Expertise im Arbeitsrecht Öffentlicher Dienst
Sie sind auf der Suche nach einem anwaltlichen Spezialisten für Öffentliches Dienstrecht in Köln und Nordrhein-Westfalen, da Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben? Sie sind in einem Auswahlverfahren nicht berücksichtigt und wollen bzw. müssen ein Konkurrentenverfahren führen? Oder es gibt andere Probleme rund um Ihr Arbeitsverhältnis?
Im Gegensatz zu Beamten, die in einem speziellen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen, werden Angestellte und Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes im Rahmen eines Arbeitsvertragsverhältnisses tätig. Die relevanten Regelungen sind dabei eine Gemengelage zwischen dem privaten Arbeitsrecht und dem Beamtenrecht dar. Dies bedeutet für Sie, dass Sie durch unsere nachgewiesene Expertise im Arbeits- und Beamtenrecht profitieren. Wir kennen beide Rechtsgebiete und gewährleisten dadurch eine erfolgreiche Arbeit auch im Spezialbereich des Öffentlichen Dienstrechts. Zwar gibt es nach der Fachanwaltsordnung keinen echten Fachanwalt für Öffentliches Dienstrecht, aber Rechtsanwalt Gerd Fest ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Mit dieser doppelten Qualifikation als Fachanwalt für Arbeits- und Verwaltungsrecht gewährleistet er höchste Qualität. Ihm wurde im Jahr 2016 und erneut im Jahr 2022 durch die Bundesrechtsanwaltskammer das Fortbildungszertifikat „Qualität durch Fortbildung“ verliehen. Damit bürgt die Bundesrechtsanwaltskammer für die herausragende Qualität unserer Rechtsberatung im Arbeitsrecht des Öffentlichen Dienstes.
Rechtsanwalt Gerd Fest ist für Kommunal-, Landes-und Bundesbeschäftigte nicht nur vor dem Arbeitsgericht Köln tätig, sondern in ganz Nordrhein-Westfalen vor allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht.
Spezialwissen, Taktik und Einfühlungsvermögen
Ist in Ihrer Sache Eile geboten oder die angekündigte Stellenbesetzung mit einem Konkurrenten umgehende Hilfe erforderlich? Dann kontaktieren Sie unsere
Hotline Öffentliches Dienstrecht: 0221-3992420
(8:30 Uhr bis 18:00 Uhr)
Wir kümmern uns um Ihren sofortigen Rechtsschutz. Falls erforderlich, leiten wir vor dem Arbeitsgericht umgehend Schritte ein.
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht
Mit unserer fachanwaltlichen Expertise im Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht bieten wir Beratung und Unterstützung in dienstrechtlichen Angelegenheiten durch fachlichen Rat insbesondere bei:
- Kündigung und Aufhebungsvertrag
- Stellenbesetzungen, insbesondere Konkurrentenklagen und Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs
- Eingruppierung und Einstufung sowie Rückgruppierung
Aber auch bei
- Abmahnungen
- Arbeitszeugnis und dienstlichen Beurteilungen
- Versetzung und Umsetzung sowie Abordnung
- Tarifvertragliche Ausschlussfristen
- Leidensgerechte Beschäftigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen
- Sonderkündigungsschutz
verfügen wir über langjährige und umfangreiche Erfahrung. Wir beraten Sie persönlich und geben Ihnen eine zuverlässige Einschätzung darüber, ob es empfehlenswert ist, rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber einzuleiten und welche Erfolgsaussichten Sie haben.
Ebenfalls kümmern wir uns um streitige Vergütungsfragen, damit Sie für Ihre gute Arbeit auch Ihr gutes Geld bekommen. Hierzu ist zu wissen, dass rund 4,5 Millionen Arbeitnehmer nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beschäftigt. Diese Tarifverträge enthalten besondere und auf den öffentlichen Dienst abgestimmte Regelungen, die sich zum Teil wesentlich von den Regelungen in Arbeitsverträgen in der Privatwirtschaft unterscheiden.
Neben dem klassischen Öffentlichen Dienstrecht sind wir als Fachanwälte auch im Personalvertretungsrecht tätig und beraten und vertreten Personalräte nach den jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetzen in verwaltungs- und arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren.
Fachlicher Rat im Öffentlichen Dienstrecht
Sie finden unsere Kanzlei zwischen Friesenplatz und Hohenzollernring im Herzen der Stadt Köln. Wir haben uns als Kanzlei neben anderen Rechtsgebieten auf Fragen des Beamtenrechts und des öffentlichen Dienstrechts spezialisiert. Wir bieten Ihnen fachlichen Rat, kompetente Rechtsberatung und umfassende Interessenvertretung.
Als Rechtsanwaltskanzlei mit einem Schwerpunkt im Arbeits- und Verwaltungsrecht sind wir ständig mit Mandaten im öffentlichen Dienstrecht, dem Arbeits- und Tarifrecht der im öffentlichen Dienst angestellten Arbeitnehmer der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen, betraut.