Wohnungseigentumsrecht

Das WEG-Recht gewinnt in der anwaltlichen Beratung stetig an Bedeutung. Wir vertreten Verwalter und Sondereigentümer bei der Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen.

Außerdem beraten wir im Zusammenhang mit der Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, an denen wir auf Wunsch auch für unsere Mandanten teilnehmen. Unsere Mandanten vertreten wir zudem in allen gerichtlichen WEG-Verfahren, insbesondere bei Wohngeldprozessen und Beschlussanfechtungen.

Mit der geänderten Rechtssprechung des BGH zur Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft einerseits und der umfassenden WEG-Reform im Jahre 2007 wurde das Wohnungseigentumsrecht grundlegend verändert. Dies betrifft auch und insbesondere das Verfahrensrecht sowie die erweiterte Beschlusskompetenz der Gemeinschaft.

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung von Verwaltern und Eigentümern im Zusammenhang mit ihren Rechten gegenüber dem Bauträger, der die Wohnanlage erstellt und die Einheiten veräußert hat. Neben dem Wohnungseigentumsrecht sind dabei zahlreiche Aspekte des privaten Baurechts relevant.

Aber auch wiederkehrende Probleme, z. B. die Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen der Gemeinschaft, die Errichtung einer Versorgungssperre und die Besonderheiten der Zwangsvollstreckung sind Gegenstand unserer Beratung.

Bei vermietetem Wohnungs- oder Teileigentum berücksichtigen wir dabei alle Schnittstellen zum Wohnraum- und Gewerbemietrecht.

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