Öffentliches Dienstrecht/TVöD

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Als Rechtsanwaltskanzlei mit einem Schwerpunkt im Arbeits- und Verwaltungsrecht sind wir ständig mit Mandaten im öffentlichen Dienstrecht, dem Arbeits- und Tarifrecht der im öffentlichen Dienst angestellten Arbeitnehmer der öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen, betraut.

Im Gegensatz zu Beamten, die in einem speziellen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zu ihrem Dienstherrn stehen, werden Angestellte und Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes im Rahmen eines Vertragsverhältnisses tätig. Die relevanten Regelungen stellen sich dabei als Gemengelage zwischen dem privaten Arbeitsrecht und dem Beamtenrecht dar. Dies bedeutet für Sie, dass Sie durch unsere nachgewiesene Expertise im Arbeits- und Beamtenrecht profitieren. Wir kennen beide Rechtsgebiete und gewährleisten dadurch eine erfolgreiche Arbeit auch im Spezialbereich des Öffentlichen Dienstrechts. Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Einstellung
  • Kündigung & Abfindung
  • Befristung
  • Dienstliche Beurteilung & Arbeitszeugnis
  • Eingruppierung & Umgruppierung
  • Versetzung & Umsetzung
  • Tarifvertragliche Ausschlussfristen

Ebenfalls kümmern wir uns um streitige Vergütungsfragen, damit Sie für Ihre gute Arbeit auch Ihr gutes Geld bekommen. Hierzu ist zu wissen, dass rund 4,5 Millionen Arbeitnehmer nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) bzw. dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) beschäftigt. Diese Tarifverträge enthalten besondere und auf den öffentlichen Dienst abgestimmte Regelungen, die sich zum Teil wesentlich von den Regelungen in Arbeitsverträgen in der Privatwirtschaft unterscheiden.

Die Überleitung der Arbeitsverhältnisse der Angestellten und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst vom Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in den TVöD bzw. den TV-L liegt noch nicht lange zurück. Es gibt deshalb regelmäßig tarifliche Ergänzungen, Veränderungen oder bislang ungeklärte Rechtsfragen. Wer hier nicht aktuell informiert ist, kann nicht richtig reagieren. Auch unterliegen sämtliche Ansprüche im Arbeitsverhältnis im Öffentlichen Dienst strengen Ausschlussfristen, weshalb bei der Fallbearbeitung stets Eile geboten ist.

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