Gewerbemietrecht

Im Gewerbemietrecht hat der XII. Senat des Bundesgerichtshofs das letzte Wort. Dessen Rechtssprechung folgt heute in vielen Fällen der sehr mieterfreundlichen Ansicht des für die Wohnraummiete zuständigen VIII. Senats. Dennoch stehen sich die Vertragsparteien bei der Gewerbemiete meist auf Augenhöhe gegenüber. Dies eröffnet vielfältige Möglichkeiten, die eigenen Interessen bei der Vertragsgestaltung („Contracting“) sinnvoll umzusetzen.

Wir entwerfen maßgeschneiderte und zukunftssichere Mietverträge und führen zielorientierte Vertragsverhandlungen. Dabei achten wir auf die richtigen vertraglichen Lösungen zur Nutzung der Mietsache, der Entwicklung der Miethöhe sowie der Klärung von Rechten und Pflichten der Vertragsparteien. Eine Vertragsgestaltung mit Weitblick verhindert spätere Streitigkeiten.

Auf dem Gebiet des Gewerbemietrechts vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter und Untermieter.

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