Bau- und Architektenrecht

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Bau- und Architektenrecht werden in Abgrenzung zum öffentlichen Baurecht auch unter dem Oberbegriff privates Baurecht zusammengefasst. Beides sind wiederum Materien des Werkvertragsrechts.

Bau- und Architektenrecht

Baurecht

Im privaten Baurecht werden die Vertragsverhältnisse der Baubeteiligten geregelt. Hierzu zählen neben dem Bauherren die von diesem eingeschalteten Bau- und Handwerksunternehmen, vom Generalunternehmer bis zu dessen Subunternehmern. Aber auch Rechtsbeziehungen zwischen dem Erwerber/Käufer und einem Bauträger sind erfasst.

Architektenrecht

Das Architektenrecht ist eine weitere Spezialmaterie, dass die Rechtsbeziehungen zu den und zwischen den an der Planung und Bauüberwachung beteiligten Projektentwickler, Architekten und Fachplaner regelt.

Das Architektenrecht umfasst neben berufs-, versicherungs-, wettbewerbs- und urheberrechtlichen Normen insbesondere das

  • Recht der Architektenhaftung sowie das
  • Architektenhonorarrecht.

Beide Gebiete sind außerordentlich komplex. Das Haftungsrecht ist von einer sehr auftraggeberfreundlichen Rechtsprechung geprägt, nicht zuletzt mit Rücksicht auf die zumeist bestehende Haftpflichtversicherung des Architekten.

Gerade der den Bau überwachende Architekt hat in vielen Fällen für nicht erkannte Ausführungsfehler des beteiligten Bauunternehmens einzustehen, ohne sich dabei gegenüber dem Auftraggeber auf die Fehler des Unternehmens berufen zu dürfen.

Im Architektenhonorarrecht gibt der Gesetzgeber den Vertragsparteien strenge Regeln vor, die bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen sind. Mit der im Jahre 2013 völlig neu gefassten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) werden zahlreiche Honorartatbestände neu definiert.

Die aktuellste Fassung der HOAI stammt aus dem Jahr 2021. Diese enthält zahlreiche Neuerungen, die durch die Entscheidung des EuGH zur Unzulässigkeit der Mindestsatzunter- und der Höchstsatzüberschreitung notwendig wurden. Seit dieser Entscheidung und der HOAI-Aktualisierung ist die Unsicherheit im Bereich der Vertragsgestaltung und -abwicklung größer den je. Hier ist es besonders wichtig, die nunmehr in Bewegung geratene nationale Rechtsprechung zu berücksichtigen.

Wir erstellen für unsere Mandanten, Auftragnehmer wie Auftraggeber, maßgeschneiderte Architektenverträge unter Berücksichtigung der veränderten Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung. Sollte es erforderlich werden, setzen wir auch vertragliche Ansprüche durch. Hierbei liegt unser Fokus auf der Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung. Sollte dies scheitern, vertreten wir unsere Mandanten auch vor Gericht.

Unsere Leistungen für Sie im Bau- und Architektenrecht

Unser Beratungsspektrum im Bau- und Architektenrecht umfasst die individuelle und interessenorientierte Gestaltung von Werkverträgen und die baubegleitende Rechtsberatung.

Zu beachten sind dabei nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen zum Werkvertragsrecht, sondern insbesondere die Reglungen der VOB/B, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Vergaberecht.

Im Streitfall unterstützen wir unsere Mandanten bei der außergerichtlichen Streitbeilegung.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Hierzu zählen auch die Durchführung von selbstständigen Beweisverfahren und die Interessenwahrnehmung vor Schiedsgerichten.

Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren gerne ein Erstberatungsgespräch mit Ihnen. Bei uns sind kostenlose Parkmöglichkeiten vorhanden.

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