor einem Missbrauch schützen. Sollte der Unternehmensverkauf scheitern, besteht die Gefahr, dass Ihre offengelegten Daten durch den Interessenten und eventuellen Konkurrenten genutzt werden. Daher benötigen Sie  frühzeitig Beratung  durch einen Anwalt und sollten eine Geheimhaltungsvereinbarung mit potentiellen Interessenten abschließen. Mit einer Geheimhaltungsvereinbarung bzw. einem Non Disclosure Agreement kann verhindert werden, dass Firmeninformationen genutzt oder Mitarbeiter, Kunden bzw. Zulieferer abgeworben werden. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie bei der Erstellung von Geheimhaltungsvereinbarungen bei Unternehmenskäufen.</p>
<h3>Exklusivität</h3>
<p>Auch sollten Sie als Käufer vor dem Hintergrund der anfallenden Beratungskosten eine Exklusivität mit dem Unternehmensverkäufer vereinbaren.<a href="https://www.gssr.de/unternehmensrecht/exklusivitaet/">https://www.gssr.de/unternehmensrecht/exklusivitaet/</a>.</p>
<h3>Due Diligence beim Unternehmenskauf</h3>
<p>Als Käufer müssen Sie die erhaltenen finanziellen und rechtlichen Informationen bewerten und damit verbundene Risiken einordnen und wirtschaftlich, insbesondere im Hinblick auf den geforderten Kaufpreis, einschätzen. Daher erhalten Sie im Rahmen einer Due Diligence Einblick in die rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Risiken und Chancen des zu erwerbenden Unternehmens.</p>
<p>Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater prüfen das von Ihnen ausgewählte Unternehmen im Hinblick auf rechtliche und steuerliche Fragen. Nur mit einer umfangreichen und gründlichen Untersuchung des zu erwerbenden Unternehmens könne Sie  damit verbundener Risiken, insbesondere im Bereich Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Steuerverbindlichkeiten und Gesellschaftsrecht, ermitteln. Auch aus diesem Grunde ist eine frühzeitige Unterstützung im Prozeß des Unternehmenskauf durch unsere Berater notwendig.</p>
<h3>Steuern beim Unternehmenskauf</h3>
<p>Wir gestalten den Unternehmensverkauf unter steuerlichen Gesichtspunkten. Der Verkäufer benötigt Beratung, um den erzielten Veräußerungserlös möglichst steuergünstig zu vereinnahmen. Für den Käufer ist es wichtig, dass er seinen Aufwand für den Erwerb des Unternehmens, z.B. durch Abschreibung, steuerlich frühzeitig geltend machen kann. Wir analysieren für Sie bestehende Risiken für eventuelle Steuernachzahlungen bei zukünftigen Betriebsprüfungen.</p>
<h3>Arbeitsrecht beim Unternehmenskauf</h3>
<p>Heute sind ein wesentliches Asset bei dem Erwerb eines Unternehmens die Mitarbeiter. Aus diesem Grunde ist es wichtig, die Verpflichtungen aufgrund von Arbeitsverträgen, betrieblichen Übungen oder betrieblichen Altersvorsorgezusagen zu prüfen.  Auch klären wir für Sie, ob eine Ablösung von Pensionszusagen an Geschäftsführer möglich ist.</p>
<h3>Finanzierung</h3>
<p>Unsere Kanzlei unterstützt Sie auch bei der Auswahl der richtigen Finanzierung. Dabei muss insbesondere sichergestellt werden, dass Sie die zu zahlenden Finanzierungskosten, z.B. Zinsen, als Betriebsausgabe absetzen können. Die Stärkung des Eigenkapital des übernehmenden Unternehmens sollte bereits im Rahmen des Finanzierungskonzeptes berücksichtigt werden. So kann oftmals die Gewährung eines Darlehens durch den Verkäufer an den Käufer, die Eigenkapitalbasis des Käufers stärken. Gerne beraten wir Sie in diesem Bereich.</p>
<h3>Unternehmenskaufvertrag</h3>
<p>Nach Durchführung der Due Diligence und Abschluss der Verhandlungen über die Konditionen des Unternehmenskaufs, müssen die erzielten Ergebnisse und Vereinbarungen in einem Unternehmenskaufvertrag zusammengefasst werden. Dabei ist bei der Abfassung des Unternehmenskaufvertrages neben den Zahlungsmodalitäten, den Gewährleistungs- und Garantieregelungen, auch eine Haftungsbegrenzung und ein mögliches Wettbewerbsverbot von besonderer Bedeutung. Dabei ist auch eine Klausel für die Haftung bei steuerlichen Forderungen wichtig.</p>
<h2></h2>
<h2>Häufige Fragen bei Unternehmensverkäufen von GmbH Anteilen</h2>
<h3>1. Wie viel ist mein Unternehmen wert?</h3>
<p>Der Wert eines Unternehmens hängt von zahlreichen Faktoren ab. Ein wesentlicher Punkt ist die Ertragskraft, d.h. die Gewinne der vergangenen Jahre und die Gewinnerwartungen für die Zukunft. Dabei ist der nachhaltige Jahresüberschuss ggfs. bereinigt um Sondereffekte zu ermitteln.<br />
Daneben spielen auch die Bilanzwerte (Eigenkapital, Rücklagen, Sachanlagen und Forderungen) und stille Reserven (z.B. Immobilien, Beteiligungen) eine Rolle. Auch das Anlage- und Vorratsvermögen ist wertbildend. Je nach Branche ist ein Faktor zu ermitteln, der mit dem EBIT, EBITDA oder Umsatz multipliziert wird.<br />
Im Ergebnis bildet sich der Unternehmenswert auch den nachhaltigen Erträgen, der Vermögenssubstanz, den Marktverhältnissen (Multiplikatoren) und den Zukunftsaussichten. Aber auch die Anzahl und Ausbildung der Mitarbeiter spielt heute eine gewichtige Rolle bei der Wertermittlung.</p>
<h3>2. Wie wird der Unternehmenswert ermittelt?</h3>
<p>Gängige Verfahren sind Ertragswertverfahren, Substanzwertverfahren, Multiplikatorenverfahren sowie das Mittelwertverfahren.</p>
<h3>3. Welche Unterlagen muss ich für den Verkaufsprozess vorbereiten?</h3>
<p>Für den Verkaufsprozess ist<br />
&#8211; der Gesellschaftsvertrag/Satzung<br />
&#8211; die Gesellschafterliste<br />
&#8211; der aktuelle Handelsregisterauszug<br />
&#8211; Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre<br />
&#8211; Anlagenverzeichnisse<br />
&#8211; Aktuelle BWA mit Summen und Saldenliste<br />
&#8211; Steuererklärungen und Steuerbescheide der letzten drei Jahre<br />
&#8211; Betriebsprüfungsberichte der Rentenversicherung und der Finanzverwaltung<br />
&#8211; Wesentliche Verträge (Rahmen- Kooperation-, Handelsvertreterverträge, Leasing- und Mietverträge)<br />
&#8211; Nachweise Vermögenswerte (Anlageverzeichnis, Grundbuchauszüge, Fahrzeuglisten)<br />
&#8211; Informationen über laufenden Gerichts- oder Schiedsverfahren<br />
&#8211; Liste mit Schutzrechten (Patente/Marken)<br />
relevant. Die Liste ist nicht vollständig und kann je nach Unternehmen bzw. Unternehmensgegenstand zu erweitern sein.</p>
<h3>4. Wie lange dauert ein Unternehmensverkauf in der Regel?</h3>
<p>Der Unternehmensverkauf dauert in der Regel zwischen 3 bis 6 Monaten und unterteilt sich in folgende Phasen. Bei komplexen Transaktionen, insbesondere bei Unternehmensgruppen, kann der Prozess auch länger dauern.</p>
<h3>5. Ablauf eines Unternehmensverkaufs</h3>
<p>&#8211; Abschluss einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)<br />
&#8211; Verhandlungen über Rahmenbedingungen (Konditionen/Zeitplan) des Unternehmenskaufs<br />
&#8211; Absichtserklärung (Letter of Intent / LOI)<br />
&#8211; Due Diligence<br />
&#8211; Nach der Durchführung der Due Diligence Verhandlung des finalen Kaufpreises<br />
&#8211; Verhandlung des Kaufvertrags / SPA<br />
&#8211; Beurkundung des Kaufvertrags /SPA</p>
<h3>6. Sollte ich einen Berater oder M&amp;A-Spezialisten hinzuziehen?</h3>
<p>Ob ein M&amp;A Berater hinzugezogen werden sollte, hängt von den individuellen Umständen ab.<br />
Vorteile eines M&amp;A Beraters<br />
&#8211; Vermittelt ggfs. Käufer / Verkäufer und stellt den Kontakt zwischen den Interessenten her<br />
&#8211; Führt und optimiert ggfs. finanzielle Verhandlungen<br />
&#8211; Vermittelt, bei Konflikten<br />
&#8211; Unterstützt bei der Due Diligence und bei der Zusammenstellung der Anlagen für den Kaufvertrag<br />
Nachteile des M&amp;A Beraters<br />
&#8211; Kosten, bis zu 5% des Kaufpreises als Provision<br />
&#8211; i.d.R langfristige Bindung</p>
<h3>7. Welche steuerlichen Auswirkungen hat der Verkauf?</h3>
<p>Der Kaufpreis ist, wenn der GmbH Anteil 1% beträgt und im Privatvermögen gehalten wird, mit 60% des Gewinns zu versteuern. Dies ist in § 17, § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EstG geregelt. Bei Verkäufen von GmbH Anteilen, die sich im Betriebsvermögen befinden, bestimmt § 8b KStG eine Steuer von 5%.</p>
<p>8. Wie schütze ich vertrauliche Informationen während des Verkaufsprozesses?<br />
