Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist Teil des Immobilienrechts. Wir sind sowohl im gewerblichen Mietrecht als auch im Wohnungsmietrecht tätig. Hier betreuen wir Vermieter, Mieter, Untermieter, Verwalter und Wohnungsvermittler. Wir erstellen Mietverträge und setzen die Rechte der Vertragsparteien außergerichtlich und gerichtlich durch.

Im Wohnungseigentumsrecht vertreten wir Wohnungseigentumsgemeinschaften, Eigentümer und Verwalter.

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