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Unsere Kanzlei, bestehend aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, berät Sie, als Aktionär, als Vorstand oder als Aufsichtsrat einer kleinen bzw. mittleren Aktiengesellschaft, in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.

  • Hierunter fallen insbesondere:
  • Rechte und Pflichten des Vorstandes
  • Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates
  • Vorbereitung der Hauptversammlung
  • Kapitalerhöhung
  • Vererbungsbeschränkungen
  • Satzungsänderungen
  • Aktienoptionspläne für Vorstände und Mitarbeiter
  • Unternehmensnachfolge
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