Wichtig ist, dass Sie vor der Herausgabe von Informationen über Ihr Unternehmen eine</p>
<p>Vertraulichkeits- bzw. Geheimhaltungsvereinbarung, auch Non Disclosure Agreement (NDA) genannt abschließen. Dort sollen die zu schützenden Unterlagen genannt und eine Regelung der Folgen bei Verstößen gegen die Vereinbarung aufgenommen werden. Eine Vertragsstrafe kann Sie vor Verstößen schützen bzw. die Folgen finanziell abmildern. In der Vereinbarung sollte weiter die Dauer der Verpflichtung zur Geheimhaltung geregelt sein und festgelegt werden, welche Personen, die für den Käufer tätig sind, auf die Informationen überhaupt zugreifen dürfen.</p>
<h3>9. Welche rechtlichen Schritte sind beim Verkauf erforderlich?</h3>
<p>Für die Übertragung der Anteile an der GmbH sollte ein Unternehmenskaufvertrag entworfen werden. Dies geschieht üblicherweise durch Rechtsanwälte. Nach der Verhandlung des Kaufvertragsentwurfs wird der finale Kaufvertrag bei einem Notariat beurkundet. Nach der Erfüllung der wesentlichen Vertragsbedingungen durch den Käufer erfolgt die Umschreibung der Geschäftsanteile durch das Handelsregister.</p>
<h3>10. Wie wird der Kaufpreis bezahlt (einmalig, Raten, Earn-Out)?</h3>
<p>Der Kaufpreis wird in der Regel in einer Summe gezahlt. In Ausnahmefällen können, nach einer größeren Abschlagszahlung, kleinere Beträge auch in Raten gezahlt werden. Der Hintergrund ist, dass mit der Zahlung des Kaufpreises die Anteile übertragen werden und der Verkäufer jeglichen Einfluss auf die Gesellschaft verliert.<br />
Sehr verbreitet und üblich ist aber, dass ein Teil des Kaufpreises von der zukünftigen Geschäftsentwicklung der GmbH abhängig gemacht wird. Hier wird dann eine sogenannte Earn-Out-Regelung getroffen. In dieser werden vereinbarte Ziele im Bereich von Umsatz oder Gewinn der GmbH für die Jahre nach dem Verkauf festgelegt. Wenn die Ziele erreicht werden, wird noch eine weitere Zahlung für den Verkäufer fällig. Gegenfalls erfolgt auch nur eine teilweise Zahlung, wenn nicht alle Ziele erfüllt worden sind.</p>
<h3>11. Was passiert mit meinen Mitarbeitern nach dem Verkauf?</h3>
<p>Bei dem Verkauf der GmbH erfolgt nur ein Wechsel der Gesellschafter. Die Vertragsbeziehungen zwischen der GmbH und Dritten werden hierdurch nicht berührt. Aus diesem Grunde ändern sich auch nicht die Arbeitsverträge der Mitarbeiter und diese bleiben bei der GmbH angestellt.</p>
<h3>12. Muss ich nach dem Verkauf noch im Unternehmen bleiben?</h3>
<p>Es ist weit verbreitet, dass der Inhaber mindestens 6 Monate weiter für das Unternehmen tätig ist, damit eine geordnete Überleitung erfolgen kann, insbesondere Spezialwissen oder Interna, weitergegeben werden können. Bei einer Earn-Out-Regelung ist es üblich, dass der frühere Inhaber weiter mitarbeitet. Dies vor allen Dingen um bei der Erreichung der Vorgaben aus der Earn-Out-Regelung zu unterstützen.</p>
<h3>13. Wie läuft eine Due Diligence ab?</h3>
<p>Zunächst wird nach dem Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ein Datenraum ein gerichtet. Dort werden die wesentlichen Informationen über das Unternehmen in verschiedenen Ordnern eingestellt. So sind für den Käufer alle Informationen für die Bewertung und Ermittlung des Kaufpreises für das Unternehmen wichtig. Es werden Informationen über die finanzielle und wirtschaftliche Situation des Unternehmens geteilt. Ein weiterer wichtiger Bereich sind die steuerliche und rechtlichen Aspekte. Der Käufer prüft die Unterlagen und wird bei Fragen weitere Informationen anfordern. Das Ziel des Käufers ist mögliche finanzielle, rechtliche und steuerliche Risiken zu erkennen.</p>
<h3>14. Welche Rolle spielt ein Letter of Intent?</h3>
<p>Nach den ersten Gesprächen und Verhandlungen soll in einem Letter of Intent die ersten Ergebnisse und das weitere Vorgehen abgestimmt und festgehalten werden. Der Letter of Intent ist regelmäßig rechtlich unverbindlich, da die Geschäftsanteile an einer GmbH erst mit einem wirksamen notariellen Vertrag übertragen werden können.</p>
<h3>15. Was gehört in den Unternehmenskaufvertrag?</h3>
<p>Für den Käufer sind die Garantiebestimmung von besondere Bedeutung. Diese Regeln mögliche Ansprüche, sollten Angaben des Verkäufers unvollständig oder falsch gewesen sein. Auch wird öfters ein neuer Mietvertrag verhandelt, wenn sich die Geschäftsräume in einer Immobilie des Verkäufers befinden.<br />
Für den Käufer ist der Kaufpreis und die Earn-Out-Regelung sowie der Zeitpunkt der Übertragung der Anteile wichtig. Auch muss eine Regelung über nicht ausgeschüttete Gewinne bzw. noch auszuschüttende Gewinne aufgenommen werden.<br />
Auch gehört in einen Kaufvertrag einen Regelung zu Haftungsbegrenzungen für den Verkäufer, zum einen im Hinblick auf die Haftungszeit und die Haftungshöhe. Zuletzt findet sich in dem Vertrag eine Steuerklausel, die regelt, was passiert, wenn Steuernachzahlungen für den Zeitraum vor dem Verkauf anfallen und in der Regel ein Wettbewerbsverbot und eine Abwerbeverbot bezüglich der Mitarbeiter und Kunden/Lieferanten</p>
<h3>16. Wie wird mit bestehenden Verbindlichkeiten des Unternehmens umgegangen?</h3>
<p>Hierzu gibt es zahlreiche individuelle Lösungen. Zum einen können die Verbindlichkeiten durch den Käufer übernommen und der Kaufpreis dadurch reduziert werden. Es kann auch ein Teil des Kaufpreises zur Ablösung von Verbindlichkeiten, insbesondere bei Gesellschafterdarlehen, verwendet werden. Alternativ kann auch eine Rückführung aus liquiden Mitteln der Gesellschaft erfolgen, wenn der Käufer im Rahmen des Verkaufsprozesses neue Liquidität für die Fortführung des Unternehmens zur Verfügung stellt.</p>
<h3>17. Wie gehe ich mit Betriebsvermögen oder Immobilien im Verkaufsprozess um?</h3>
<p>Das Betriebsvermögen geht bei dem Verkauf von GmbH Anteilen automatisch über. Wenn die Immobilie sich im Eigentum der GmbH befindet, diese ebenfalls. Befindet sich die Immobilie im Privatvermögen des Verkäufers wird in der Regel ein langfristiger Mietvertrag geschlossen, wenn die Immobilie für den Betrieb des Unternehmens notwendig ist.</p>
<h3>18. Welche Finanzierungsmöglichkeiten hat der Käufer?</h3>
<p>Neben der klassischen Finanzierung über Banken und der KfW, besteht auch die Möglichkeit, dass der Verkäufer dem Käufer einen Teil des Kaufpreises in Form eines Darlehens zur Verfügung stellt. Der Vorteil dieses nicht unüblichen Weges ist, dass bei richtiger Gestaltung das Darlehen des Verkäufers für den Käufer wie Eigenkapital behandelt wird und die Kreditverhandlungen mit den Banken erleichtern kann.</p>
<h3>19. Welche Risiken birgt der Unternehmensverkauf?</h3>
<p>Für die Parteien besteht das Risiko, dass nach umfangreichen Verhandlungen, der Abschluss des Vertrages scheitert und die Parteien viel Zeit und Geld in die Analyse des Unternehmens bzw. die Verhandlungen investiert haben.<br />
Für den Käufer ist das Risiko vorhanden, dass er im Rahmen der Due Diligence wichtige Informationen über das Unternehmen bzw. dessen finanzielle, steuerliche oder rechtliche Situation nicht erhält. Hierdurch zahlt er eventuell einen überhöhten Kaufpreis oder kann das Unternehmen nicht fortführen. Zwar regelt ein Kaufvertrag hier Schadensersatzansprüche, aber der finanzielle und zeitliche Aufwand ist ärgerlich.</p>
<h3>20. Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Verkauf?</h3>
<p>In der Regel erfolgt der Verkauf auf eine Stichtag, d.h. auf den 31.12. eines Jahres. Der Vertrag kann aber jederzeit geschlossen werden, da eine Rückwirkung der Vereinbarung möglich ist. Der Hintergrund ist, dass für die Ermittlung des Kaufpreises der Jahresabschluss wichtig ist und das Wirtschaftsjahr häufig zum 31.12. endet.</p>
<h2></h2>
<h2>Checkliste</h2>
<p>Bei dem Kauf oder Verkauf eines Unternehmens kann folgende Checkliste verwendet werden:</p>
<h3><strong>1. Non Disclosure Agreement (NDA) – Geheimhaltungsvereinbarung</strong></h3>
<p>Vor der Aufnahme der Verhandlungen sollte der Verkäufer unbedingt eine Geheimhaltungsvereinbarung bzw. ein Non Disclosure Agreement abschließen. So kann verhindert werden, dass Betriebsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen nach einem Scheitern der Gespräche durch den Interessenten verwertet werden. Auch eine Sanktion bei der Abwerbung von Mitarbeitern oder Kunden kann vereinbart werden.</p>
