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	<title>Ihre Spezialisten für Immobilienrecht in Köln - gssr Rechtsanwälte</title>
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	<title>Ihre Spezialisten für Immobilienrecht in Köln - gssr Rechtsanwälte</title>
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		<title>Wohnungseigentumsrecht</title>
		<link>https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/wohnungseigentumsrecht-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Das WEG-Recht gewinnt in der anwaltlichen Beratung stetig an Bedeutung. Wir vertreten Verwalter und Sondereigentümer bei der Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen. Außerdem beraten wir im Zusammenhang mit der Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, an denen wir auf Wunsch auch für unsere Mandanten teilnehmen. Unsere Mandanten vertreten wir zudem in allen gerichtlichen WEG-Verfahren, insbesondere bei [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/miet-wohnungseigentumsrecht/wohnungseigentumsrecht-2/">Wohnungseigentumsrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Das WEG-Recht gewinnt in der anwaltlichen Beratung stetig an Bedeutung. Wir vertreten Verwalter und Sondereigentümer bei der Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen.</p>
<p>Außerdem beraten wir im Zusammenhang mit der Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, an denen wir auf Wunsch auch für unsere Mandanten teilnehmen. Unsere Mandanten vertreten wir zudem in allen gerichtlichen WEG-Verfahren, insbesondere bei Wohngeldprozessen und Beschlussanfechtungen.</p>
<p>Mit der geänderten Rechtssprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft einerseits und der umfassenden WEG-Reform im Jahre 2007 wurde das Wohnungseigentumsrecht grundlegend verändert. Dies betrifft auch und insbesondere das Verfahrensrecht sowie die erweiterte Beschlusskompetenz der Gemeinschaft.</p>
<p>Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung von Verwaltern und Eigentümern im Zusammenhang mit ihren Rechten gegenüber dem Bauträger, der die Wohnanlage erstellt und die Einheiten veräußert hat. Neben dem Wohnungseigentumsrecht sind dabei zahlreiche Aspekte des privaten Baurechts relevant.</p>
<p>Aber auch wiederkehrende Probleme, z. B. die Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen der Gemeinschaft, die Errichtung einer Versorgungssperre und die Besonderheiten der Zwangsvollstreckung sind Gegenstand unserer Beratung.</p>
<p>Bei vermietetem Wohnungs- oder Teileigentum berücksichtigen wir dabei alle Schnittstellen zum Wohnraum- und Gewerbemietrecht.</p>
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		<title>Immobilienkaufverträge</title>
		<link>https://www.gssr.de/bau-immobilienrecht/immobilienvertraege/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Erstellung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen. Diese müssen notariell beurkundet werden. In der Regel wählt der Käufer den Notar, wobei dieser auch häufig von einem vermittelnden Grundstücksmakler vorgeschlagen wird. Handelt es sich um eine Immobilie, auf der sich bereits ein Bestandsbau befindet, werden Gewährleistungsrechte häufig weitgehend ausgeschlossen. Gleichwohl [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Erstellung und Prüfung von Immobilienkaufverträgen. Diese müssen notariell beurkundet werden. In der Regel wählt der Käufer den Notar, wobei dieser auch häufig von einem vermittelnden Grundstücksmakler vorgeschlagen wird.</p>
<p>Handelt es sich um eine Immobilie, auf der sich bereits ein Bestandsbau befindet, werden Gewährleistungsrechte häufig weitgehend ausgeschlossen. Gleichwohl kann sich der Verkäufer nicht vollständig freizeichnen. Wir beraten Verkäufer und Käufer bezüglich der mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Risiken. In diesem Zusammenhang prüfen wir auch etwaige Mietverträge, in die der Erwerber kraft Gesetzes als neuer Vermieter eintritt. Hierneben bestehen im Immobilienkaufrecht eine Vielzahl von Besonderheiten, z.B. zu Dienstbarkeiten, Baulasten, Erschließungsbeiträgen. Auch andere öffentlich-rechtliche Fragen, z.B. hinsichtlich der Bebaubarkeit eines zu erwerbenden Grundstücks, werden von uns geprüft und beantwortet. Auf Wunsch beraten wir Verkäufer und Käufer auch zu steuerrechtlichen Aspekten.<br />
Besondere Vorsicht auf Käuferseite ist bei dem Erwerb einer (gebrauchten) Eigentumswohnung geboten. Hier tritt der Käufer in eine bestehende Eigentümergemeinschaft ein. Die damit verbundenen Risiken können erheblich sein, insbesondere dann, wenn die Gemeinschaft über keine ausreichenden Rücklagen verfügt, kostenträchtige Maßnahmen anstehen oder einzelne Mitglieder der Gemeinschaft im Zahlungsrückstand sind.<br />
Kaufverträge, die mit einer Bauerrichtungsverpflichtung des Verkäufers verbunden sind, sog. <a href="https://www.gssr.de/bau-immobilienrecht/bautraegerrecht/">Bauträgerverträge</a>, unterliegen zudem weiteren Besonderheiten.</p>
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		<title>Bau- und Architektenrecht</title>
		<link>https://www.gssr.de/bau-immobilienrecht/bau-und-architektenrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Axel Ratzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jun 2023 04:18:24 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Bau- und Architektenrecht werden in Abgrenzung zum öffentlichen Baurecht auch unter dem Oberbegriff privates Baurecht zusammengefasst. Beides sind wiederum Materien des Werkvertragsrechts. Baurecht Im privaten Baurecht werden die Vertragsverhältnisse der Baubeteiligten geregelt. Hierzu zählen neben dem Bauherren die von diesem eingeschalteten Bau- und Handwerksunternehmen, vom Generalunternehmer bis zu dessen Subunternehmern. Aber auch Rechtsbeziehungen zwischen dem [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.gssr.de/bau-immobilienrecht/bau-und-architektenrecht/">Bau- und Architektenrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.gssr.de">GSSR.de</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Bau- und Architektenrecht werden in Abgrenzung zum <a href="https://www.gssr.de/verwaltungsrecht/oeffentliches-baurecht/">öffentlichen Baurecht</a> auch unter dem Oberbegriff <a href="/bau-immobilienrecht/privates-baurecht/">privates Baurecht</a> zusammengefasst. Beides sind wiederum Materien des Werkvertragsrechts.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://www.gssr.de/wp-content/uploads/Portraits_Lamers-6-1024x683.jpg" alt="Bau- und Architektenrecht" class="wp-image-1733" srcset="https://www.gssr.de/wp-content/uploads/Portraits_Lamers-6-1024x683.jpg 1024w, https://www.gssr.de/wp-content/uploads/Portraits_Lamers-6-300x200.jpg 300w, https://www.gssr.de/wp-content/uploads/Portraits_Lamers-6-768x512.jpg 768w, https://www.gssr.de/wp-content/uploads/Portraits_Lamers-6-1536x1024.jpg 1536w, https://www.gssr.de/wp-content/uploads/Portraits_Lamers-6-2048x1366.jpg 2048w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-baurecht">Baurecht</h2>



