Haben Sie als Geschäftsführer einer GmbH einen Haftungsbescheid des Finanzamtes erhalten?
Werden von Ihnen nicht gezahlte Umsatzsteuer bzw. Lohnsteuer der GmbH durch das Finanzamt geltend gemacht?
Haben Sie Fragen zu dem Umfang Ihrer persönlichen Haftung als GmbH Geschäftsführer?
Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater helfen Ihnen als Geschäftsführer einer GmbH oder als Vorstand einer AG im Zusammenhang mit persönlicher Haftung für Verbindlichkeiten aufgrund von Nachforderungen des Finanzamtes wegen Lohnsteuer oder Umsatzsteuer.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei prüft Ihre Haftungsbescheide, führt für Sie die Einspruchsverfahren und wenn nötig auch die Klageverfahren vor den Finanzgerichten.
Lassen Sie bereits im Vorfeld von einem Fachanwalt für Steuerrecht oder Steuerberater die Risiken Ihrer persönlichen Haftung als Geschäftsführer oder Vorstand analysieren.
- Prüfung von Haftungsbescheiden an Geschäftsführer bzw. Vorstände
- Führung von Einspruchsverfahren gegen Haftungsbescheide
- Prüfung von Risiken für Geschäftsführer/Vorstände im Zusammenhang mit steuerlichen Pflichten