<h3><strong>2. Vereinbarung über Exklusivität</strong></h3>
<p>Die Beauftragung von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und deren Prüfung des zu erwerbenden Unternehmens ist für den Unternehmenskäufer mit erheblichen Kosten verbunden. Wir empfehlen daher die Vereinbarung einer Exklusivität für einen bestimmten Zeitraum, in dem es dem Verkäufer untersagt ist, mit anderen Interessenten Verhandlungen über den Verkauf des Unternehmens zu führen.</p>
<h3><strong>3. Letter of Intent</strong></h3>
<p>Nach den ersten Gesprächen sollte ein Letter of Intent, also eine Absichtserklärung über die groben Konditionen des Unternehmenskaufs vereinbart werden.</p>
<h3><strong>4. Due Diligence</strong></h3>
<p>Für den Käufer eines Unternehmens ist es unerlässlich, die Risiken des Unternehmens im Rahmen einer Due Diligence zu bewerten. Nur durch eine Prüfung der rechtlichen, finanziellen und wirtschaftlichen Risiken kann der Wert des Unternehmens ermittelt werden. Der Umfang der Prüfung und die damit verbundenen Kosten hängen von der Bedeutung der Transaktion ab. Gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen ist hier immer eine Abwägung zwischen Kosten und vertretbarem Risiko zu treffen.</p>
<h3><strong>5. Datenraum</strong></h3>
<p>Zur Durchführung der Due Diligence wird regelmäßig ein Datenraum eingerichtet, in dem alle notwendigen bzw. vom Käufer angeforderten Dokumente (Verträge, Steuererklärungen etc.) eingestellt werden. Der Inhalt des Datenraums ist für den Käufer wichtig, da er anhand der Informationen die Risiken und Chancen des Unternehmenskaufs erkennen kann. Für den Verkäufer ist der Inhalt des Datenraums wichtig, da häufig eine Haftungsbeschränkung im Hinblick auf die im Datenraum eingestellten Informationen verhandelt werden kann.</p>
<h3><strong>6. Vertragsentwürfe</strong></h3>
<p>Für die Durchführung der Transaktion ist in der Regel der Abschluss eines notariellen Kaufvertrages erforderlich. Bei einem Anteilsverkauf, dem sogenannten Share Deal, wird ein Anteilskaufvertrag, auch SPA, Share Purchase Agreement, genannt, abgeschlossen. Dabei überträgt der Gesellschafter die Anteile an der Gesellschaft. Bei einem Asset Deal hingegen verkauft die Gesellschaft ihr Unternehmen oder Teile davon, insbesondere Wirtschaftsgüter, Anlagevermögen, Forderungen, Verträge, Kunden. Für den Käufer sind die Garantien des Verkäufers von besonderer Bedeutung. Ziel des Verkäufers ist es dagegen, möglichst eine Haftungsbeschränkung auszuhandeln.</p>
<h3><strong>7. Beratervertrag</strong></h3>
<p><strong> </strong>Üblich ist auch, dass der Unternehmensinhaber im Anschluss an den Unternehmensverkauf den Übergang des Unternehmens auf den Käufer für ein oder zwei Jahre als Berater begleitet.</p>
<p><strong> </strong></p>
<h2><strong>Erläuterung von Begrifflichkeiten beim Unternehmensverkauf</strong></h2>
<h3><strong>Was bedeutet Letter of Intent bei M&amp;A?</strong></h3>
<p>Der Letter of Intent, manchmal auch Memorandum of Understanding genannt, hält zu Beginn des M&amp;A-Prozesses und vor Abschluss des eigentlichen Kaufvertrages die Eckpunkte der Transaktion fest. So wird der Kaufgegenstand beschrieben, die Berechnung bzw. Höhe des Kaufpreises und der zeitliche Ablauf des Unternehmensverkaufs festgehalten.</p>
<h3><strong>Was bedeutet Due Diligence?</strong></h3>
<p>Due Diligence ist ein Prüfungsprozess im Rahmen einer M&amp;A-Transaktion, um rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Risiken des zu übernehmenden Unternehmens zu identifizieren und zu bewerten.</p>
<h3><strong>Wozu dient der Datenraum bei einem Unternehmenskauf?</strong></h3>
<p>In einem Datenraum werden alle Unterlagen und Dokumente eingestellt, die für die Beurteilung des Unternehmens und möglicher Risiken in den Bereichen Verträge, Steuern und wirtschaftliche Entwicklung relevant sein können.</p>
<h3><strong>Welche Rolle spielt ein Verkäuferdarlehen beim Unternehmensverkauf?</strong></h3>
<p>Um das Eigenkapital des Käufers zu stärken und die Finanzierung des Kaufpreises für den Erwerb eines Unternehmens oder Unternehmensteils zu erleichtern, gewährt der Verkäufer dem Käufer häufig ein Darlehen. Bei entsprechender vertraglicher Gestaltung wird das Darlehen dem Eigenkapital des Käufers zugerechnet.</p>
<h3><strong>Was bedeutet Earn Out Regelung?</strong></h3>
<p>In einer Earn-Out-Regelung wird ein Teil des Kaufpreises in der Zukunft, d.h. nach der Übertragung des Unternehmens, an den Verkäufer, gezahlt.</p>
<p>Dabei werden Höhe und Zeitpunkt der Zahlung regelmäßig an den Eintritt von Bedingungen geknüpft. Als Bedingungen kommen das Erreichen von Zielen des erworbenen Unternehmens, z.B. hinsichtlich Planzahlen, Umsatz oder Ertrag, in Betracht. Die Regelung kann auch der Motivation des Verkäufers zur weiteren Unterstützung dienen, da er an zukünftigen Erträgen des verkauften Unternehmens partizipiert.</p>
<h3><strong>Was bedeutet Asset Deal?</strong></h3>
<p>Bei einem Asset Deal werden einzelne Gegenstände, Verträge, Patente, Lizenzen oder Anlagevermögen durch das Unternehmen an einen Käufer veräußert. Dabei werden teilweise auch Betriebe oder Betriebsteile verkauft. Die Gesellschaft, d.h. die rechtliche Hülle, z.B. die GmbH oder KG, verbleibt bei ihren Gesellschaftern und wird, anders als beim Share Deal, nicht veräußert.</p>
<h3><strong>Was bedeutet Share Deal?</strong></h3>
<p>Bei einem Asset Deal werden nicht einzelne Vermögensgegenstände, Verträge, Patente, Lizenzen oder Anlagevermögen veräußert. Das Unternehmen, d.h. die rechtliche Hülle, wird veräußert. In der Regel werden die Anteile an den jeweiligen Gesellschaften veräußert..</p>
<h3><strong>Was passiert mit Arbeitsverträgen beim Unternehmenskauf?</strong></h3>
<p>Fast immer gehen die Arbeitsverhältnisse mit allen Verpflichtungen, insbesondere offenen Urlaubsansprüchen, Überstundenabgeltungsansprüchen, kraft Gesetzes im Rahmen des sog. Betriebsübergangs nach § 613a BGB auf den Erwerber über.</p>
<h3><strong>Wozu dienen Garantien bei einem Unternehmenskauf?</strong></h3>
<p>Der Käufer eines Unternehmens bestimmt den Kaufpreis anhand der Chancen und Risiken des Unternehmens. Bei der Bewertung ist er auf Informationen des Verkäufers angewiesen. Erweisen sich diese Informationen im Nachhinein als falsch, hat dies Auswirkungen auf den Kaufpreis. Aufgrund der Gewährleistungsregeln kann der Verkäufer dann eine Minderung oder Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises verlangen.</p>
<h3><strong>Welche Bedeutung hat eine Steuerklausel?</strong></h3>
<p>Auch die Steuerklausel stellt eine Garantie dar. Es wird versichert, dass alle Steuern, die vor dem Stichtag der Übertragung angefallen sind, durch die Gesellschaft gezahlt worden sind. In der Regel wird vereinbart, dass mögliche Steuernachzahlungen durch den Verkäufer zu zahlen sind.</p>
<p>Unsere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte unterstützen Sie auf dem Weg zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss in den steuerlichen und rechtlichen Fragen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Schwarzarbeit</title>
		<link>https://www.gssr.de/steuerrecht/zoll-schwarzarbeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Wirft Ihnen der Zoll Schwarzarbeit vor? Findet in Ihrem Unternehmen eine Betriebsprüfung gemäß § 28p Abs. 1 SGB IV (Sozialgesetzbuch 4) i.V.m. § 2 Abs. 2 SchwarzArbG (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) statt? Hat das Hauptzollamt bzw. die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Ihr Unternehmen durchsucht oder bereits Ihre Bankkonten gepfändet und der Zoll den Vorwurf der Schwarzerbeit erhoben? Sobald der Vorwurf [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/steuerrecht/zoll-schwarzarbeit/">Schwarzarbeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading" id="h-wirft-ihnen-der-zoll-schwarzarbeit-vor">Wirft Ihnen der Zoll Schwarzarbeit vor?</h2>