<p>Im <a href="/bau-immobilienrecht/privates-baurecht/">privaten Baurecht</a> werden die Vertragsverhältnisse der Baubeteiligten geregelt. Hierzu zählen neben dem Bauherren die von diesem eingeschalteten Bau- und Handwerksunternehmen, vom Generalunternehmer bis zu dessen Subunternehmern. Aber auch Rechtsbeziehungen zwischen dem Erwerber/Käufer und einem Bauträger sind erfasst.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-architektenrecht">Architektenrecht</h2>



<p>Das Architektenrecht ist eine weitere Spezialmaterie, dass die Rechtsbeziehungen zu den und zwischen den an der Planung und Bauüberwachung beteiligten Projektentwickler, Architekten und Fachplaner regelt.</p>



<p>Das Architektenrecht umfasst neben berufs-, versicherungs-, wettbewerbs- und urheberrechtlichen Normen insbesondere das</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Recht der Architektenhaftung sowie das</li>



<li>Architektenhonorarrecht.</li>
</ul>



<p>Beide Gebiete sind außerordentlich komplex. Das Haftungsrecht ist von einer sehr auftraggeberfreundlichen Rechtsprechung geprägt, nicht zuletzt mit Rücksicht auf die zumeist bestehende Haftpflichtversicherung des Architekten.</p>



<p>Gerade der den Bau überwachende Architekt hat in vielen Fällen für nicht erkannte Ausführungsfehler des beteiligten Bauunternehmens einzustehen, ohne sich dabei gegenüber dem Auftraggeber auf die Fehler des Unternehmens berufen zu dürfen.</p>



<p>Im Architektenhonorarrecht gibt der Gesetzgeber den Vertragsparteien strenge Regeln vor, die bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen sind. Mit der im Jahre 2013 völlig neu gefassten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden zahlreiche Honorartatbestände neu definiert.</p>



<p>Die aktuellste Fassung der HOAI stammt aus dem Jahr 2021. Diese enthält zahlreiche Neuerungen, die durch die Entscheidung des EuGH zur Unzulässigkeit der Mindestsatzunter- und der Höchstsatzüberschreitung notwendig wurden. Seit dieser Entscheidung und der HOAI-Aktualisierung ist die Unsicherheit im Bereich der Vertragsgestaltung und -abwicklung größer den je. Hier ist es besonders wichtig, die nunmehr in Bewegung geratene nationale Rechtsprechung zu berücksichtigen.</p>



<p>Wir erstellen für unsere Mandanten, Auftragnehmer wie Auftraggeber, maßgeschneiderte Architektenverträge unter Berücksichtigung der veränderten Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung. Sollte es erforderlich werden, setzen wir auch vertragliche Ansprüche durch. Hierbei liegt unser Fokus auf der Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung. Sollte dies scheitern, vertreten wir unsere Mandanten auch vor Gericht.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-unsere-leistungen-fur-sie-im-bau-und-architektenrecht">Unsere Leistungen für Sie im Bau- und Architektenrecht</h2>



<p>Unser Beratungsspektrum im Bau- und Architektenrecht umfasst die individuelle und interessenorientierte Gestaltung von Werkverträgen und die baubegleitende Rechtsberatung.</p>



<p>Zu beachten sind dabei nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen zum Werkvertragsrecht, sondern insbesondere die Reglungen der VOB/B, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Vergaberecht.</p>



<p>Im Streitfall unterstützen wir unsere Mandanten bei der außergerichtlichen Streitbeilegung.</p>



<p>Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Hierzu zählen auch die Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren und die Interessenwahrnehmung vor Schiedsgerichten.</p>



<p><a href="https://www.gssr.de/kontakt/">Kontaktieren Sie uns</a> und wir vereinbaren gerne ein Erstberatungsgespräch mit Ihnen. Bei uns sind <a href="https://www.gssr.de/kontakt/">kostenlose Parkmöglichkeiten</a> vorhanden.</p>
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