<p>Findet in Ihrem Unternehmen eine Betriebsprüfung gemäß § 28p Abs. 1 SGB IV (Sozialgesetzbuch 4) i.V.m. § 2 Abs. 2 SchwarzArbG (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) statt? Hat das Hauptzollamt bzw. die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Ihr Unternehmen durchsucht oder bereits Ihre Bankkonten gepfändet und der Zoll den Vorwurf der Schwarzerbeit erhoben? Sobald der Vorwurf der Schwarzarbeit erhoben wird, sollten Sie rechtliche und steuerliche Berater hinzuziehen. Neben sehr hohen Nachzahlungen an die Sozialversicherungsträgern, drohen erhebliche Strafen, sollte sich der Vorwurf der Schwarzarbeit bestätigen.</p>



<p><strong><b>Sie erreichen unsere Rechtsanwälte und Steuerberater in Köln unter 0221-39924-13</b></strong> (8:30 Uhr bis 18:00 Uhr)</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-die-wichtigsten-fragen-im-uberblick">Die wichtigsten Fragen im Überblick:</h2>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-1-wann-wird-das-hauptzollamt-bei-schwarzarbeit-tatig"><a href="#Sprunglink 1"><em><strong>1. Wann wird das Hauptzollamt bei Schwarzarbeit tätig?</strong></em></a></h5>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-2-in-welchen-branchen-erfolgen-vermehrte-kontrollen-des-hauptzollamtes-bei-schwarzarbeit"><a href="#Sprunglink 2"><em><strong>2. In welchen Branchen erfolgen vermehrte Kontrollen des Hauptzollamtes bei Schwarzarbeit?</strong></em></a></h5>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-3-wann-liegt-schwarzarbeit-vor"><a href="#Sprunglink 3"><em><strong>3. Wann liegt Schwarzarbeit vor?</strong></em></a></h5>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-4-wie-ermittelt-das-hauptzollamt-bei-schwarzarbeit"><a href="#Sprunglink 4"><em><strong>4. Wie ermittelt das Hauptzollamt bei Schwarzarbeit?</strong></em></a></h5>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-5-wie-verhalten-sie-sich-bei-durchsuchungen-des-hauptzollamtes-bei-schwarzarbeit"><a href="#Sprunglink 5"><em><strong>5. Wie verhalten Sie sich bei Durchsuchungen des Hauptzollamtes bei Schwarzarbeit?</strong></em></a></h5>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-6-welche-strafrechtlichen-folgen-hat-schwarzarbeit"><a href="#Sprunglink 6"><em><strong>6. Welche strafrechtlichen Folgen hat Schwarzarbeit?</strong></em></a></h5>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-7-wann-verjahren-straftaten-bei-schwarzarbeit"><a href="#Sprunglink 7"><em><strong>7. Wann verjähren Straftaten bei Schwarzarbeit?</strong></em></a></h5>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-8-welche-nachzahlungen-der-sozialversicherungen-drohen-bei-schwarzarbeit"><a href="#Sprunglink 8"><em><strong>8. Welche Nachzahlungen der Sozialversicherungen drohen bei Schwarzarbeit?</strong></em></a></h5>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-9-wer-haftet-fur-die-nachzahlungen-der-sozialversicherungen-bei-schwarzarbeit"><a href="#Sprunglink 9"><em><strong>9. Wer haftet für die Nachzahlungen der Sozialversicherungen bei Schwarzarbeit?</strong></em></a></h5>



<h5 class="wp-block-heading" id="h-10-wann-verjahren-nachzahlungsanspruche-der-sozialversicherungen-bei-schwarzarbeit"><a href="#Sprunglink 10"><em><strong>10. Wann verjähren Nachzahlungsansprüche der Sozialversicherungen bei Schwarzarbeit?</strong></em></a></h5>



<p>11. Was bedeutet der Vorwurf der Verwendung von Abdeckrechnung und Scheinrechnungen?</p>



<p></p>



<p>12. Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen bei Vorwürfen der Schwarzarbeit durch das Hauptzollamt und Nachforderungen der Sozialversicherungen?</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-wann-wird-das-hauptzollamt-bei-schwarzarbeit-tatig">Wann wird das Hauptzollamt bei Schwarzarbeit tätig?</h2>



<p>Wenn das Hauptzoll einen Hinweis auf Schwarzarbeit, z.B. durch frühere Mitarbeiter, erhält, geht es diesen Hinweisen regelmäßig nach. </p>



<p>Es können aber auch verdeckte Überprüfungen der Lohnsummen, d.h. der gezahlten Löhne, und der durch das Unternehmen erzielten Umsätze erfolgen. Sollten hier Differenzen vorliegen, z.B. wenn die Umsätze mit der angegeben Anzahl von Mitarbeitern und deren angegebenen Arbeitsstunden nicht erzielt werden könnte.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-2-in-welchen-branchen-erfolgen-vermehrte-kontrollen-des-hauptzollamtes-bei-schwarzarbeit-0">2. In welchen Branchen erfolgen vermehrte Kontrollen des Hauptzollamtes bei Schwarzarbeit?</h2>



<p>Bei Unternehmen, die in den Bereichen Bau oder Gastronomie tätig sind, erfolgen oftmals Überprüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Der Zoll geht Vorwürfen im Zusammenhang mit Schwarzarbeit nach.</p>



<p>Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützen Sie bei Vorwürfen des Hauptzollamtes im Zusammenhang mit Schwarzarbeit.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-3-wann-liegt-schwarzarbeit-vor-0">3. Wann liegt Schwarzarbeit vor?</h2>



<p>Der Vorwurf, dass Mitarbeiter schwarz beschäftigt wurden, d.h. die Melde,- Beitrags- und Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers verletzt wurden, kann bei verschiedenen Sachverhalten im Bereich Schwarzarbeit durch den Zoll erhoben werden:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Auszahlung des gesamten Arbeitsentgelts, ohne dass eine Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt, d.h. es werden Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen.</li>



<li>Ein Teil des Arbeitsentgeltes wird ordnungsgemäß gemeldet, ein Teil des Arbeitsentgeltes wird ohne eine Meldung an die Sozialversicherung ausgezahlt.</li>



<li>Aufteilung des Arbeitsentgeltes auf mehrere Personen, sog. Lohnsplitting</li>



<li>Auszahlungen von Leistungen als sozialversicherungsfrei, obwohl diese tatsächlich nicht sozialversicherungsfrei sind, z.B. fingierte Fahrtkostenzuschüsse, etc.</li>



<li>Beschäftigung von Mitarbeitern auf Werkvertragsbasis, obwohl tatsächlich Arbeitsverhältnisse vorliegen.</li>
</ul>



<h2>4. Wann wird das Hauptzollamt bei Schwarzarbeit tätig?</h2>



<p>Wenn der Zoll davon ausgeht, dass Schwarzarbeit erfolgt, werden üblicherweise Durchsuchungen bei den zuständigen Amtsgerichten beantragt. Es können neben dem Firmensitz auch die Privatwohnungen der Geschäftsführer durchsucht und Buchhaltungsunterlagen bei den jeweiligen Steuerberatern sichergestellt werden. Das Hauptzollamt wird bei dem Vorwurf der Schwarzarbeit versuchen, bei den Durchsuchungen Beweise zu sichern und insbesondere Geschäftsunterlagen, Lohnunterlagen, Buchhaltungen, Computer und Handys etc. zu beschlagnahmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-5-wie-verhalten-sie-sich-bei-durchsuchungen-des-hauptzollamtes-bei-schwarzarbeit-0">5. Wie verhalten Sie sich bei Durchsuchungen des Hauptzollamtes bei Schwarzarbeit?</h2>



<p>Die Durchsuchung können Sie im Regelfall nicht verhindern, sondern nur nachträglich angreifen. Wir raten einen Anwalt zu kontaktieren und keinerlei Aussagen zu tätigen, insbesondere nicht zu den vermeintlichen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Sie sollten sich erst nach einer erfolgten Akteneinsicht gegenüber dem Hauptzollamt zu den Vorwürfen der Schwarzarbeit äußern.&nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-6-welche-strafrechtlichen-folgen-hat-schwarzarbeit-0">6. Welche strafrechtlichen Folgen hat Schwarzarbeit?</h2>



<p>Bei erfolgter Schwarzarbeit werden die Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung vorenthalten oder unvollständige bzw. unrichtige Angaben bei den Einzugsstellen der Sozialversicherungen getätigt. Das Vorenthalten von Abgaben zur Sozialversicherung und die Angabe von unvollständigen bzw. unrichtigen Meldungen ist nach § 266a StGB (Strafgesetzbuch) strafbar und wird durch den Zoll ermittelt. Die Taten werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet.</p>



<p>Daneben liegt regelmäßig eine Steuerhinterziehung nach § 370 AO (Abgabenordnung) vor, da die Lohnsteuer nicht erklärt und abgeführt worden ist. Auch bei einer Steuerhinterziehung droht einer Haftstrafe von bis zu 5 Jahren. Wenn in einem großen Ausmaß Steuern hinterzogen worden sind, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren. Ein großes Ausmaß wird in der Regel ab einem Steuerschaden in Höhe von EUR 50.000,00 angenommen.</p>



<p>Weiter kommen Ordnungswidrigkeiten nach § 8 SchwarzArbG (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz) in Betracht.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-7-wann-verjahren-straftaten-bei-schwarzarbeit-0">7. Wann verjähren Straftaten bei Schwarzarbeit?</h2>



<p>Die Frist, wann die Strafverfolgungsverjährung eintritt, beträgt bei § 266a StGB 5 Jahre. Aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beginnt die fünf Jahresfrist erst, wenn die Pflicht zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung erloschen ist. Da die Verjährung und damit das Erlöschen bei vorsätzlichem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen erst nach dreißig Jahren erlischt, können die Verjährungsfristen bis zu 35 Jahre betragen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-8-welche-nachzahlungen-der-sozialversicherungen-drohen-bei-schwarzarbeit-0">8. Welche Nachzahlungen der Sozialversicherungen drohen bei Schwarzarbeit?</h2>



<p>Das Hauptzollamt versucht zunächst die gezahlten Löhne zu ermitteln. Wenn eine Ermittlung möglich ist, werden auf Basis der geleisteten oder geschätzten Zahlungen an die Mitarbeiter die Bruttolöhne berechnet. Alle Auszahlungen an Beschäftigte werden dabei gemäß § 14 SGB IV als Nettolöhne angesehen. Bei der Berechnung der Bruttolöhne wird unter Hinweis auf § 39c EStG mit der Steuerklasse IV gerechnet. Hiervon wird nur abgesehen, wenn Zahlungen konkreten Beschäftigen zugerechnet werden können und hier andere Steuerklassen zum Zuge kommen.</p>



<p>Wenn keine Zahlungen an Beschäftige nachgewiesen werden können, ist das Hauptzollamt bei der Verletzung von Aufzeichnungspflichten gemäß § 28f SGB IV zu Schätzungen berechtigt.</p>



<p>Hinzukommen für jeden angefangenen Monat noch Säumniszuschläge gemäß § 24 SGB IV (Sozialgesetzbuch 4). Die Säumniszuschläge können bis zu 1/3 der nachzuzahlenden Sozialversicherungsbeiträge betragen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-9-wer-haftet-fur-die-nachzahlungen-der-sozialversicherungen">9. Wer haftet für die Nachzahlungen der Sozialversicherungen?</h2>



<p>Neben der Haftung des Unternehmens für die Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge kommt auch eine Haftung des Geschäftsführers des Unternehmens in Betracht.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-10-wann-verjahren-nachzahlungsanspruche-der-sozialversicherungen">10. Wann verjähren Nachzahlungsansprüche der Sozialversicherungen?</h2>



<p>Wenn sich der Vorwurf, dass die Beiträge vorsätzlich vorenthalten wurden, bestätigt, verjähren die Nachforderungsansprüche gemäß § 25 Abs. 1 SGB IV erst dreißig Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading">11. Was bedeutet der Vorwurf der Verwendung von Abdeckrechnung und Scheinrechnungen?</h2>



<p>Bei dem Vorwurf der Schwarzarbeit wird oftmals vermutet, dass sich in der Buchhaltung des Unternehmens sog. Abdeckrechnungen bzw. Scheinrechnungen befinden. Da Unternehmen, die Schwarzlöhne zahlen, Schwarzgeld benötigen, um diese Löhne aus den Einnahmen zahlen zu können, werden oftmals Scheinrechnungen eingebucht bzw. Rechnungen erworben, die die Schwarzzahlungen verschleiern bzw. abdecken sollen.</p>



<p>Diese kann zur Streichung von Betriebsausgaben und Steuernachzahlungen sowie einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung führen.&nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">12. Welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen bei Vorwürfen der Schwarzarbeit durch das Hauptzollamt und Nachforderungen der Sozialversicherungen?</h2>



<p>Neben der Frage, ob überhaupt Schwarzarbeit vorliegt und der Vorwurf des Zolls zutrifft, ist ein besonderer Streitpunkt die Höhe der Nachforderungen zur Sozialversicherung. Das Hauptzollamt nutzt die gesetzlichen Schätzungsbefugnisse in erheblichen Umfang aus. Dabei werden sehr hohe Lohnsummen den Schätzungen zugrunde gelegt, da auf Basis der erfolgten Nettozahlungen, die Bruttolohnsummen errechnet werden. Diese führt oftmals zu existenzvernichtenden Nachzahlungsforderungen. Neben den Gründen für eine Schätzung sollte auch immer die Schätzungsmethode überprüft werden.</p>



<p>So verweist das Hauptzollamt bei sog. lohnintensiven Branchen, insbesondere der Baubranche, auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 24.09.1986 – Aktenzeichen 3 StR 336/86 und vom 10.11.2009 – Aktenzeichen 1 StR 283/09. Hiernach sollen 2/3 der durch das Unternehmen erzielten Nettoumsätze als Nettolohnsumme veranschlagt werden können. Dieses führt in der Regel zu exorbitanten Nachzahlungsverpflichtungen. Dabei wird aber oftmals nicht berücksichtigt, dass nicht immer pauschal 2/3 der Nettoumsätze der Schätzung zugrunde gelegt werden dürfen. Es muss der jeweilige Einzelfall betrachtet und individuelle Umstände berücksichtigt werden.</p>



<p>Hierdurch eröffnen sich neben der Frage, ob überhaupt Schwarzarbeit vorliegt, weitere Verteidigungsmöglichkeiten.</p>



<p><strong>Hinweise</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Holen Sie, sobald der Vorwurf der Schwarzarbeit im Raum steht, anwaltlichen Rat ein.</li>



<li>Tätigen Sie keine Aussagen gegenüber dem Hauptzollamt bevor Sie mit unseren Steuerberatern und Rechtsanwälten in Köln,&nbsp;<strong>Tel. 0221-39924-13</strong>&nbsp;gesprochen haben</li>
</ul>
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		<title>Betriebsprüfung</title>
		<link>https://www.gssr.de/steuerrecht/betriebspruefung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sie haben die Ankündigung einer Betriebsprüfung erhalten und haben Fragen zum Ablauf der Prüfung? Lassen Sie sich vor einer anstehenden Betriebsprüfung bzw. Schlussbesprechung von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten. Wir arbeiten mit Ihnen die steuerlichen Sachverhalte auf und begleiten Sie während der Betriebsprüfung und der Schlussbesprechung mit dem Prüfer des Finanzamtes. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sie haben die Ankündigung einer Betriebsprüfung erhalten und haben Fragen zum Ablauf der Prüfung?</p>
<p>Lassen Sie sich vor einer anstehenden Betriebsprüfung bzw. Schlussbesprechung von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten. Wir arbeiten mit Ihnen die steuerlichen Sachverhalte auf und begleiten Sie während der Betriebsprüfung und der Schlussbesprechung mit dem Prüfer des Finanzamtes.</p>
<p>Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater prüfen Ihre steuerlichen Fragen und versuchen eine für Sie günstige tatsächliche Verständigung mit dem Finanzamt zu erzielen. Neben der steuerlichen Überprüfung Ihrer Steuerbescheide führen unsere Anwälte für Sie, wenn notwendig, auch Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt durch. Gleichzeitig berät unsere Kanzlei Sie im Zusammenhang mit einer drohenden Vollstreckung aus Steuerbescheiden und verhandelt mit dem Finanzamt über die Aussetzung der Vollziehung.</p>
<ul>
<li>Begleitende Beratung in der Betriebsprüfung</li>
<li>Teilnahme an Betriebsprüfungen und Schlussbesprechungen</li>
<li>Stellung von verbindlichen Anfragen</li>
<li>Erzielung von tatsächlichen Verständigungen</li>
<li>Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt</li>
<li>Antrag auf Aussetzung der Vollziehung</li>
</ul>
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		<item>
		<title>Finanzamt</title>
		<link>https://www.gssr.de/steuerrecht/finanzamt/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sie haben einen falschen Steuerbescheid erhalten oder bei Ihnen hat sich der Betriebsprüfer angekündigt? Lassen Sie sich vor einer anstehenden Betriebsprüfung bzw. Schlussbesprechung beraten. Wir arbeiten mit Ihnen die steuerlichen Sachverhalte auf und begleiten Sie in der Betriebsprüfung oder Schlussbesprechung. Wir prüfen Ihre Steuerbescheide, Ihre steuerlichen Fragen und stellen für Sie verbindliche Anfragen beim Finanzamt [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sie haben einen falschen Steuerbescheid erhalten oder bei Ihnen hat sich der Betriebsprüfer angekündigt?</p>
<p>Lassen Sie sich vor einer anstehenden Betriebsprüfung bzw. Schlussbesprechung beraten. Wir arbeiten mit Ihnen die steuerlichen Sachverhalte auf und begleiten Sie in der Betriebsprüfung oder Schlussbesprechung. Wir prüfen Ihre Steuerbescheide, Ihre steuerlichen Fragen und stellen für Sie verbindliche Anfragen beim Finanzamt oder versuchen eine für Sie günstige tatsächliche Verständigung mit dem Finanzamt zu erzielen.</p>
<p>Neben der steuerlichen Überprüfung Ihrer Steuerbescheide führen wir für Sie, wenn notwendig, auch Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt.</p>
<p>Gleichzeitig beraten wir Sie im Zusammenhang mit einer drohenden Vollstreckung aus Steuerbescheiden und verhandeln mit dem Finanzamt über die Aussetzung der Vollziehung.</p>
<ul>
<li>Begleitende Beratung in der Betriebsprüfung</li>
<li>Teilnahme an Betriebsprüfungen und Schlussbesprechungen</li>
<li>Stellung von verbindlichen Anfragen</li>
<li>Erzielung von tatsächlichen Verständigungen</li>
<li>Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt</li>
<li>Antrag auf Aussetzung der Vollziehung</li>
<li>Vertretung in zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Verfahren</li>
</ul>
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		<title>Immobilien / Steuern</title>
		<link>https://www.gssr.de/steuerrecht/immobilien-steuern/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>1. Immobilien und Grunderwerbsteuer Wir beraten Sie bei Fragen zur Grunderwerbsteuer, insbesondere im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen und der Rückforderung der Steuer bei Minderungen des Kaufpreises bzw. Ansprüchen auf Schadensersatz. Im Zusammenhang mit Veräußerungen oder Übertragungen von Unternehmen prüfen wir für Sie Gestaltungen, um den Anfall der Grunderwerbsteuer zu vermeiden. 2. Immobilien und Umsatzsteuer Im Bereich [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h2>1. Immobilien und Grunderwerbsteuer</h2>
<p>Wir beraten Sie bei Fragen zur Grunderwerbsteuer, insbesondere im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen und der Rückforderung der Steuer bei Minderungen des Kaufpreises bzw. Ansprüchen auf Schadensersatz. Im Zusammenhang mit Veräußerungen oder Übertragungen von Unternehmen prüfen wir für Sie Gestaltungen, um den Anfall der Grunderwerbsteuer zu vermeiden.</p>
<h2>2. Immobilien und Umsatzsteuer</h2>
<p></b>Im Bereich Umsatzsteuer tauchen immer wieder Probleme bei der Option nach § 9 UStG und der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken auf. Hier beraten wir Sie gerne, insbesondere im Vorfeld.</p>
<h2>3. Immobilien im Privatvermögen<br />
</h2>
<p>a. Bei Umbauten von privaten Immobilien sollte die Frage, ob die Bauabzugsteuer fällig wird, vor der Beauftragung der Arbeiten geprüft werden.<br />
b. Wir beraten Sie im Zusammenhang mit den geltenden Abschreibungsätzen nach § 7 EStG und Spekulationsfristen nach § 23 EStG. Aber auch zu Fragen der Gewinnerzielungsabsicht bzw. der Liebhaberei, insbesondere bei Ferienwohnungen.<br />
c. Ein besonderer Streitpunkt mit den Finanzämtern ist die Abgrenzung Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. Erhaltungsaufwendungen. Dabei spielt eine wichtige Rolle die 15% Grenze nach § 6 Abs. 1 Nr. 6a EStG.</p>
<h2>4. Nachträgliche Werbungskosten bei Immobilien<br />
</h2>
<p>Im Rahmen der Veräußerung von Immobilien und der damit verbundenen Aufgabe der Vermietungsabsicht stellt sich immer die Frage, inwieweit Schuldzinsen oder Maklerkosten steuerlich geltend gemacht werden können. Hier beraten wir Sie im Vorfeld der Veräußerung.</p>
<h2>5. Erbschaftssteuer und Immobilien<br />
</h2>
<p>Im Rahmen der Schenkung bzw. Vererbung lauern steuerliche Gefahren, die durch eine vorausschauende Gestaltung minimiert bzw. vermeiden werden können. So kann die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungssteuer optimiert werden. Bei Streitigkeiten mit den Finanzbehörden über den Wert der geschenkten oder geerbten Immobilien stehen wir Ihnen zur Seite.</p>
<h2>6. Immobilien im Betriebsvermögen<br />
</h2>
<p>Unsere Kanzlei berät Sie und Ihr Unternehmen bei steuerlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung und Auslagerung von Immobilien. In diesem Zusammenhang gestalten wir für Sie auch die steuerfreie Auslagerung von Immobilien.</p>
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			</item>
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		<title>Selbstanzeige</title>
		<link>https://www.gssr.de/steuerrecht/selbstanzeige-steuerfahndung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Beabsichtigen Sie Kapitaleinkünfte oder sonstige Einkünfte gegenüber dem Finanzamt nach zu erklären, da Sie diese in Ihren früheren Erklärungen nicht angegeben bzw. vergessen haben? Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützen Sie, so dass Ihre Nacherklärung im Ergebnis zu einer strafbefreienden Selbstanzeige im Sinne des § 371 Abgabenordnung (AO) führt. Der Gesetzgeber hat strenge Voraussetzungen an eine [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Beabsichtigen Sie Kapitaleinkünfte oder sonstige Einkünfte gegenüber dem Finanzamt nach zu erklären, da Sie diese in Ihren früheren Erklärungen nicht angegeben bzw. vergessen haben?</p>
<p>Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater unterstützen Sie, so dass Ihre Nacherklärung im Ergebnis zu einer strafbefreienden Selbstanzeige im Sinne des § 371 Abgabenordnung (AO) führt.</p>
<p>Der Gesetzgeber hat strenge Voraussetzungen an eine Straffreiheit bei Vorliegen der Vorraussetzungen einer Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 Abgabenordnung vorgeschrieben. Es sollte daher ein Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht hinzugezogen werden.</p>
<p>Im Rahmen der Selbstanzeige ist insbesondere zu beachten, dass neben der Nacherklärung auch die geschuldete Steuer in einer angemessenen Frist nachgezahlt wird.</p>
<p>Die Tätigkeit unserer Rechtsanwaltskanzlei erstreckt sich auf alle Bereiche des Steuerrechts und des Steuerstrafrecht. Lassen Sie sich rechtzeitig und kompetent beraten.</p>
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		<item>
		<title>Haftung</title>
		<link>https://www.gssr.de/steuerrecht/haftung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Haben Sie als Geschäftsführer einer GmbH einen Haftungsbescheid des Finanzamtes erhalten? Werden von Ihnen nicht gezahlte Umsatzsteuer bzw. Lohnsteuer der GmbH durch das Finanzamt geltend gemacht? Haben Sie Fragen zu dem Umfang Ihrer persönlichen Haftung als GmbH Geschäftsführer?</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Haben Sie als Geschäftsführer einer GmbH einen Haftungsbescheid des Finanzamtes erhalten? Werden von Ihnen nicht gezahlte Umsatzsteuer bzw. Lohnsteuer der GmbH durch das Finanzamt geltend gemacht? Haben Sie Fragen zu dem Umfang Ihrer persönlichen Haftung als GmbH Geschäftsführer?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/steuerrecht/haftung/">Haftung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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		<item>
		<title>Haftung des Geschäftsführers</title>
		<link>https://www.gssr.de/steuerrecht/haftung-des-geschaeftsfuehrers/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Haben Sie als Geschäftsführer einer GmbH einen Haftungsbescheid des Finanzamtes erhalten? Werden von Ihnen nicht gezahlte Umsatzsteuer bzw. Lohnsteuer der GmbH durch das Finanzamt geltend gemacht? Haben Sie Fragen zu dem Umfang Ihrer persönlichen Haftung als GmbH Geschäftsführer? Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater helfen Ihnen als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer AG im Zusammenhang [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/steuerrecht/haftung-des-geschaeftsfuehrers/">Haftung des Geschäftsführers</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Haben Sie als Geschäftsführer einer GmbH einen Haftungsbescheid des Finanzamtes erhalten?</p>
<p>Werden von Ihnen nicht gezahlte Umsatzsteuer bzw. Lohnsteuer der GmbH durch das Finanzamt geltend gemacht?</p>
<p>Haben Sie Fragen zu dem Umfang Ihrer persönlichen Haftung als GmbH Geschäftsführer?</p>
<p>Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater helfen Ihnen als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer AG im Zusammenhang mit persönlicher Haftung für Verbindlichkeiten aufgrund von Nachforderungen des Finanzamtes wegen Lohnsteuer oder Umsatzsteuer.</p>
<p>Unsere Rechtsanwaltskanzlei prüft Ihre Haftungsbescheide, führt für Sie die Einspruchsverfahren und wenn nötig auch die Klageverfahren vor den Finanzgerichten.</p>
<p>Lassen Sie bereits im Vorfeld von einem Fachanwalt für Steuerrecht oder Steuerberater die Risiken Ihrer persönlichen Haftung als Geschäftsführer oder Vorstand analysieren.</p>
<ul>
<li>Prüfung von Haftungsbescheiden an Geschäftsführer bzw. Vorstände</li>
<li>Führung von Einspruchsverfahren gegen Haftungsbescheide</li>
<li>Prüfung von Risiken für Geschäftsführer/Vorstände im Zusammenhang mit steuerlichen Pflichten</li>
</ul>
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		<title>Klage</title>
		<link>https://www.gssr.de/steuerrecht/klage/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Hat das Finanzamt einen steuerlichen Sachverhalt zu Ihren Lasten ausgelegt und Ihrem Einspruch nicht abgeholfen?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/steuerrecht/klage/">Klage</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Hat das Finanzamt einen steuerlichen Sachverhalt zu Ihren Lasten ausgelegt und Ihrem Einspruch nicht abgeholfen?</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/steuerrecht/klage/">Klage</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
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		<item>
		<title>Unternehmensform</title>
		<link>https://www.gssr.de/steuerrecht/unternehmensform/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Sie planen die Umstrukturierung Ihres Unternehmens oder die Gründung eines neuen Unternehmens und benötigen Beratung bei der Wahl der Rechtsform? Unsere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte beraten Sie vor Ihrer Gründung eines Unternehmens in betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Fragen. Wir prüfen für Sie die passende Rechtsform unter rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten. Beratung und Unterstützung bei der [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/steuerrecht/unternehmensform/">Unternehmensform</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Sie planen die Umstrukturierung Ihres Unternehmens oder die Gründung eines neuen Unternehmens und benötigen Beratung bei der Wahl der Rechtsform?</p>
<p>Unsere Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte beraten Sie vor Ihrer Gründung eines Unternehmens in betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Fragen.</p>
<p>Wir prüfen für Sie die passende Rechtsform unter rechtlichen und steuerlichen Gesichtspunkten.</p>
<h2>Beratung und Unterstützung bei</h2>
<ul>
<li>der Rechtsformwahl Ihres Unternehmens</li>
<li>Einzelunternehmen, eingetragener Kaufmann (e.K.)</li>
<li>Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)</li>
<li>Partnerschaftsgesellschaften</li>
<li>GmbH</li>
<li>GmbH &#038; Co. KG</li>
<li>Aktiengesellschaft</li>
</ul>
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